Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.XV. Schreiben der Gesandten. Gesandte nach den Vollmachten forschte, betheuerte der Commissar,dass er deren nicht besitze: nach Constituirung eines Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, welches mit den fremden Ge- sandten zu verhandeln habe, sei specielle Ermächtigung einzelner Mitglieder desselben nicht mehr erforderlich. Graf Eulenburg suchte ihm darauf den Unterschied in den Attributionen eines Ministerialrathes und eines zum Abschluss von Verträgen bevoll- mächtigten Commissars zu erklären: ausdrücklicher Vollmachten bedürfe es um so mehr, als Tsun-hau gar nicht Mitglied des Mi- nisteriums sei; Vorbesprechungen möchten ohne Aufschub statt- finden; der Gesandte müsse aber den Prinzen von Kun um aus- drückliche und formelle Bevollmächtigung der Commissare ersuchen, ehe er zu den Verhandlungen schritte. Das fand Tsun-luen durch- aus billig: es werde auch keine Umstände machen, den Kaiser da- hin zu vermögen; man wolle gewiss dem Reiche Preussen nicht versagen, was anderen Mächten gewährt sei. Er wünsche sehn- lichst und hoffe, die Verhandlungen schnell zu glücklichem Ende zu führen, da ihn wichtige Geschäfte nach Pe-kin riefen. -- Tsun-luen hatte grosses Gefolge von Mandarinen bei sich, deren mehrere bei den Attaches im Hintergebäude eintraten. -- Als Graf Eulenburg am 10. Mai den Besuch erwiederte, machte Tsun-luen den höflichsten Wirth; er wohnte bei Tsun-hau. Musik und Früh- stück glichen den früheren Leistungen. Der Gesandte fragte viel über chinesische Verhältnisse, ohne sonderlichen Erfolg. Politisches kam nicht zur Sprache. Die Schreiben, welche Graf Eulenburg bei seiner Ankunft in 3*
XV. Schreiben der Gesandten. Gesandte nach den Vollmachten forschte, betheuerte der Commissar,dass er deren nicht besitze: nach Constituirung eines Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, welches mit den fremden Ge- sandten zu verhandeln habe, sei specielle Ermächtigung einzelner Mitglieder desselben nicht mehr erforderlich. Graf Eulenburg suchte ihm darauf den Unterschied in den Attributionen eines Ministerialrathes und eines zum Abschluss von Verträgen bevoll- mächtigten Commissars zu erklären: ausdrücklicher Vollmachten bedürfe es um so mehr, als Tsuṅ-hau gar nicht Mitglied des Mi- nisteriums sei; Vorbesprechungen möchten ohne Aufschub statt- finden; der Gesandte müsse aber den Prinzen von Kuṅ um aus- drückliche und formelle Bevollmächtigung der Commissare ersuchen, ehe er zu den Verhandlungen schritte. Das fand Tsuṅ-luen durch- aus billig: es werde auch keine Umstände machen, den Kaiser da- hin zu vermögen; man wolle gewiss dem Reiche Preussen nicht versagen, was anderen Mächten gewährt sei. Er wünsche sehn- lichst und hoffe, die Verhandlungen schnell zu glücklichem Ende zu führen, da ihn wichtige Geschäfte nach Pe-kiṅ riefen. — Tsuṅ-luen hatte grosses Gefolge von Mandarinen bei sich, deren mehrere bei den Attachés im Hintergebäude eintraten. — Als Graf Eulenburg am 10. Mai den Besuch erwiederte, machte Tsuṅ-luen den höflichsten Wirth; er wohnte bei Tsuṅ-hau. Musik und Früh- stück glichen den früheren Leistungen. Der Gesandte fragte viel über chinesische Verhältnisse, ohne sonderlichen Erfolg. Politisches kam nicht zur Sprache. Die Schreiben, welche Graf Eulenburg bei seiner Ankunft in 3*
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XV. Schreiben der Gesandten.
Gesandte nach den Vollmachten forschte, betheuerte der Commissar,
dass er deren nicht besitze: nach Constituirung eines Ministeriums
der auswärtigen Angelegenheiten, welches mit den fremden Ge-
sandten zu verhandeln habe, sei specielle Ermächtigung einzelner
Mitglieder desselben nicht mehr erforderlich. Graf Eulenburg
suchte ihm darauf den Unterschied in den Attributionen eines
Ministerialrathes und eines zum Abschluss von Verträgen bevoll-
mächtigten Commissars zu erklären: ausdrücklicher Vollmachten
bedürfe es um so mehr, als Tsuṅ-hau gar nicht Mitglied des Mi-
nisteriums sei; Vorbesprechungen möchten ohne Aufschub statt-
finden; der Gesandte müsse aber den Prinzen von Kuṅ um aus-
drückliche und formelle Bevollmächtigung der Commissare ersuchen,
ehe er zu den Verhandlungen schritte. Das fand Tsuṅ-luen durch-
aus billig: es werde auch keine Umstände machen, den Kaiser da-
hin zu vermögen; man wolle gewiss dem Reiche Preussen nicht
versagen, was anderen Mächten gewährt sei. Er wünsche sehn-
lichst und hoffe, die Verhandlungen schnell zu glücklichem Ende
zu führen, da ihn wichtige Geschäfte nach Pe-kiṅ riefen. —
Tsuṅ-luen hatte grosses Gefolge von Mandarinen bei sich, deren
mehrere bei den Attachés im Hintergebäude eintraten. — Als Graf
Eulenburg am 10. Mai den Besuch erwiederte, machte Tsuṅ-luen
den höflichsten Wirth; er wohnte bei Tsuṅ-hau. Musik und Früh-
stück glichen den früheren Leistungen. Der Gesandte fragte viel
über chinesische Verhältnisse, ohne sonderlichen Erfolg. Politisches
kam nicht zur Sprache.
Die Schreiben, welche Graf Eulenburg bei seiner Ankunft in
Tien-tsin von den Gesandten Englands und Frankreichs erhielt,
athmeten gleiche Bedenken wie die früheren. Den Kaiser umgaben
in Džehol lauter Männer der retrograden Parthei, welche seinem
Machtbewusstsein schmeichelten und die Ausführung der Verträge
zu hintertreiben suchten. Der Prinz von Kuṅ und seine Räthe in
Pe-kiṅ trugen den Ereignissen Rechnung und strebten das freund-
schaftliche Verhältniss zu fördern, bedurften aber zu jeder wichtigen
Handlung der kaiserlichen Sanction und mussten jede offene Be-
günstigung der Fremden vermeiden. Den Kaiser zur Rückkehr zu
vermögen, dem Prinzen von Kuṅ die Wege zu ebnen, damit die
Beziehungen zu seinem Bruder nicht getrübt würden, war das
eifrige Streben der Gesandten; sie fürchteten, dass der Prinz seines
Amtes müde würde; an seiner Person hing die Erhaltung des Frie-
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