Beseler, Georg: Kommentar über das Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten. Leipzig, 1851.Zweites Kapitel. Allgemeine Erörterungen. "Folgende kurze Uebersicht wird diese Behauptung bestätigen und Sachsen. Art. 127. "aus Nachlässigkeit, Unvorsichtigkeit oder Württemberg. Art. 58. "aus Mangel an Aufmerksamkeit oder Braunschweig. §. 29. "aus Mangel an Aufmerksamkeit oder Hannover. Art. 47-51. bestimmen größere oder geringere Stra- Hessen. Art. 58. erklärt für die Fälle ausdrücklich verpönter l) l) Vgl. Badisches Strafgesetzbuch. §. 101. -- Thüringisches Straf-
gesetzbuch Art. 30. Zweites Kapitel. Allgemeine Erörterungen. „Folgende kurze Ueberſicht wird dieſe Behauptung beſtätigen und Sachſen. Art. 127. „aus Nachläſſigkeit, Unvorſichtigkeit oder Württemberg. Art. 58. „aus Mangel an Aufmerkſamkeit oder Braunſchweig. §. 29. „aus Mangel an Aufmerkſamkeit oder Hannover. Art. 47-51. beſtimmen größere oder geringere Stra- Heſſen. Art. 58. erklärt für die Fälle ausdrücklich verpönter l) l) Vgl. Badiſches Strafgeſetzbuch. §. 101. — Thüringiſches Straf-
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Zweites Kapitel. Allgemeine Erörterungen.
„Folgende kurze Ueberſicht wird dieſe Behauptung beſtätigen und
anſchaulich machen.
Sachſen. Art. 127. „aus Nachläſſigkeit, Unvorſichtigkeit oder
Ungeſchicklichkeit.“ Ebenſo Art. 138. Endlich Art. 132. „nach
dem Verhältniſſe der größeren oder geringeren Fahrläſſigkeit.“
Württemberg. Art. 58. „aus Mangel an Aufmerkſamkeit oder
Ueberlegung.“ Art. 251. „durch Nachläſſigkeit, Unvorſichtig-
keit, Ungeſchicklichkeit.“ Aehnlich Art. 267.
Braunſchweig. §. 29. „aus Mangel an Aufmerkſamkeit oder
Ueberlegung.“ §. 161. „Unvorſichtigkeit, Ungeſchicklichkeit, Fahr-
läſſigkeit.“
Hannover. Art. 47-51. beſtimmen größere oder geringere Stra-
fen für die grobe und für die geringere Fahrläſſigkeit.
Heſſen. Art. 58. erklärt für die Fälle ausdrücklich verpönter
Fahrläſſigkeit nur diejenigen Handlungen für ſtraflos, wobei
„die gewöhnlich gehörige Aufmerkſamkeit und Vorſicht ange-
wendet worden iſt.“ Bei einzelnen Verbrechen wird dann ſtets
nur die Fahrläſſigkeit (ohne Zuſatz) erwähnt. Art. 255. 269.
279. 421.
l)
l) Vgl. Badiſches Strafgeſetzbuch. §. 101. — Thüringiſches Straf-
geſetzbuch Art. 30.
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