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Beseler, Georg: Volksrecht und Juristenrecht. Leipzig, 1843.

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und Anschaulichkeit zu erheben, und so trug ich kein
Bedenken, in ihrem Dienste das von mir zusammen
gebrachte Material zu verwenden. Mag diese Schrift
dadurch auch nach einer Seite hin an Wirksamkeit
verloren haben, so gelingt es ihr dafür vielleicht um
so eher, eine allgemeinere und lebendigere Theilnahme
zu erregen, und das würde ich für einen entschiedenen
Gewinn halten. Denn es kommen hier Fragen zur
Erwägung, bei deren Lösung nicht allein die Juristen
betheiligt sind und die Entscheidung abzugeben haben.

Greifswald im Julius 1843.

G. B.


und Anſchaulichkeit zu erheben, und ſo trug ich kein
Bedenken, in ihrem Dienſte das von mir zuſammen
gebrachte Material zu verwenden. Mag dieſe Schrift
dadurch auch nach einer Seite hin an Wirkſamkeit
verloren haben, ſo gelingt es ihr dafür vielleicht um
ſo eher, eine allgemeinere und lebendigere Theilnahme
zu erregen, und das wuͤrde ich fuͤr einen entſchiedenen
Gewinn halten. Denn es kommen hier Fragen zur
Erwägung, bei deren Loͤſung nicht allein die Juriſten
betheiligt ſind und die Entſcheidung abzugeben haben.

Greifswald im Julius 1843.

G. B.


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[IV/0010] und Anſchaulichkeit zu erheben, und ſo trug ich kein Bedenken, in ihrem Dienſte das von mir zuſammen gebrachte Material zu verwenden. Mag dieſe Schrift dadurch auch nach einer Seite hin an Wirkſamkeit verloren haben, ſo gelingt es ihr dafür vielleicht um ſo eher, eine allgemeinere und lebendigere Theilnahme zu erregen, und das wuͤrde ich fuͤr einen entſchiedenen Gewinn halten. Denn es kommen hier Fragen zur Erwägung, bei deren Loͤſung nicht allein die Juriſten betheiligt ſind und die Entſcheidung abzugeben haben. Greifswald im Julius 1843. G. B.

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Zitationshilfe: Beseler, Georg: Volksrecht und Juristenrecht. Leipzig, 1843, S. IV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beseler_volksrecht_1843/10>, abgerufen am 21.11.2024.