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Bismarck, Otto von: Gedanken und Erinnerungen. Bd. 2. Stuttgart, 1898.

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Der hanöversche Provinzialfonds. Conservative Opposition.
constitutionelle Regiment unmöglich, dann muß sie gegen die Con¬
stitution manövriren und pactisiren; sie muß sich eine Majorität
künstlich schaffen oder vorübergehend zu erwerben suchen. Sie ver¬
fällt dann in die Schwäche der Coalitions-Ministerien, und ihre
Politik geräth in Fluctuationen, die für das Staatswesen und
namentlich für das conservative Prinzip von höchst nachtheiliger
Wirkung sind"1).

Ungeachtet dieser Warnung gelangte das Gesetz mit einer von
der Regirung zugestandenen Abschwächung am 7. Februar nur mit
einer Mehrheit von 32 Stimmen zur Annahme, weil die meisten
Conservativen dagegen stimmten. Auch in der Commission des
Herrenhauses wiederholte sich der Angriff von conservativer Seite.
Mit welchen Mitteln damals operirt wurde, zeigt folgender Vor¬
gang. Karl von Bodelschwingh, während des Conflicts Finanz¬
minister, der 1866 die Beschaffung der für den Krieg erforder¬
lichen Geldmittel abgelehnt hatte und deshalb durch den Freiherrn
von der Heydt ersetzt worden war, hatte in der conservativen Fraction
verbreitet, daß mir die Ablehnung der Vorlage eigentlich recht sein
würde, und erbot sich, dafür einen Beweis zu erbringen. Er trat
in dem Sitzungssaale beim Beginn der Verhandlungen an mich
heran, leitete ein gleichgültiges Gespräch mit der Frage nach dem
Befinden meiner Frau ein und kehrte in die Mitte seiner Fractions¬
genossen zurück mit der Erklärung, er sei nach Rücksprache mit mir
seiner Sache sicher.

Wenn man die sehr sachkundigen Berichte liest, welche Roon,
damals in Bordighera, im Februar 1868 von Mitgliedern der con¬
servativen Partei empfing, abgedruckt in der "Deutschen Revue" vom
April 18912), so sieht man, daß die Conservativen von mir ver¬
langten, in ihre Fraction einzutreten. Ich hatte wenig Zeit übrig,
war präoccupirt durch das, was wir von Frankreich zu erwarten

1) Politische Reden III 456.
2) Vgl. Denkwürdigkeiten III 4 62 ff.

Der hanöverſche Provinzialfonds. Conſervative Oppoſition.
conſtitutionelle Regiment unmöglich, dann muß ſie gegen die Con¬
ſtitution manövriren und pactiſiren; ſie muß ſich eine Majorität
künſtlich ſchaffen oder vorübergehend zu erwerben ſuchen. Sie ver¬
fällt dann in die Schwäche der Coalitions-Miniſterien, und ihre
Politik geräth in Fluctuationen, die für das Staatsweſen und
namentlich für das conſervative Prinzip von höchſt nachtheiliger
Wirkung ſind“1).

Ungeachtet dieſer Warnung gelangte das Geſetz mit einer von
der Regirung zugeſtandenen Abſchwächung am 7. Februar nur mit
einer Mehrheit von 32 Stimmen zur Annahme, weil die meiſten
Conſervativen dagegen ſtimmten. Auch in der Commiſſion des
Herrenhauſes wiederholte ſich der Angriff von conſervativer Seite.
Mit welchen Mitteln damals operirt wurde, zeigt folgender Vor¬
gang. Karl von Bodelſchwingh, während des Conflicts Finanz¬
miniſter, der 1866 die Beſchaffung der für den Krieg erforder¬
lichen Geldmittel abgelehnt hatte und deshalb durch den Freiherrn
von der Heydt erſetzt worden war, hatte in der conſervativen Fraction
verbreitet, daß mir die Ablehnung der Vorlage eigentlich recht ſein
würde, und erbot ſich, dafür einen Beweis zu erbringen. Er trat
in dem Sitzungsſaale beim Beginn der Verhandlungen an mich
heran, leitete ein gleichgültiges Geſpräch mit der Frage nach dem
Befinden meiner Frau ein und kehrte in die Mitte ſeiner Fractions¬
genoſſen zurück mit der Erklärung, er ſei nach Rückſprache mit mir
ſeiner Sache ſicher.

Wenn man die ſehr ſachkundigen Berichte lieſt, welche Roon,
damals in Bordighera, im Februar 1868 von Mitgliedern der con¬
ſervativen Partei empfing, abgedruckt in der „Deutſchen Revue“ vom
April 18912), ſo ſieht man, daß die Conſervativen von mir ver¬
langten, in ihre Fraction einzutreten. Ich hatte wenig Zeit übrig,
war präoccupirt durch das, was wir von Frankreich zu erwarten

1) Politiſche Reden III 456.
2) Vgl. Denkwürdigkeiten III 4 62 ff.
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[143/0167] Der hanöverſche Provinzialfonds. Conſervative Oppoſition. conſtitutionelle Regiment unmöglich, dann muß ſie gegen die Con¬ ſtitution manövriren und pactiſiren; ſie muß ſich eine Majorität künſtlich ſchaffen oder vorübergehend zu erwerben ſuchen. Sie ver¬ fällt dann in die Schwäche der Coalitions-Miniſterien, und ihre Politik geräth in Fluctuationen, die für das Staatsweſen und namentlich für das conſervative Prinzip von höchſt nachtheiliger Wirkung ſind“ 1). Ungeachtet dieſer Warnung gelangte das Geſetz mit einer von der Regirung zugeſtandenen Abſchwächung am 7. Februar nur mit einer Mehrheit von 32 Stimmen zur Annahme, weil die meiſten Conſervativen dagegen ſtimmten. Auch in der Commiſſion des Herrenhauſes wiederholte ſich der Angriff von conſervativer Seite. Mit welchen Mitteln damals operirt wurde, zeigt folgender Vor¬ gang. Karl von Bodelſchwingh, während des Conflicts Finanz¬ miniſter, der 1866 die Beſchaffung der für den Krieg erforder¬ lichen Geldmittel abgelehnt hatte und deshalb durch den Freiherrn von der Heydt erſetzt worden war, hatte in der conſervativen Fraction verbreitet, daß mir die Ablehnung der Vorlage eigentlich recht ſein würde, und erbot ſich, dafür einen Beweis zu erbringen. Er trat in dem Sitzungsſaale beim Beginn der Verhandlungen an mich heran, leitete ein gleichgültiges Geſpräch mit der Frage nach dem Befinden meiner Frau ein und kehrte in die Mitte ſeiner Fractions¬ genoſſen zurück mit der Erklärung, er ſei nach Rückſprache mit mir ſeiner Sache ſicher. Wenn man die ſehr ſachkundigen Berichte lieſt, welche Roon, damals in Bordighera, im Februar 1868 von Mitgliedern der con¬ ſervativen Partei empfing, abgedruckt in der „Deutſchen Revue“ vom April 1891 2), ſo ſieht man, daß die Conſervativen von mir ver¬ langten, in ihre Fraction einzutreten. Ich hatte wenig Zeit übrig, war präoccupirt durch das, was wir von Frankreich zu erwarten 1) Politiſche Reden III 456. 2) Vgl. Denkwürdigkeiten III 4 62 ff.

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Zitationshilfe: Bismarck, Otto von: Gedanken und Erinnerungen. Bd. 2. Stuttgart, 1898, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bismarck_erinnerungen02_1898/167>, abgerufen am 23.11.2024.