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Blum, Joachim Christian: Spatziergänge. Bd. 1. Berlin, 1774.

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Der zwölfte Spatziergang.

Mit ihrer Erlaubniss, meine Herren!
Jch werde den Umgang mit unsern Philo-
kurus ununterbrochen fortsetzen. Mögen
sie doch thun was ihnen beliebt. Es ist
wahr, das Vergehen des Mannes ist eins
von den schwereren; es sündigt gegen die
heiligen Rechte der genauesten und zärt-
lichsten Verbindung, die unter Menschen
seyn kann. Da sey Gott für, dass ich es, ich
will nicht sagen, rechtfertigen; dass ich es
auch nur mit Einem Worte entschuldigen,
oder durch ein unzeitiges Stillschweigen für
unbedeutend erklären sollte! So gar bin
ich der Meynung, dass es mit einer ihm an-
gemessenen bürgerlichen Strafe belegt zu
werden verdiente, wenn anders eine solche
Strafe erfunden werden könnte. Unsre
Gesetze sagen hierüber nichts. --



Der zwölfte Spatziergang.

Mit ihrer Erlaubniſs, meine Herren!
Jch werde den Umgang mit unſern Philo-
kurus ununterbrochen fortſetzen. Mögen
ſie doch thun was ihnen beliebt. Es iſt
wahr, das Vergehen des Mannes iſt eins
von den ſchwereren; es ſündigt gegen die
heiligen Rechte der genaueſten und zärt-
lichſten Verbindung, die unter Menſchen
ſeyn kann. Da ſey Gott für, daſs ich es, ich
will nicht ſagen, rechtfertigen; daſs ich es
auch nur mit Einem Worte entſchuldigen,
oder durch ein unzeitiges Stillſchweigen für
unbedeutend erklären ſollte! So gar bin
ich der Meynung, daſs es mit einer ihm an-
gemeſsenen bürgerlichen Strafe belegt zu
werden verdiente, wenn anders eine ſolche
Strafe erfunden werden könnte. Unſre
Geſetze ſagen hierüber nichts. —

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[94/0102] Der zwölfte Spatziergang. Mit ihrer Erlaubniſs, meine Herren! Jch werde den Umgang mit unſern Philo- kurus ununterbrochen fortſetzen. Mögen ſie doch thun was ihnen beliebt. Es iſt wahr, das Vergehen des Mannes iſt eins von den ſchwereren; es ſündigt gegen die heiligen Rechte der genaueſten und zärt- lichſten Verbindung, die unter Menſchen ſeyn kann. Da ſey Gott für, daſs ich es, ich will nicht ſagen, rechtfertigen; daſs ich es auch nur mit Einem Worte entſchuldigen, oder durch ein unzeitiges Stillſchweigen für unbedeutend erklären ſollte! So gar bin ich der Meynung, daſs es mit einer ihm an- gemeſsenen bürgerlichen Strafe belegt zu werden verdiente, wenn anders eine ſolche Strafe erfunden werden könnte. Unſre Geſetze ſagen hierüber nichts. —

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Zitationshilfe: Blum, Joachim Christian: Spatziergänge. Bd. 1. Berlin, 1774, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blum_spatziergaenge01_1774/102>, abgerufen am 23.11.2024.