Rabe 12 hat, das Huhn 13, der Straus 13, der Storch 19, der Schwan 23.
§. 52.
Am Rumpfe (bruncus) des Vogelge- rippes sind überhaupt weniger knorpe- lichte Theile als bey den Säugethieren, zumal ist der dazu gehörige Theil des Rückgrates kurz und steif, und ohne wahre Lendenwirbel. So wie auch kein Vogel ein zu einer wahren geglieder- ten Schwanzrippe verlängertes Kukuks- bein hat.
§. 53.
Das Becken der Vögel wird haupt- sächlich durch einen breiten einfachen gemeinschaftlichen Hüftknochen gebil- det, dessen Seitentheile bey mancher- ley Gattungen verschiedentlich gestaltet sind, nach unten aber, statt eine Schaam- beinverbindung zu machen, weit von einander abstehen, wovon, so viel bis jetzt bekannt, bloss der Straus die merk- würdige Ausnahme macht, dass sein
Rabe 12 hat, das Huhn 13, der Straus 13, der Storch 19, der Schwan 23.
§. 52.
Am Rumpfe (bruncus) des Vogelge- rippes sind überhaupt weniger knorpe- lichte Theile als bey den Säugethieren, zumal ist der dazu gehörige Theil des Rückgrates kurz und steif, und ohne wahre Lendenwirbel. So wie auch kein Vogel ein zu einer wahren geglieder- ten Schwanzrippe verlängertes Kukuks- bein hat.
§. 53.
Das Becken der Vögel wird haupt- sächlich durch einen breiten einfachen gemeinschaftlichen Hüftknochen gebil- det, dessen Seitentheile bey mancher- ley Gattungen verschiedentlich gestaltet sind, nach unten aber, statt eine Schaam- beinverbindung zu machen, weit von einander abstehen, wovon, so viel bis jetzt bekannt, bloss der Straus die merk- würdige Ausnahme macht, dass sein
<TEI><textxml:id="blume_hbnatur_000101"><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0107"xml:id="pb087_0001"n="87"/>
Rabe 12 hat, das Huhn 13, der Straus<lb/>
13, der Storch 19, der Schwan 23.</p></div><divn="3"><headrendition="#c">§. 52.</head><lb/><p>Am <hirendition="#i">Rumpfe (bruncus)</hi> des Vogelge-<lb/>
rippes sind überhaupt weniger knorpe-<lb/>
lichte Theile als bey den Säugethieren,<lb/>
zumal ist der dazu gehörige Theil des<lb/>
Rückgrates kurz und steif, und ohne<lb/>
wahre Lendenwirbel. So wie auch kein<lb/>
Vogel ein zu einer wahren geglieder-<lb/>
ten Schwanzrippe verlängertes Kukuks-<lb/>
bein hat.</p></div><divn="3"><headrendition="#c">§. 53.</head><lb/><p>Das <hirendition="#i">Becken</hi> der Vögel wird haupt-<lb/>
sächlich durch einen breiten einfachen<lb/>
gemeinschaftlichen Hüftknochen gebil-<lb/>
det, dessen Seitentheile bey mancher-<lb/>
ley Gattungen verschiedentlich gestaltet<lb/>
sind, nach unten aber, statt eine Schaam-<lb/>
beinverbindung zu machen, weit von<lb/>
einander abstehen, wovon, so viel bis<lb/>
jetzt bekannt, bloss der Straus die merk-<lb/>
würdige Ausnahme macht, dass sein<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[87/0107]
Rabe 12 hat, das Huhn 13, der Straus
13, der Storch 19, der Schwan 23.
§. 52.
Am Rumpfe (bruncus) des Vogelge-
rippes sind überhaupt weniger knorpe-
lichte Theile als bey den Säugethieren,
zumal ist der dazu gehörige Theil des
Rückgrates kurz und steif, und ohne
wahre Lendenwirbel. So wie auch kein
Vogel ein zu einer wahren geglieder-
ten Schwanzrippe verlängertes Kukuks-
bein hat.
§. 53.
Das Becken der Vögel wird haupt-
sächlich durch einen breiten einfachen
gemeinschaftlichen Hüftknochen gebil-
det, dessen Seitentheile bey mancher-
ley Gattungen verschiedentlich gestaltet
sind, nach unten aber, statt eine Schaam-
beinverbindung zu machen, weit von
einander abstehen, wovon, so viel bis
jetzt bekannt, bloss der Straus die merk-
würdige Ausnahme macht, dass sein
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der vergleichenden Anatomie. Göttingen, 1805, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_anatomie2_1805/107>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.