spuriae) genannt. Denn da man überhaupt jede Ecke oder Spitze eines Knochen mit dem Namen eines Fortsatzes belegt, und doch viele Knochen, zumal von den vieleckichten am Kopfe, die theils überhaupt nur aus einem einzigen Knochenkerne entstehen (§. 23.), schon ur- sprünglich dergleichen haben; so nennt man diese letztern wahre und hingegen die, so erst abgesondre Endstückgen gewesen, unächte Fortsätze. Von jener Art ist z. B. am Schul- terblatt das Grat-Ende (acromium); von den unächten hingegen der Schnabel-Fortsatz (pro- cessus coracoides). Auch giebt es wahre Fort- sätze an welchen andre unächte ansitzen, wie z. B. der Kopf am sogenannten Schenkelhalse (collum ossis femoris); und umgekehrt Ansätze die noch ihre besondern Fortsätze haben, wie das untre Ende der Ellnbogenröhre (vlna) mit ihrem Griffelförmigen Fortsatze (processus styliformis)*).
§. 48.
So wie überhaupt die Fortsätze von beider- ley Art**) gar vielseitigen Nutzen zur Befesti- gung der Sehnen und Gelenkbänder, zur Er- leichterung vieler Bewegungen, zur Verhütung
*)reald. colvmbvsde re anatomicap. 11. der Pariser Ausg. von 1572.
**) Eine genaue Beschreibung aller Fortsätze am Menschlichen Gerippe s. bey fr. wilh. hensing de apophysibus ossium c. h. Giess. 1742. und im 6ten B. der Hallerischen anat. Samml.
spuriae) genannt. Denn da man überhaupt jede Ecke oder Spitze eines Knochen mit dem Namen eines Fortsatzes belegt, und doch viele Knochen, zumal von den vieleckichten am Kopfe, die theils überhaupt nur aus einem einzigen Knochenkerne entstehen (§. 23.), schon ur- sprünglich dergleichen haben; so nennt man diese letztern wahre und hingegen die, so erst abgesondre Endstückgen gewesen, unächte Fortsätze. Von jener Art ist z. B. am Schul- terblatt das Grat-Ende (acromium); von den unächten hingegen der Schnabel-Fortsatz (pro- cessus coracoides). Auch giebt es wahre Fort- sätze an welchen andre unächte ansitzen, wie z. B. der Kopf am sogenannten Schenkelhalse (collum ossis femoris); und umgekehrt Ansätze die noch ihre besondern Fortsätze haben, wie das untre Ende der Ellnbogenröhre (vlna) mit ihrem Griffelförmigen Fortsatze (processus styliformis)*).
§. 48.
So wie überhaupt die Fortsätze von beider- ley Art**) gar vielseitigen Nutzen zur Befesti- gung der Sehnen und Gelenkbänder, zur Er- leichterung vieler Bewegungen, zur Verhütung
*)reald. colvmbvsde re anatomicap. 11. der Pariser Ausg. von 1572.
**) Eine genaue Beschreibung aller Fortsätze am Menschlichen Gerippe s. bey fr. wilh. hensing de apophysibus ossium c. h. Giess. 1742. und im 6ten B. der Hallerischen anat. Samml.
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[35/0067]
spuriae) genannt. Denn da man überhaupt
jede Ecke oder Spitze eines Knochen mit dem
Namen eines Fortsatzes belegt, und doch viele
Knochen, zumal von den vieleckichten am Kopfe,
die theils überhaupt nur aus einem einzigen
Knochenkerne entstehen (§. 23.), schon ur-
sprünglich dergleichen haben; so nennt man
diese letztern wahre und hingegen die, so erst
abgesondre Endstückgen gewesen, unächte
Fortsätze. Von jener Art ist z. B. am Schul-
terblatt das Grat-Ende (acromium); von den
unächten hingegen der Schnabel-Fortsatz (pro-
cessus coracoides). Auch giebt es wahre Fort-
sätze an welchen andre unächte ansitzen, wie
z. B. der Kopf am sogenannten Schenkelhalse
(collum ossis femoris); und umgekehrt Ansätze
die noch ihre besondern Fortsätze haben, wie
das untre Ende der Ellnbogenröhre (vlna)
mit ihrem Griffelförmigen Fortsatze (processus
styliformis) *).
§. 48.
So wie überhaupt die Fortsätze von beider-
ley Art **) gar vielseitigen Nutzen zur Befesti-
gung der Sehnen und Gelenkbänder, zur Er-
leichterung vieler Bewegungen, zur Verhütung
*) reald. colvmbvs de re anatomica p. 11. der Pariser
Ausg. von 1572.
**) Eine genaue Beschreibung aller Fortsätze am
Menschlichen Gerippe s. bey fr. wilh. hensing
de apophysibus ossium c. h. Giess. 1742. und im
6ten B. der Hallerischen anat. Samml.
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Blumenbach, Johann Friedrich: Geschichte und Beschreibung der Knochen des menschlichen Körpers. Göttingen, 1786, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_knochen_1786/67>, abgerufen am 21.11.2024.
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