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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 4. Aufl. Göttingen, 1791.

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Pflanzen nennt) verlängert, der aber im Grunde
die gleiche Structur wie die Wurzel selbst, be-
hält. Zu äußerst nähmlich sind beide mit einer
feinen Oberhaut bedeckt, unter welcher die Rinde
und der Bast; weiter hinein die holzichte Sub-
stanz, und in der Mitte gewöhnlich das Mark
befindlich ist.

§. 171.

Eigentliches wahres Holz findet sich nur
bey den Stauden und Bäumen bey welchen
da, wo es außen an die Rinde stößt, alljährlich
aus dem so genannten Bast oder Splint (liber)
eine oder eigentlich zwey neue Holzlagen (albur-
num
) erzeugt werden.

Anm. Dieser gefäßreiche Splint ist bey den Bäumen
und Stauden, (so wie bey den mehresten andern
Gewächsen die demselben analoge unter der
Rinde befindliche Gefäßlage,) zur gesunden Er-
nährung derselben, der wichtigste Theil ihres
Körpers. - Rinde, Holz und Mark können
weit eher ohne merklichen Nachtheil der Gesund-
heit zerstört werden.

§. 172.

Der Stamm theilt sich mehrentheils in
Aeste, dieser wieder in Zweige, an welchen end-
lich die Blätter ansitzen, die doch im Grunde aus
den gleichen Theilen wie die Wurzel oder der
Stamm zusammen gesetzt sind; indem man auch
an ihnen Oberhaut, Rinde, holzichte Substanz
und Mark unterscheiden kann. Das Mark liegt
in der Mitte des Blattes zwischen dem (meist

Pflanzen nennt) verlängert, der aber im Grunde
die gleiche Structur wie die Wurzel selbst, be-
hält. Zu äußerst nähmlich sind beide mit einer
feinen Oberhaut bedeckt, unter welcher die Rinde
und der Bast; weiter hinein die holzichte Sub-
stanz, und in der Mitte gewöhnlich das Mark
befindlich ist.

§. 171.

Eigentliches wahres Holz findet sich nur
bey den Stauden und Bäumen bey welchen
da, wo es außen an die Rinde stößt, alljährlich
aus dem so genannten Bast oder Splint (liber)
eine oder eigentlich zwey neue Holzlagen (albur-
num
) erzeugt werden.

Anm. Dieser gefäßreiche Splint ist bey den Bäumen
und Stauden, (so wie bey den mehresten andern
Gewächsen die demselben analoge unter der
Rinde befindliche Gefäßlage,) zur gesunden Er-
nährung derselben, der wichtigste Theil ihres
Körpers. – Rinde, Holz und Mark können
weit eher ohne merklichen Nachtheil der Gesund-
heit zerstört werden.

§. 172.

Der Stamm theilt sich mehrentheils in
Aeste, dieser wieder in Zweige, an welchen end-
lich die Blätter ansitzen, die doch im Grunde aus
den gleichen Theilen wie die Wurzel oder der
Stamm zusammen gesetzt sind; indem man auch
an ihnen Oberhaut, Rinde, holzichte Substanz
und Mark unterscheiden kann. Das Mark liegt
in der Mitte des Blattes zwischen dem (meist

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[485/0501] Pflanzen nennt) verlängert, der aber im Grunde die gleiche Structur wie die Wurzel selbst, be- hält. Zu äußerst nähmlich sind beide mit einer feinen Oberhaut bedeckt, unter welcher die Rinde und der Bast; weiter hinein die holzichte Sub- stanz, und in der Mitte gewöhnlich das Mark befindlich ist. §. 171. Eigentliches wahres Holz findet sich nur bey den Stauden und Bäumen bey welchen da, wo es außen an die Rinde stößt, alljährlich aus dem so genannten Bast oder Splint (liber) eine oder eigentlich zwey neue Holzlagen (albur- num) erzeugt werden. Anm. Dieser gefäßreiche Splint ist bey den Bäumen und Stauden, (so wie bey den mehresten andern Gewächsen die demselben analoge unter der Rinde befindliche Gefäßlage,) zur gesunden Er- nährung derselben, der wichtigste Theil ihres Körpers. – Rinde, Holz und Mark können weit eher ohne merklichen Nachtheil der Gesund- heit zerstört werden. §. 172. Der Stamm theilt sich mehrentheils in Aeste, dieser wieder in Zweige, an welchen end- lich die Blätter ansitzen, die doch im Grunde aus den gleichen Theilen wie die Wurzel oder der Stamm zusammen gesetzt sind; indem man auch an ihnen Oberhaut, Rinde, holzichte Substanz und Mark unterscheiden kann. Das Mark liegt in der Mitte des Blattes zwischen dem (meist

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 4. Aufl. Göttingen, 1791, S. 485. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1791/501>, abgerufen am 22.11.2024.