Daß man diese nicht als eigentlich so genannte Pe- trefacten (S. 684) in den Kalk- und Marmor-Flötzen erwarten dürft, die das Grab der Seethiere der Vor- welt ausmachen (S. 686), versteht sich wohl von selbst.
Und bloß verwitterte mürbe Menschenknochen pflegt man nicht mit unter die Fossilien zu zählen, ob man gleich die gegrabnen Rhinocer- und Elephantengebeine etc. dahin rechnet, wovon doch viele auch keine andre Ver- änderung erlitten haben. - So ist z. B. im acade- mischen Museum ein ausgegrabner Menschenschedel aus der hiesigen Gegend, der seinem jetzigen Ansehen, Korne, Festigkeit etc. nach, vollkommen mit eben dem Rechte fossil genannt werden kann als viele der hier zu Lande ausgegrabnen Elephanten- und Rhinocerknochen*).
Die Bestimmung, der fossilen Gebeine von andern Säugethieren erfordert viele Kenntniß der feinern osteo- logia comparata; und müssen dabey besonders Sched-
*) Ich gedenke etwas ausführlicher über dieser Punct in einem Aufsatz zu handeln, der für eins der näch- sten Stücke des Bergmännischen Journals be- stimmt ist.
A. Versteinerungen des Thierreichs.
I. Von Saugethieren.
a) Bekannte.
1. Anthropolithen, fossile Menschenknochen.
Daß man diese nicht als eigentlich so genannte Pe- trefacten (S. 684) in den Kalk- und Marmor-Flötzen erwarten dürft, die das Grab der Seethiere der Vor- welt ausmachen (S. 686), versteht sich wohl von selbst.
Und bloß verwitterte mürbe Menschenknochen pflegt man nicht mit unter die Fossilien zu zählen, ob man gleich die gegrabnen Rhinocer- und Elephantengebeine ꝛc. dahin rechnet, wovon doch viele auch keine andre Ver- änderung erlitten haben. – So ist z. B. im acade- mischen Museum ein ausgegrabner Menschenschedel aus der hiesigen Gegend, der seinem jetzigen Ansehen, Korne, Festigkeit ꝛc. nach, vollkommen mit eben dem Rechte fossil genannt werden kann als viele der hier zu Lande ausgegrabnen Elephanten- und Rhinocerknochen*).
Die Bestimmung, der fossilen Gebeine von andern Säugethieren erfordert viele Kenntniß der feinern osteo- logia comparata; und müssen dabey besonders Sched-
*) Ich gedenke etwas ausführlicher über dieser Punct in einem Aufsatz zu handeln, der für eins der näch- sten Stücke des Bergmännischen Journals be- stimmt ist.
<TEI><textxml:id="blume_hbnatur_000025"><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0706"xml:id="pb690_0001"n="690"/><headrendition="#c"><hirendition="#aq">A.</hi> Versteinerungen des Thierreichs.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><divn="3"><headrendition="#c">I. Von Saugethieren.</head><lb/><divn="4"><headrendition="#c"><hirendition="#aq">a</hi>) Bekannte.</head><lb/><prendition="#indent-1">1. Anthropolithen, fossile Menschenknochen.</p><prendition="#l1em">Daß man diese nicht als eigentlich so genannte Pe-<lb/>
trefacten (S. 684) in den Kalk- und Marmor-Flötzen<lb/>
erwarten dürft, die das Grab der Seethiere der Vor-<lb/>
welt ausmachen (S. 686), versteht sich wohl von selbst.</p><prendition="#l1em">Und bloß verwitterte mürbe Menschenknochen pflegt<lb/>
man nicht mit unter die Fossilien zu zählen, ob man<lb/>
gleich die gegrabnen Rhinocer- und Elephantengebeine ꝛc.<lb/>
dahin rechnet, wovon doch viele auch keine andre Ver-<lb/>
änderung erlitten haben. – So ist z. B. im acade-<lb/>
mischen Museum ein ausgegrabner Menschenschedel aus<lb/>
der hiesigen Gegend, der seinem jetzigen Ansehen, Korne,<lb/>
Festigkeit ꝛc. nach, vollkommen mit eben dem Rechte<lb/>
fossil genannt werden kann als viele der hier zu Lande<lb/>
ausgegrabnen Elephanten- und Rhinocerknochen<noteanchored="true"place="foot"n="*)"><p>Ich gedenke etwas ausführlicher über dieser Punct<lb/>
in einem Aufsatz zu handeln, der für eins der näch-<lb/>
sten Stücke des Bergmännischen Journals be-<lb/>
stimmt ist.</p></note>.</p><prendition="#l1em">Die Bestimmung, der fossilen Gebeine von andern<lb/>
Säugethieren erfordert viele Kenntniß der feinern <hirendition="#aq">osteo-<lb/>
logia comparata</hi>; und müssen dabey besonders Sched-<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[690/0706]
A. Versteinerungen des Thierreichs.
I. Von Saugethieren.
a) Bekannte.
1. Anthropolithen, fossile Menschenknochen.
Daß man diese nicht als eigentlich so genannte Pe-
trefacten (S. 684) in den Kalk- und Marmor-Flötzen
erwarten dürft, die das Grab der Seethiere der Vor-
welt ausmachen (S. 686), versteht sich wohl von selbst.
Und bloß verwitterte mürbe Menschenknochen pflegt
man nicht mit unter die Fossilien zu zählen, ob man
gleich die gegrabnen Rhinocer- und Elephantengebeine ꝛc.
dahin rechnet, wovon doch viele auch keine andre Ver-
änderung erlitten haben. – So ist z. B. im acade-
mischen Museum ein ausgegrabner Menschenschedel aus
der hiesigen Gegend, der seinem jetzigen Ansehen, Korne,
Festigkeit ꝛc. nach, vollkommen mit eben dem Rechte
fossil genannt werden kann als viele der hier zu Lande
ausgegrabnen Elephanten- und Rhinocerknochen *).
Die Bestimmung, der fossilen Gebeine von andern
Säugethieren erfordert viele Kenntniß der feinern osteo-
logia comparata; und müssen dabey besonders Sched-
*) Ich gedenke etwas ausführlicher über dieser Punct
in einem Aufsatz zu handeln, der für eins der näch-
sten Stücke des Bergmännischen Journals be-
stimmt ist.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 4. Aufl. Göttingen, 1791, S. 690. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1791/706>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.