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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 6. Aufl. Göttingen, 1799.

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Eilfter Abschnitt.
Von den Mineralien überhaupt.


§. 222.

Mineralien oder Foßilien sind die unorgani-
schen Naturkörper (§. 2.4.), die nähmlich nach
den bloß-physischen und chemischen Gesetzen,
auf und in der Erde gebildet werden.

§. 223.

Außer einigen wenigen tropfbarflüssigen Mi-
neralien, wie Quecksilber und Erdöl, sind die
übrigen fest; aber doch sämmtlich erst im flüssigen
Zustande gewesen.

§. 224.

Denn es ist erweislich, daß wenigstens die
jetzige feste Felsenrinde unseres Planeten, so tief
wir sie kennen (und das ist freylich noch nicht
1/6000 des Halbdurchmessers der Erde), anfangs
selbst flüssig gewesen seyn muß*)

*) Die Unentbehrlichkeit einiger solcher Grundkennt-
nisse von Geogenie zum philosophischen Studium
der Mineralogie, bedarf keines Erweises. Nur
müssen diese Grundkenntnisse den geognostischen
Phänomenen entsprechen, und strenge Prüfung der
geläuterten Physik und Chemie aushalten. Mit
ist kein Versuch eines geogenischen Systems be-
Eilfter Abschnitt.
Von den Mineralien überhaupt.


§. 222.

Mineralien oder Foßilien sind die unorgani-
schen Naturkörper (§. 2.4.), die nähmlich nach
den bloß-physischen und chemischen Gesetzen,
auf und in der Erde gebildet werden.

§. 223.

Außer einigen wenigen tropfbarflüssigen Mi-
neralien, wie Quecksilber und Erdöl, sind die
übrigen fest; aber doch sämmtlich erst im flüssigen
Zustande gewesen.

§. 224.

Denn es ist erweislich, daß wenigstens die
jetzige feste Felsenrinde unseres Planeten, so tief
wir sie kennen (und das ist freylich noch nicht
1/6000 des Halbdurchmessers der Erde), anfangs
selbst flüssig gewesen seyn muß*)

*) Die Unentbehrlichkeit einiger solcher Grundkennt-
nisse von Geogenie zum philosophischen Studium
der Mineralogie, bedarf keines Erweises. Nur
müssen diese Grundkenntnisse den geognostischen
Phänomenen entsprechen, und strenge Prüfung der
geläuterten Physik und Chemie aushalten. Mit
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[510/0534] Eilfter Abschnitt. Von den Mineralien überhaupt. §. 222. Mineralien oder Foßilien sind die unorgani- schen Naturkörper (§. 2.4.), die nähmlich nach den bloß-physischen und chemischen Gesetzen, auf und in der Erde gebildet werden. §. 223. Außer einigen wenigen tropfbarflüssigen Mi- neralien, wie Quecksilber und Erdöl, sind die übrigen fest; aber doch sämmtlich erst im flüssigen Zustande gewesen. §. 224. Denn es ist erweislich, daß wenigstens die jetzige feste Felsenrinde unseres Planeten, so tief wir sie kennen (und das ist freylich noch nicht 1/6000 des Halbdurchmessers der Erde), anfangs selbst flüssig gewesen seyn muß *) *) Die Unentbehrlichkeit einiger solcher Grundkennt- nisse von Geogenie zum philosophischen Studium der Mineralogie, bedarf keines Erweises. Nur müssen diese Grundkenntnisse den geognostischen Phänomenen entsprechen, und strenge Prüfung der geläuterten Physik und Chemie aushalten. Mit ist kein Versuch eines geogenischen Systems be-

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Dieses Werk stammt vom Projekt „Johann Friedrich Blumenbach – online“ der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen.

Herstellung der Imagedateien des Quelldokuments durch die Utrecht University Library und die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena.

Anmerkungen zur Transkription:

Bei der Zeichenerkennung wurde nach dem von der Akademie gelieferten Dokument "Buchstabenmuster_Blumenbach.doc" modernisiert.

In Absprache mit der Akademie wurden die folgenden Aspekte der Vorlage nicht erfasst:

  • Bogensignaturen und Kustoden
  • Kolumnentitel
  • Auf Titelblättern wurde auf die Auszeichnung der Schriftgrößenunterscheide zugunsten der Identifizeriung von titleParts verzeichtet.
  • Keine Auszeichnung der Initialbuchstaben am Kapitelanfang.

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 6. Aufl. Göttingen, 1799, S. 510. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1799/534>, abgerufen am 22.11.2024.