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Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 8. Aufl. Göttingen, 1807.

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nicht. Dagegen ist er ausschließlich im Besitz
der Vernunft (§. 37.), und der dadurch von
ihm selbst erfundenen Rede oder Sprache (lo-
quela
), die nicht mit der bloß thierischen
Stimme (vox) verwechselt werden darf (§. 25.),
als welche auch den ganz jungen und selbst den
stummgebornen Kindern zukommt. Und so
folgt aus jenen beyden ausschließlichen Vorzü-
gen das große ausschließliche Eigenthum der
Menschenspecies, wodurch sie über die ganze
übrige thierische Schöpfung erhoben wird, das
Vermögen sich selbst zu vervollkommnen.



Der Mensch ist für sich ein wehrloses, hülfs-
bedürftiges Geschöpf. Kein anderes Thier
außer ihm bleibt so lange Kind, keins kriegt so
sehr spät erst sein Gebiß, lernt so sehr spät
erst auf seinen Füßen stehen, keins wird so sehr
spät mannbar u. s. w. Selbst eine großen
Vorzüge, Vernunft und Sprache, sind nur
Keime, die sich nicht von selbst, sondern erst
durch fremde Hülfe, durch Cultur und Erziehung ent-
wickeln können; daher denn bey dieser Hülfs-
bedürftigkeit und bey diesen zahllosen dringenden
Bedürfnissen die allgemeine natürliche Bestim-
mung des Menschen zur gesellschaftlichen Ver-
bindung. Nicht ganz so allgemein läßt sich
hingegen vor der Hand noch entscheiden, ob in
allen Welttheilen die Proportion in der Anzahl
der gebornen Knäbchen und Mädchen, und die
Dauer der Zeit und der Fortpflanzungsfähigkeit bey
beyden Geschlechtern so gleich sey, daß der
Mensch überall so wie in Europa zur Mono-
gamie bestimmt sey.

Sein Aufenthalt und seine Nahrung sind
beyde unbeschränkt; er bewohnt die ganze be-

nicht. Dagegen ist er ausschließlich im Besitz
der Vernunft (§. 37.), und der dadurch von
ihm selbst erfundenen Rede oder Sprache (lo-
quela
), die nicht mit der bloß thierischen
Stimme (vox) verwechselt werden darf (§. 25.),
als welche auch den ganz jungen und selbst den
stummgebornen Kindern zukommt. Und so
folgt aus jenen beyden ausschließlichen Vorzü-
gen das große ausschließliche Eigenthum der
Menschenspecies, wodurch sie über die ganze
übrige thierische Schöpfung erhoben wird, das
Vermögen sich selbst zu vervollkommnen.



Der Mensch ist für sich ein wehrloses, hülfs-
bedürftiges Geschöpf. Kein anderes Thier
außer ihm bleibt so lange Kind, keins kriegt so
sehr spät erst sein Gebiß, lernt so sehr spät
erst auf seinen Füßen stehen, keins wird so sehr
spät mannbar u. s. w. Selbst eine großen
Vorzüge, Vernunft und Sprache, sind nur
Keime, die sich nicht von selbst, sondern erst
durch fremde Hülfe, durch Cultur und Erziehung ent-
wickeln können; daher denn bey dieser Hülfs-
bedürftigkeit und bey diesen zahllosen dringenden
Bedürfnissen die allgemeine natürliche Bestim-
mung des Menschen zur gesellschaftlichen Ver-
bindung. Nicht ganz so allgemein läßt sich
hingegen vor der Hand noch entscheiden, ob in
allen Welttheilen die Proportion in der Anzahl
der gebornen Knäbchen und Mädchen, und die
Dauer der Zeit und der Fortpflanzungsfähigkeit bey
beyden Geschlechtern so gleich sey, daß der
Mensch überall so wie in Europa zur Mono-
gamie bestimmt sey.

Sein Aufenthalt und seine Nahrung sind
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[66/0090] nicht. Dagegen ist er ausschließlich im Besitz der Vernunft (§. 37.), und der dadurch von ihm selbst erfundenen Rede oder Sprache (lo- quela), die nicht mit der bloß thierischen Stimme (vox) verwechselt werden darf (§. 25.), als welche auch den ganz jungen und selbst den stummgebornen Kindern zukommt. Und so folgt aus jenen beyden ausschließlichen Vorzü- gen das große ausschließliche Eigenthum der Menschenspecies, wodurch sie über die ganze übrige thierische Schöpfung erhoben wird, das Vermögen sich selbst zu vervollkommnen. Der Mensch ist für sich ein wehrloses, hülfs- bedürftiges Geschöpf. Kein anderes Thier außer ihm bleibt so lange Kind, keins kriegt so sehr spät erst sein Gebiß, lernt so sehr spät erst auf seinen Füßen stehen, keins wird so sehr spät mannbar u. s. w. Selbst eine großen Vorzüge, Vernunft und Sprache, sind nur Keime, die sich nicht von selbst, sondern erst durch fremde Hülfe, durch Cultur und Erziehung ent- wickeln können; daher denn bey dieser Hülfs- bedürftigkeit und bey diesen zahllosen dringenden Bedürfnissen die allgemeine natürliche Bestim- mung des Menschen zur gesellschaftlichen Ver- bindung. Nicht ganz so allgemein läßt sich hingegen vor der Hand noch entscheiden, ob in allen Welttheilen die Proportion in der Anzahl der gebornen Knäbchen und Mädchen, und die Dauer der Zeit und der Fortpflanzungsfähigkeit bey beyden Geschlechtern so gleich sey, daß der Mensch überall so wie in Europa zur Mono- gamie bestimmt sey. Sein Aufenthalt und seine Nahrung sind beyde unbeschränkt; er bewohnt die ganze be-

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Zitationshilfe: Blumenbach, Johann Friedrich: Handbuch der Naturgeschichte. 8. Aufl. Göttingen, 1807, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_naturgeschichte_1807/90>, abgerufen am 28.11.2024.