schnellen Wachsthume des Gebährmuttergrundes Anlaß gegeben hat.
Von diesem Zeitpunkte erreicht auch der Foe- tus eine solche Größe, die dem innern Umfange des Eyes genauer entspricht; das Kind richtet sich in eine feste und bestimmtere Lage, die es alsdann bis zur Geburt behält, nämlich mit dem Kopfe nach unten gestürzt, mit dem Gesichte aber nach den Len- den der Mutter, und zwar immer etwas schiefer nach der linken Seite gewandt.
§. 585.
Gegen die Mitte der Schwangerschaft, welche in das fünfte Monat fällt, erhebt sich die Gebähr- mutter schon so sehr, daß der Gebährmuttergrund ungefähr in der Mitte zwischen den Schaamknochen und dem Nabel zu liegen kömmt, und die Schwan- gerschaft auch an dem äußern Umfange des Unter- leibes sichtbar wird.
Auch das Kind äußert sich nun durch stärkere Bewegungen, die aber doch an keinen bestimmten Zeitpunkt gebunden sind. Ueberhaupt ist die Frucht nun ausgebildeter, und wird, wie man sich im ge- meinen Leben ausdrückt, für lebendig (vitalis) erklärt.
§. 586.
In den folgenden fünf Mondmonaten wächst die Gebährmutter sammt dem darinn enthaltenen Kinde so sehr, daß der Gebährmuttergrund gegen das sechste Monat fast den Nabel erreicht, in dem achten Monate aber noch höher steigt, und sich der Herzgrube nähert. Der Mutterhals wird inzwischen allmälig flächer und dünner.
schnellen Wachsthume des Gebährmuttergrundes Anlaß gegeben hat.
Von diesem Zeitpunkte erreicht auch der Foe- tus eine solche Größe, die dem innern Umfange des Eyes genauer entspricht; das Kind richtet sich in eine feste und bestimmtere Lage, die es alsdann bis zur Geburt behält, nämlich mit dem Kopfe nach unten gestürzt, mit dem Gesichte aber nach den Len- den der Mutter, und zwar immer etwas schiefer nach der linken Seite gewandt.
§. 585.
Gegen die Mitte der Schwangerschaft, welche in das fünfte Monat fällt, erhebt sich die Gebähr- mutter schon so sehr, daß der Gebährmuttergrund ungefähr in der Mitte zwischen den Schaamknochen und dem Nabel zu liegen kömmt, und die Schwan- gerschaft auch an dem äußern Umfange des Unter- leibes sichtbar wird.
Auch das Kind äußert sich nun durch stärkere Bewegungen, die aber doch an keinen bestimmten Zeitpunkt gebunden sind. Ueberhaupt ist die Frucht nun ausgebildeter, und wird, wie man sich im ge- meinen Leben ausdrückt, für lebendig (vitalis) erklärt.
§. 586.
In den folgenden fünf Mondmonaten wächst die Gebährmutter sammt dem darinn enthaltenen Kinde so sehr, daß der Gebährmuttergrund gegen das sechste Monat fast den Nabel erreicht, in dem achten Monate aber noch höher steigt, und sich der Herzgrube nähert. Der Mutterhals wird inzwischen allmälig flächer und dünner.
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[355/0371]
schnellen Wachsthume des Gebährmuttergrundes
Anlaß gegeben hat.
Von diesem Zeitpunkte erreicht auch der Foe-
tus eine solche Größe, die dem innern Umfange
des Eyes genauer entspricht; das Kind richtet sich
in eine feste und bestimmtere Lage, die es alsdann
bis zur Geburt behält, nämlich mit dem Kopfe nach
unten gestürzt, mit dem Gesichte aber nach den Len-
den der Mutter, und zwar immer etwas schiefer
nach der linken Seite gewandt.
§. 585.
Gegen die Mitte der Schwangerschaft, welche
in das fünfte Monat fällt, erhebt sich die Gebähr-
mutter schon so sehr, daß der Gebährmuttergrund
ungefähr in der Mitte zwischen den Schaamknochen
und dem Nabel zu liegen kömmt, und die Schwan-
gerschaft auch an dem äußern Umfange des Unter-
leibes sichtbar wird.
Auch das Kind äußert sich nun durch stärkere
Bewegungen, die aber doch an keinen bestimmten
Zeitpunkt gebunden sind. Ueberhaupt ist die Frucht
nun ausgebildeter, und wird, wie man sich im ge-
meinen Leben ausdrückt, für lebendig (vitalis)
erklärt.
§. 586.
In den folgenden fünf Mondmonaten wächst
die Gebährmutter sammt dem darinn enthaltenen
Kinde so sehr, daß der Gebährmuttergrund gegen
das sechste Monat fast den Nabel erreicht, in dem
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Herzgrube nähert. Der Mutterhals wird inzwischen
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Blumenbach, Johann Friedrich: Anfangsgründe der Physiologie. (Übers. Joseph Eyerel). 2. Aufl. Wien, 1795, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/blumenbach_physiologie_1795/371>, abgerufen am 24.11.2024.
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