Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.Zwölftes Capitel. II. Monarch. Statsformen. E. Die Lehensmonarchie etc. Zwölftes Capitel. E. Die Lehensmonarchie und die ständische beschränkte Monarchie. I. Lehensmonarchie. Die fränkische Monarchie hatte zwar in ihrer organischen Die Abschwächung und das Erlöschen der Karolinger Die hervorragenden Eigenschaften der Feudalmon- 1. Alles bisherige Königthum beruhte auf den Volks- Zwölftes Capitel. II. Monarch. Statsformen. E. Die Lehensmonarchie etc. Zwölftes Capitel. E. Die Lehensmonarchie und die ständische beschränkte Monarchie. I. Lehensmonarchie. Die fränkische Monarchie hatte zwar in ihrer organischen Die Abschwächung und das Erlöschen der Karolinger Die hervorragenden Eigenschaften der Feudalmon- 1. Alles bisherige Königthum beruhte auf den Volks- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0447" n="429"/> <fw place="top" type="header">Zwölftes Capitel. II. Monarch. Statsformen. E. Die Lehensmonarchie etc.</fw><lb/> <div n="2"> <head>Zwölftes Capitel.<lb/><hi rendition="#b">E. Die Lehensmonarchie und die ständische beschränkte Monarchie.</hi></head><lb/> <p><hi rendition="#g">I. Lehensmonarchie</hi>.</p><lb/> <p>Die fränkische Monarchie hatte zwar in ihrer organischen<lb/> Anlage alle Bedingungen einer wahren Monarchie in sich, und<lb/> insofern ist sie der Anfang einer neuen, der modernen Stats-<lb/> entwicklung. Allein die widerstrebenden Kräfte und Leiden-<lb/> schaften waren damals in der Nation noch so mächtig, und<lb/> die alten einer jeden starken Statsgewalt abgeneigten Gewohn-<lb/> heiten des Adels und der freien Germanen noch so fest, dasz<lb/> es nur ausnahmsweise einzelnen groszen Regenten gelang, den<lb/> öffentlichen Charakter des neuen Königthums und die darin<lb/> liegende Statsmacht groszartig zu entfalten. Saszen schwache<lb/> Individuen auf dem Throne, so wurde sofort die Ohnmacht<lb/> derselben spürbar und auf allen Seiten zeigten sich die Ten-<lb/> denzen zur Auflösung der Statseinheit, zur Beschränkung und<lb/> Nichtachtung der Centralgewalt, zu selbständig particulärer<lb/> Herrschaft in kleinen Kreisen.</p><lb/> <p>Die Abschwächung und das Erlöschen der Karolinger<lb/> bezeichnet zugleich die Verdunkelung der königlichen Macht<lb/> und das Wachsthum der in den einzelnen Stämmen, Ländern<lb/> und Gebietstheilen sich erhebenden <hi rendition="#g">Fürsten</hi>- und <hi rendition="#g">Herren-<lb/> gewalt</hi>. An die Stelle der früheren romano-germanischen<lb/> Weltmonarchie trat nun das <hi rendition="#g">Lehenskönigthum</hi>. In ihm<lb/> erlangte der Charakter des Mittelalters in Vorzügen und<lb/> Mängeln einen angemessenen politischen Ausdruck.</p><lb/> <p>Die hervorragenden Eigenschaften der <hi rendition="#g">Feudalmon-<lb/> archie</hi> sind:</p><lb/> <p>1. Alles bisherige Königthum beruhte auf den Volks-<lb/> stämmen oder ganzen Nationen oder einem zur Einheit ver-<lb/> bundenen Volke. Man darf dasselbe wohl eine <hi rendition="#g">volksthüm-<lb/> liche</hi> oder <hi rendition="#g">nationale Institution</hi> nennen. Das feudale<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [429/0447]
Zwölftes Capitel. II. Monarch. Statsformen. E. Die Lehensmonarchie etc.
Zwölftes Capitel.
E. Die Lehensmonarchie und die ständische beschränkte Monarchie.
I. Lehensmonarchie.
Die fränkische Monarchie hatte zwar in ihrer organischen
Anlage alle Bedingungen einer wahren Monarchie in sich, und
insofern ist sie der Anfang einer neuen, der modernen Stats-
entwicklung. Allein die widerstrebenden Kräfte und Leiden-
schaften waren damals in der Nation noch so mächtig, und
die alten einer jeden starken Statsgewalt abgeneigten Gewohn-
heiten des Adels und der freien Germanen noch so fest, dasz
es nur ausnahmsweise einzelnen groszen Regenten gelang, den
öffentlichen Charakter des neuen Königthums und die darin
liegende Statsmacht groszartig zu entfalten. Saszen schwache
Individuen auf dem Throne, so wurde sofort die Ohnmacht
derselben spürbar und auf allen Seiten zeigten sich die Ten-
denzen zur Auflösung der Statseinheit, zur Beschränkung und
Nichtachtung der Centralgewalt, zu selbständig particulärer
Herrschaft in kleinen Kreisen.
Die Abschwächung und das Erlöschen der Karolinger
bezeichnet zugleich die Verdunkelung der königlichen Macht
und das Wachsthum der in den einzelnen Stämmen, Ländern
und Gebietstheilen sich erhebenden Fürsten- und Herren-
gewalt. An die Stelle der früheren romano-germanischen
Weltmonarchie trat nun das Lehenskönigthum. In ihm
erlangte der Charakter des Mittelalters in Vorzügen und
Mängeln einen angemessenen politischen Ausdruck.
Die hervorragenden Eigenschaften der Feudalmon-
archie sind:
1. Alles bisherige Königthum beruhte auf den Volks-
stämmen oder ganzen Nationen oder einem zur Einheit ver-
bundenen Volke. Man darf dasselbe wohl eine volksthüm-
liche oder nationale Institution nennen. Das feudale
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |