Börne, Ludwig: Briefe aus Paris. Bd. 5. Paris, 1834.statt, der Gesundtheit gleich, etwas angebohrnes, ſtatt, der Geſundtheit gleich, etwas angebohrnes, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0210" n="198"/> ſtatt, der Geſundtheit gleich, etwas angebohrnes,<lb/> Unbemerktes, Ungefühltes zu ſein, ſtets etwas Er¬<lb/> worbenes, Beſtrittenes, kurz, ein ewiger Kampf iſt,<lb/> und man dieſes wie jedes Kampfes in den reifern<lb/> Jahren, theils müder, theils unkräftiger wird — ſieht<lb/> die Regierung überall darauf, daß die Bürger erſt<lb/> im höhern Alter zu Volksvertretern gewählt werden<lb/> können. In jenem franzöſiſchen Wahlgeſetze war alſo<lb/> beſtimmt, daß ein unverheiratheter Menſch erſt mit<lb/> dem vierzigſten Jahre, ein verheiratheter mit dem<lb/> fünf und dreißigſten, und ein Wittwer ſchon mit dem<lb/> dreißigſten wählbar ſein. Daß ein Ehemann früher<lb/> erſchöpft wird als ein lediger Menſch, begreift ſich<lb/> leicht: Der Kampf für ſeine perſönliche Freiheit läßt<lb/> ihm wenige Tapferkeit zum Kriege für die öffentliche<lb/> übrig. Warum aber ein Wittwer ſchon im dreißig¬<lb/> ſten Jahre matt iſt, und fünf Jahre früher als ein<lb/> Verheiratheter, verſtehe ich nicht, und darüber möchte<lb/> ich Ihre Weisheit vernehmen. Wenn ich ein Wahl¬<lb/> geſetz zu machen hätte — ich verfaßte es im Inter¬<lb/> eſſe der Freiheit würde ich feſtſetzen: daß ein<lb/> lediger Menſch nicht mehr nach dem dreißigſten, und<lb/> ein Verheiratheter nicht mehr nach dem fünf und<lb/> zwanzigſten Jahre Deputirter werden könnte. Doch<lb/> was die Wittwer beträfe, ließe ich ſie lebenslänglich<lb/> wählbar ſein; denn ich würde annehmen: ein Witt¬<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [198/0210]
ſtatt, der Geſundtheit gleich, etwas angebohrnes,
Unbemerktes, Ungefühltes zu ſein, ſtets etwas Er¬
worbenes, Beſtrittenes, kurz, ein ewiger Kampf iſt,
und man dieſes wie jedes Kampfes in den reifern
Jahren, theils müder, theils unkräftiger wird — ſieht
die Regierung überall darauf, daß die Bürger erſt
im höhern Alter zu Volksvertretern gewählt werden
können. In jenem franzöſiſchen Wahlgeſetze war alſo
beſtimmt, daß ein unverheiratheter Menſch erſt mit
dem vierzigſten Jahre, ein verheiratheter mit dem
fünf und dreißigſten, und ein Wittwer ſchon mit dem
dreißigſten wählbar ſein. Daß ein Ehemann früher
erſchöpft wird als ein lediger Menſch, begreift ſich
leicht: Der Kampf für ſeine perſönliche Freiheit läßt
ihm wenige Tapferkeit zum Kriege für die öffentliche
übrig. Warum aber ein Wittwer ſchon im dreißig¬
ſten Jahre matt iſt, und fünf Jahre früher als ein
Verheiratheter, verſtehe ich nicht, und darüber möchte
ich Ihre Weisheit vernehmen. Wenn ich ein Wahl¬
geſetz zu machen hätte — ich verfaßte es im Inter¬
eſſe der Freiheit würde ich feſtſetzen: daß ein
lediger Menſch nicht mehr nach dem dreißigſten, und
ein Verheiratheter nicht mehr nach dem fünf und
zwanzigſten Jahre Deputirter werden könnte. Doch
was die Wittwer beträfe, ließe ich ſie lebenslänglich
wählbar ſein; denn ich würde annehmen: ein Witt¬
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