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Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619.

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VOn GOTtes Gnaden Wir
Friderich Vlrich / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen vnsern Praelaten / Freyherrn / Landdrosten / Großvogten / Beschlosten / denen von der Ritterschafft / Haupt: Ober: vnd Amptleuten / auch Schulteissen / Richtern / Bürgermeistern vnd Rähten in Städten / vnnd ingemein allen vnnd jeden vnsern Vnterthanen vnnd Verwandten / negst entbietung vnsers gnedigen Willens vnnd Gunst hiemit zu wissen / Dieweil alle Erbare Hertzen / zuforderst Christliche Menschen erkennen vnnd bekennen müssen / daß die Versamblung des Menschlichen Geschlechts / vnnd erhaltung des gemeinen besten / vnd fortsetzung der Privathandelung / wie die Namen haben / auff Trewe / Glaubea / Brieffe / Bürgen / vnnd Siegelebestehen / vnnd wann darvon abgewichen / oder die in weitleufftig Gezenck gezogen / Erbar: vnd Nutzbarkeit von einander getrennet / daß alsdann alle gute Ordnung zerrüttet / vnnd vnwiederbringlicher verderblicher schade erwecket / vnnd leider zumahl jetziger zeit mit grossem Schimpff vnd Nachtheil befunden wird / dz auch die Vornembste zu jhrer vnd der jhrigen verkleinerung vnd böser nachrede / daraus weiter Vnglück / auch wol Mord vnd Todt entstehet / dem zugeleben / welches sie einmahl gut geheissen / vnd genehm gehalten / vnd mit Eydlicher verbindung klaren deutlichen Worten / angebornen / oder angenomenen Petschafften bestercket / sich schendlich verweigern / vnd sich auff vnsterbliche Proceß verlassen / vnnd dem allen soviel müglich entgegen zubawen / Als ordnen / setzen vnd wollen wir / weil vnsere getrewe Ritter: vnnd Landschafft deßwegen selbst angehalten / daß wie auch in andern Chur: vnnd Fürstenthumben gebreuchlich vnd löblich gehalten wird / da einer wer der auch sey / seinen gegebenen / mit Hand vnd Siegel bestetigten Verschreibungen / Contracten vnd Händeln / die keine verbotene vnd

VOn GOTtes Gnaden Wir
Friderich Vlrich / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen vnsern Praelaten / Freyherrn / Landdrosten / Großvogten / Beschlosten / denen von der Ritterschafft / Haupt: Ober: vnd Amptleuten / auch Schulteissen / Richtern / Bürgermeistern vnd Rähten in Städten / vnnd ingemein allen vnnd jeden vnsern Vnterthanen vnnd Verwandten / negst entbietung vnsers gnedigen Willens vnnd Gunst hiemit zu wissen / Dieweil alle Erbare Hertzen / zuforderst Christliche Menschen erkennen vnnd bekennen müssen / daß die Versamblung des Menschlichen Geschlechts / vnnd erhaltung des gemeinen besten / vnd fortsetzung der Privathandelung / wie die Namen haben / auff Trewe / Glaubea / Brieffe / Bürgen / vnnd Siegelebestehen / vnnd wann darvon abgewichen / oder die in weitleufftig Gezenck gezogen / Erbar: vnd Nutzbarkeit von einander getrennet / daß alsdann alle gute Ordnung zerrüttet / vnnd vnwiederbringlicher verderblicher schade erwecket / vnnd leider zumahl jetziger zeit mit grossem Schimpff vnd Nachtheil befunden wird / dz auch die Vornembste zu jhrer vnd der jhrigen verkleinerung vnd böser nachrede / daraus weiter Vnglück / auch wol Mord vnd Todt entstehet / dem zugeleben / welches sie einmahl gut geheissen / vnd genehm gehalten / vnd mit Eydlicher verbindung klaren deutlichen Worten / angebornen / oder angenomenen Petschafften bestercket / sich schendlich verweigern / vnd sich auff vnsterbliche Proceß verlassen / vnnd dem allen soviel müglich entgegen zubawen / Als ordnen / setzen vnd wollen wir / weil vnsere getrewe Ritter: vnnd Landschafft deßwegen selbst angehalten / daß wie auch in andern Chur: vnnd Fürstenthumben gebreuchlich vnd löblich gehalten wird / da einer wer der auch sey / seinen gegebenen / mit Hand vnd Siegel bestetigten Verschreibungen / Contracten vnd Händeln / die keine verbotene vnd

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Friderich Vlrich / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg
                     etc. Fügen vnsern Praelaten / Freyherrn / Landdrosten / Großvogten / Beschlosten
                     / denen von der Ritterschafft / Haupt: Ober: vnd Amptleuten / auch Schulteissen
                     / Richtern / Bürgermeistern vnd Rähten in Städten / vnnd ingemein allen vnnd
                     jeden vnsern Vnterthanen vnnd Verwandten / negst entbietung vnsers gnedigen
                     Willens vnnd Gunst hiemit zu wissen / Dieweil alle Erbare Hertzen / zuforderst
                     Christliche Menschen erkennen vnnd bekennen müssen / daß die Versamblung des
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                     der Privathandelung / wie die Namen haben / auff Trewe / Glaubea / Brieffe /
                     Bürgen / vnnd Siegelebestehen / vnnd wann darvon abgewichen / oder die in
                     weitleufftig Gezenck gezogen / Erbar: vnd Nutzbarkeit von einander getrennet /
                     daß alsdann alle gute Ordnung zerrüttet / vnnd vnwiederbringlicher verderblicher
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                     Nachtheil befunden wird / dz auch die Vornembste zu jhrer vnd der jhrigen
                     verkleinerung vnd böser nachrede / daraus weiter Vnglück / auch wol Mord vnd
                     Todt entstehet / dem zugeleben / welches sie einmahl gut geheissen / vnd genehm
                     gehalten / vnd mit Eydlicher verbindung klaren deutlichen Worten / angebornen /
                     oder angenomenen Petschafften bestercket / sich schendlich verweigern / vnd sich
                     auff vnsterbliche Proceß verlassen / vnnd dem allen soviel müglich entgegen
                     zubawen / Als ordnen / setzen vnd wollen wir / weil vnsere getrewe Ritter: vnnd
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[0022] VOn GOTtes Gnaden Wir Friderich Vlrich / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. Fügen vnsern Praelaten / Freyherrn / Landdrosten / Großvogten / Beschlosten / denen von der Ritterschafft / Haupt: Ober: vnd Amptleuten / auch Schulteissen / Richtern / Bürgermeistern vnd Rähten in Städten / vnnd ingemein allen vnnd jeden vnsern Vnterthanen vnnd Verwandten / negst entbietung vnsers gnedigen Willens vnnd Gunst hiemit zu wissen / Dieweil alle Erbare Hertzen / zuforderst Christliche Menschen erkennen vnnd bekennen müssen / daß die Versamblung des Menschlichen Geschlechts / vnnd erhaltung des gemeinen besten / vnd fortsetzung der Privathandelung / wie die Namen haben / auff Trewe / Glaubea / Brieffe / Bürgen / vnnd Siegelebestehen / vnnd wann darvon abgewichen / oder die in weitleufftig Gezenck gezogen / Erbar: vnd Nutzbarkeit von einander getrennet / daß alsdann alle gute Ordnung zerrüttet / vnnd vnwiederbringlicher verderblicher schade erwecket / vnnd leider zumahl jetziger zeit mit grossem Schimpff vnd Nachtheil befunden wird / dz auch die Vornembste zu jhrer vnd der jhrigen verkleinerung vnd böser nachrede / daraus weiter Vnglück / auch wol Mord vnd Todt entstehet / dem zugeleben / welches sie einmahl gut geheissen / vnd genehm gehalten / vnd mit Eydlicher verbindung klaren deutlichen Worten / angebornen / oder angenomenen Petschafften bestercket / sich schendlich verweigern / vnd sich auff vnsterbliche Proceß verlassen / vnnd dem allen soviel müglich entgegen zubawen / Als ordnen / setzen vnd wollen wir / weil vnsere getrewe Ritter: vnnd Landschafft deßwegen selbst angehalten / daß wie auch in andern Chur: vnnd Fürstenthumben gebreuchlich vnd löblich gehalten wird / da einer wer der auch sey / seinen gegebenen / mit Hand vnd Siegel bestetigten Verschreibungen / Contracten vnd Händeln / die keine verbotene vnd

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiede_1619/22>, abgerufen am 21.11.2024.