Braunschweig-Wolfenbüttel, Friedrich Ulrich von: Landtages Abschiede Der Löblichen Fürsten zu Braunschweig [...]. Wolfenbüttel, 1619.tregt / vnd also Gleubiger vnnd Bürgen vorsetzlich betriegen / vnd ins vorderb führen / vnnd dem ergerlichen vornehmen entgegen zu bawen / vnd dahin zusehen / daß Ehr vnd Redligkeit / Trewe vnnd Glaube erhalten / vnd auff die liebe Posteritet vnnd nachkommen gebracht werde / Als wollen wir gegen solche vergessene Leute / nicht allein mit schleuniger Hülff / biß auffs euserste / sondern auch dann mit wilkührlicher straffe also verfahren / daß andere davon ein abschew tragen werden / Darnach sich ein jeder achten / vnnd ernste Straff abwenden vnnd meiden wird / Vrkündlich haben wir dis offenes Edict mit eigenen Händen vnterschrieben / vnnd vnsern Fürstlichen Secret versiegeln lassen / Geschehen vnd gegeben auff vnser Vestung Calenberg / am dritten Monats Tage Novembris / Anno ein Tausend Sechshundert vnd Siebenzehen. tregt / vnd also Gleubiger vnnd Bürgen vorsetzlich betriegen / vnd ins vorderb führen / vnnd dem ergerlichen vornehmen entgegen zu bawen / vnd dahin zusehen / daß Ehr vnd Redligkeit / Trewe vnnd Glaube erhalten / vnd auff die liebe Posteritet vnnd nachkommen gebracht werde / Als wollen wir gegen solche vergessene Leute / nicht allein mit schleuniger Hülff / biß auffs euserste / sondern auch dann mit wilkührlicher straffe also verfahren / daß andere davon ein abschew tragen werden / Darnach sich ein jeder achten / vnnd ernste Straff abwenden vnnd meiden wird / Vrkündlich haben wir dis offenes Edict mit eigenen Händen vnterschrieben / vnnd vnsern Fürstlichen Secret versiegeln lassen / Geschehen vnd gegeben auff vnser Vestung Calenberg / am dritten Monats Tage Novembris / Anno ein Tausend Sechshundert vnd Siebenzehen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0024"/> tregt / vnd also Gleubiger vnnd Bürgen vorsetzlich betriegen / vnd ins vorderb führen / vnnd dem ergerlichen vornehmen entgegen zu bawen / vnd dahin zusehen / daß Ehr vnd Redligkeit / Trewe vnnd Glaube erhalten / vnd auff die liebe Posteritet vnnd nachkommen gebracht werde / Als wollen wir gegen solche vergessene Leute / nicht allein mit schleuniger Hülff / biß auffs euserste / sondern auch dann mit wilkührlicher straffe also verfahren / daß andere davon ein abschew tragen werden / Darnach sich ein jeder achten / vnnd ernste Straff abwenden vnnd meiden wird / Vrkündlich haben wir dis offenes Edict mit eigenen Händen vnterschrieben / vnnd vnsern Fürstlichen Secret versiegeln lassen / Geschehen vnd gegeben auff vnser Vestung Calenberg / am dritten Monats Tage Novembris / Anno ein Tausend Sechshundert vnd Siebenzehen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0024]
tregt / vnd also Gleubiger vnnd Bürgen vorsetzlich betriegen / vnd ins vorderb führen / vnnd dem ergerlichen vornehmen entgegen zu bawen / vnd dahin zusehen / daß Ehr vnd Redligkeit / Trewe vnnd Glaube erhalten / vnd auff die liebe Posteritet vnnd nachkommen gebracht werde / Als wollen wir gegen solche vergessene Leute / nicht allein mit schleuniger Hülff / biß auffs euserste / sondern auch dann mit wilkührlicher straffe also verfahren / daß andere davon ein abschew tragen werden / Darnach sich ein jeder achten / vnnd ernste Straff abwenden vnnd meiden wird / Vrkündlich haben wir dis offenes Edict mit eigenen Händen vnterschrieben / vnnd vnsern Fürstlichen Secret versiegeln lassen / Geschehen vnd gegeben auff vnser Vestung Calenberg / am dritten Monats Tage Novembris / Anno ein Tausend Sechshundert vnd Siebenzehen.
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