Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselben neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselbẽ neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0016"/> attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselbẽ neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0016]
attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselbẽ neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |