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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.

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attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselben neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff

attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselbẽ neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff

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[0016] attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselbẽ neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/16>, abgerufen am 21.11.2024.