Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.

Bild:
<< vorherige Seite

ander vom gnedigen Landesfürsten deputirten Fürstlichen Rähten mit fleiß berahten / folgents auch S. F. G. vorgetragen / vnd darauff mit derselben außtrücklichen beliebunge die gemeine bescheide in S. F. G. Nahmen publicirt, es aber / so viel die subscriptionem Advocatorum angehet / bey der Hoffgerichts Ordnunge gelassen / vnd damit die Advocaten sich dem Fürstlichen Hoffgerichte eydtlich verwandt zu machen destoweiniger bedencken haben / dem Advocaten Eyde diese clausula (wofern die Partheyen mit den Advocaten jhres Lohns halben nach billigen dingen sich nicht eins andern insonderheit verglichen haben) hinzu gesetzet / gleichwol aber dadurch der verlierende theil / welcher ad refusionem expensarum condemnirt, nicht höher / als was nach befindung der vbergebenen producten die moderatio vnnd erkandtnuß des Richters mit sich bringen wirdet / belästigt / Sonsten auch vber die Fürstliche Braunschweigische Hoffgerichts Ordnunge tit. 7. so wol in Parag: 1. mit beeydigunge der Advocaten, als in Parag: 2. mit annehmunge der handgelübtnüs / deßgleichen in Parag: 3. mit der Revision, Approbation, vnnd Subscription steiff vnd veste nicht allein gehalten / vnd in verbleibunge solcher subscription die verordente straffe genommen / sondern auch wider den geschwornen Advocaten, welcher also vermüge der Verordnunge frömbde producta vnterschrieben / wenn sich schmehen / calumnijren, tergiversiren, praevariciren, holhyperey / verachtung des Gerichts / oder ander vngebüer darin befindet / durchauß vnnd ohne vnterscheidt mit hindansetzunge aller vnd jeder Protestation, nichts anders / als hette ers selber gemacht vnd gethan / verfahren / darzu der Subscribens nach erheischender notturfft

ander vom gnedigen Landesfürsten deputirten Fürstlichen Rähten mit fleiß berahten / folgents auch S. F. G. vorgetragen / vnd darauff mit derselben außtrücklichen beliebunge die gemeine bescheide in S. F. G. Nahmen publicirt, es aber / so viel die subscriptionem Advocatorum angehet / bey der Hoffgerichts Ordnunge gelassen / vnd damit die Advocaten sich dem Fürstlichen Hoffgerichte eydtlich verwandt zu machen destoweiniger bedencken haben / dem Advocaten Eyde diese clausula (wofern die Partheyen mit den Advocaten jhres Lohns halben nach billigen dingen sich nicht eins andern insonderheit verglichen haben) hinzu gesetzet / gleichwol aber dadurch der verlierende theil / welcher ad refusionem expensarum condemnirt, nicht höher / als was nach befindung der vbergebenen producten die moderatio vnnd erkandtnuß des Richters mit sich bringen wirdet / belästigt / Sonsten auch vber die Fürstliche Braunschweigische Hoffgerichts Ordnunge tit. 7. so wol in Parag: 1. mit beeydigunge der Advocaten, als in Parag: 2. mit annehmunge der handgelübtnüs / deßgleichen in Parag: 3. mit der Revision, Approbation, vnnd Subscription steiff vnd veste nicht allein gehalten / vnd in verbleibunge solcher subscription die verordente straffe genommen / sondern auch wider den geschwornen Advocaten, welcher also vermüge der Verordnunge frömbde producta vnterschrieben / wenn sich schmehen / calumnijren, tergiversiren, praevariciren, holhyperey / verachtung des Gerichts / oder ander vngebüer darin befindet / durchauß vnnd ohne vnterscheidt mit hindansetzunge aller vnd jeder Protestation, nichts anders / als hette ers selber gemacht vnd gethan / verfahren / darzu der Subscribens nach erheischender notturfft

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0018"/>
ander vom
                     gnedigen Landesfürsten deputirten Fürstlichen Rähten mit fleiß berahten /
                     folgents auch S. F. G. vorgetragen / vnd darauff mit derselben außtrücklichen
                     beliebunge die gemeine bescheide in S. F. G. Nahmen publicirt, es aber / so viel
                     die subscriptionem Advocatorum angehet / bey der Hoffgerichts Ordnunge gelassen
                     / vnd damit die Advocaten sich dem Fürstlichen Hoffgerichte eydtlich verwandt zu
                     machen destoweiniger bedencken haben / dem Advocaten Eyde diese clausula (wofern
                     die Partheyen mit den Advocaten jhres Lohns halben nach billigen dingen sich
                     nicht eins andern insonderheit verglichen haben) hinzu gesetzet / gleichwol aber
                     dadurch der verlierende theil / welcher ad refusionem expensarum condemnirt,
                     nicht höher / als was nach befindung der vbergebenen producten die moderatio
                     vnnd erkandtnuß des Richters mit sich bringen wirdet / belästigt / Sonsten auch
                     vber die Fürstliche Braunschweigische Hoffgerichts Ordnunge tit. 7. so wol in
                     Parag: 1. mit beeydigunge der Advocaten, als in Parag: 2. mit annehmunge der
                     handgelübtnüs / deßgleichen in Parag: 3. mit der Revision, Approbation, vnnd
                     Subscription steiff vnd veste nicht allein gehalten / vnd in verbleibunge
                     solcher subscription die verordente straffe genommen / sondern auch wider den
                     geschwornen Advocaten, welcher also vermüge der Verordnunge frömbde producta
                     vnterschrieben / wenn sich schmehen / calumnijren, tergiversiren, praevariciren,
                     holhyperey / verachtung des Gerichts / oder ander vngebüer darin befindet /
                     durchauß vnnd ohne vnterscheidt mit hindansetzunge aller vnd jeder Protestation,
                     nichts anders / als hette ers selber gemacht vnd gethan / verfahren / darzu der
                     Subscribens nach erheischender notturfft
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0018] ander vom gnedigen Landesfürsten deputirten Fürstlichen Rähten mit fleiß berahten / folgents auch S. F. G. vorgetragen / vnd darauff mit derselben außtrücklichen beliebunge die gemeine bescheide in S. F. G. Nahmen publicirt, es aber / so viel die subscriptionem Advocatorum angehet / bey der Hoffgerichts Ordnunge gelassen / vnd damit die Advocaten sich dem Fürstlichen Hoffgerichte eydtlich verwandt zu machen destoweiniger bedencken haben / dem Advocaten Eyde diese clausula (wofern die Partheyen mit den Advocaten jhres Lohns halben nach billigen dingen sich nicht eins andern insonderheit verglichen haben) hinzu gesetzet / gleichwol aber dadurch der verlierende theil / welcher ad refusionem expensarum condemnirt, nicht höher / als was nach befindung der vbergebenen producten die moderatio vnnd erkandtnuß des Richters mit sich bringen wirdet / belästigt / Sonsten auch vber die Fürstliche Braunschweigische Hoffgerichts Ordnunge tit. 7. so wol in Parag: 1. mit beeydigunge der Advocaten, als in Parag: 2. mit annehmunge der handgelübtnüs / deßgleichen in Parag: 3. mit der Revision, Approbation, vnnd Subscription steiff vnd veste nicht allein gehalten / vnd in verbleibunge solcher subscription die verordente straffe genommen / sondern auch wider den geschwornen Advocaten, welcher also vermüge der Verordnunge frömbde producta vnterschrieben / wenn sich schmehen / calumnijren, tergiversiren, praevariciren, holhyperey / verachtung des Gerichts / oder ander vngebüer darin befindet / durchauß vnnd ohne vnterscheidt mit hindansetzunge aller vnd jeder Protestation, nichts anders / als hette ers selber gemacht vnd gethan / verfahren / darzu der Subscribens nach erheischender notturfft

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/18
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/18>, abgerufen am 03.12.2024.