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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.

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Landsknechten / so glaubwirdig schein vorzulegen / nur auff die Zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnnd zurückreysen / etwas an Essen / Trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich seyn / mit bescheidenen Worten zu bitten verstattet / Auch die Juden / so noch heimblich in etzlichen Städten stecken / vollents abgeschafft / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Städten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordnunge zumachen / den Oberambtleuten ernstlich befohlen werden sol.

Furs neun vnd viertzigste / hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zueröffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnnd zubesichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft Nothturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adjungirn, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil.

Landsknechten / so glaubwirdig schein vorzulegen / nur auff die Zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnnd zurückreysen / etwas an Essen / Trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich seyn / mit bescheidenen Worten zu bitten verstattet / Auch die Juden / so noch heimblich in etzlichen Städten stecken / vollents abgeschafft / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Städten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordnunge zumachen / den Oberambtleuten ernstlich befohlen werden sol.

Furs neun vnd viertzigste / hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zueröffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnnd zubesichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft Nothturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adjungirn, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil.

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[0051] Landsknechten / so glaubwirdig schein vorzulegen / nur auff die Zeit / wenn ein ehrlicher Zug angehet vnd auffhöret / im hindurch vnnd zurückreysen / etwas an Essen / Trincken / oder Gelde / also / das sie mit deme / was jhnen die Leute nach jhrer gelegenheit mit gutem willen geben werden / friedlich seyn / mit bescheidenen Worten zu bitten verstattet / Auch die Juden / so noch heimblich in etzlichen Städten stecken / vollents abgeschafft / vnd den Christen an jhre stat vbermessige wucherliche Hendel zutreiben keines weges verhenget / noch auch die Tattern vnd Ziegener in diesem Fürstenthumb gelitten / sondern die Beambten vnnd Gerichtsherrn / welche mit jhnen vnd den Jüden durch die Finger sehen / jedesmahls vnnachlessig gestrafft / vnd solche straffe vom Fürstlichen Landfiscaln eingezogen / Darzu auff die Schweinschneider bessere auffsicht zuhaben / vnd damit sich niemandts in Städten oder vffm Lande darüber zubeschweren / gute Ordnunge zumachen / den Oberambtleuten ernstlich befohlen werden sol. Furs neun vnd viertzigste / hat der gnedige Landesfürst in gnaden sich resolvirt, das S. F. G. zueröffnunge des Gewelbs zu Hannouer vnnd zubesichtigung der darin verhandenen Brieffe vnd Siegel / damit man daraus so wol S. F. G. als gemeiner Landschafft Nothturfft vnd bestes hierunter desto mehr bedencken müge / Die hiebeuor abgegangene Commission vff Heinrichen Graßhoffen / Erichen Reichen / Herman Bartolts / vnd Laurentium Berckelman ernewrn / vnd Jasper von Alten neben Sebastian Florichen den obgesetzten adjungirn, auch von jhnen semptlichen schrifftlicher Relation gewertig sein wil.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/51>, abgerufen am 21.11.2024.