Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.jtzo alßbaldt wircklich zu vnternehmen / Dannoch vnd damit sich so wenig vnsere Lehenleute alß jre Gleubiger einiges vbereilens mit fuegen nicht zubeschweren: Setzen / ordnen vnnd gepieten wir allen vnnd jeden wie obstehet / mit wiederholung angedeuteter vnser hieuorigen verordnung hiemit zu allem vberflus nochmahls ernstlich / das die belehnten nicht allein dieselbe / inmassen jhnen / ohn das / rechts / vnd jhrer geleisteten Lehenspflicht wegen eigenet vnd gebüret / hinfuro in schuldige vffacht nehmen vnnd deren in keine wege wiederlauffen / sondern auch was sie vorgesetzter gestalt ohn vnser vorwissen versetzet / verpfendet vnd beschweret / den negsten vnd zum lengsten zwischen diß vnnd beuorstehenden Michaelis allerdings hinwieder frey vnnd loß machen / Mit dem anhang / wofern diesem vnserm abermahligem Befehl vnnd verwarnung vber verhoffen so wenig in dem einen alß andern weg nicht gehorsamet werden solte / Das wir dann an dem vnsern weder vnsern Lehenleuten / noch auch jhren Gleubigern / oder denen mit welchen sie sonsten wegen vnsers Eigenthumbs / oder seiner nutzungen hieuoriger vnnd dieser vnser erwiederter Constitution, den algemeinen Lehnrechten / vnd jhren geleisteten Pflichten vnd Eyden e diametro zugegen / vermeintlich contrahiret / nach verlauff bestimbter zeit keinen einigen fernern gestandt zu thun / sondern vns solcher aus beharlichem vngehorsamb verwirckter vnd vns ipso facto heimbgefallener güter sambt deren intraden recht vnd gerechtigkeit ohn einig ansehen der Personen andern zum abschew wircklich zu vnternehmen / vnd damit vnsers gefallens zugebaren / gentzlich gemeint vnnd entschlossen / Inmassen wir dann auch dero behueff vnsern verordenten jtzo alßbaldt wircklich zu vnternehmen / Dannoch vnd damit sich so wenig vnsere Lehenleute alß jre Gleubiger einiges vbereilens mit fuegen nicht zubeschweren: Setzen / ordnen vnnd gepieten wir allen vnnd jeden wie obstehet / mit wiederholung angedeuteter vnser hieuorigen verordnung hiemit zu allem vberflus nochmahls ernstlich / das die belehnten nicht allein dieselbe / inmassen jhnen / ohn das / rechts / vnd jhrer geleisteten Lehenspflicht wegen eigenet vnd gebüret / hinfuro in schuldige vffacht nehmen vnnd deren in keine wege wiederlauffen / sondern auch was sie vorgesetzter gestalt ohn vnser vorwissen versetzet / verpfendet vnd beschweret / den negsten vnd zum lengsten zwischen diß vnnd beuorstehenden Michaelis allerdings hinwieder frey vnnd loß machen / Mit dem anhang / wofern diesem vnserm abermahligem Befehl vnnd verwarnung vber verhoffen so wenig in dem einen alß andern weg nicht gehorsamet werden solte / Das wir dann an dem vnsern weder vnsern Lehenleuten / noch auch jhren Gleubigern / oder denen mit welchen sie sonsten wegen vnsers Eigenthumbs / oder seiner nutzungen hieuoriger vnnd dieser vnser erwiederter Constitution, den algemeinen Lehnrechten / vnd jhren geleisteten Pflichten vnd Eyden è diametro zugegen / vermeintlich contrahiret / nach verlauff bestimbter zeit keinen einigen fernern gestandt zu thun / sondern vns solcher aus beharlichem vngehorsamb verwirckter vnd vns ipso facto heimbgefallener güter sambt deren intraden recht vnd gerechtigkeit ohn einig ansehen der Personen andern zum abschew wircklich zu vnternehmen / vnd damit vnsers gefallens zugebaren / gentzlich gemeint vnnd entschlossen / Inmassen wir dann auch dero behueff vnsern verordenten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0102"/> jtzo alßbaldt wircklich zu vnternehmen / Dannoch vnd damit sich so wenig vnsere Lehenleute alß jre Gleubiger einiges vbereilens mit fuegen nicht zubeschweren: Setzen / ordnen vnnd gepieten wir allen vnnd jeden wie obstehet / mit wiederholung angedeuteter vnser hieuorigen verordnung hiemit zu allem vberflus nochmahls ernstlich / das die belehnten nicht allein dieselbe / inmassen jhnen / ohn das / rechts / vnd jhrer geleisteten Lehenspflicht wegen eigenet vnd gebüret / hinfuro in schuldige vffacht nehmen vnnd deren in keine wege wiederlauffen / sondern auch was sie vorgesetzter gestalt ohn vnser vorwissen versetzet / verpfendet vnd beschweret / den negsten vnd zum lengsten zwischen diß vnnd beuorstehenden Michaelis allerdings hinwieder frey vnnd loß machen / Mit dem anhang / wofern diesem vnserm abermahligem Befehl vnnd verwarnung vber verhoffen so wenig in dem einen alß andern weg nicht gehorsamet werden solte / Das wir dann an dem vnsern weder vnsern Lehenleuten / noch auch jhren Gleubigern / oder denen mit welchen sie sonsten wegen vnsers Eigenthumbs / oder seiner nutzungen hieuoriger vnnd dieser vnser erwiederter Constitution, den algemeinen Lehnrechten / vnd jhren geleisteten Pflichten vnd Eyden è diametro zugegen / vermeintlich contrahiret / nach verlauff bestimbter zeit keinen einigen fernern gestandt zu thun / sondern vns solcher aus beharlichem vngehorsamb verwirckter vnd vns ipso facto heimbgefallener güter sambt deren intraden recht vnd gerechtigkeit ohn einig ansehen der Personen andern zum abschew wircklich zu vnternehmen / vnd damit vnsers gefallens zugebaren / gentzlich gemeint vnnd entschlossen / Inmassen wir dann auch dero behueff vnsern verordenten </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0102]
jtzo alßbaldt wircklich zu vnternehmen / Dannoch vnd damit sich so wenig vnsere Lehenleute alß jre Gleubiger einiges vbereilens mit fuegen nicht zubeschweren: Setzen / ordnen vnnd gepieten wir allen vnnd jeden wie obstehet / mit wiederholung angedeuteter vnser hieuorigen verordnung hiemit zu allem vberflus nochmahls ernstlich / das die belehnten nicht allein dieselbe / inmassen jhnen / ohn das / rechts / vnd jhrer geleisteten Lehenspflicht wegen eigenet vnd gebüret / hinfuro in schuldige vffacht nehmen vnnd deren in keine wege wiederlauffen / sondern auch was sie vorgesetzter gestalt ohn vnser vorwissen versetzet / verpfendet vnd beschweret / den negsten vnd zum lengsten zwischen diß vnnd beuorstehenden Michaelis allerdings hinwieder frey vnnd loß machen / Mit dem anhang / wofern diesem vnserm abermahligem Befehl vnnd verwarnung vber verhoffen so wenig in dem einen alß andern weg nicht gehorsamet werden solte / Das wir dann an dem vnsern weder vnsern Lehenleuten / noch auch jhren Gleubigern / oder denen mit welchen sie sonsten wegen vnsers Eigenthumbs / oder seiner nutzungen hieuoriger vnnd dieser vnser erwiederter Constitution, den algemeinen Lehnrechten / vnd jhren geleisteten Pflichten vnd Eyden è diametro zugegen / vermeintlich contrahiret / nach verlauff bestimbter zeit keinen einigen fernern gestandt zu thun / sondern vns solcher aus beharlichem vngehorsamb verwirckter vnd vns ipso facto heimbgefallener güter sambt deren intraden recht vnd gerechtigkeit ohn einig ansehen der Personen andern zum abschew wircklich zu vnternehmen / vnd damit vnsers gefallens zugebaren / gentzlich gemeint vnnd entschlossen / Inmassen wir dann auch dero behueff vnsern verordenten
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |