Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.können / auch seithero todts verfahren / Johan Jageman zu Hardegsen vnd Göttingen der Rechten Doctor vnd Cantzler / Arent von Knistedt Großvoigt / vnd Heinrich Hartwig Secretarius: Von gemeiner Landtschafft wegen aber aus den Praelaten, Wir Heinricus Abt zu Ringelheimb / Johan Brandenstein vnd D. Valentinus Müller Canonici S. Blasij zu Braunschweig / vnnd Ehr Jobst Brackman Probst zu S. Georgenberg: Auß der Ritterschafft Hans von Gittelde vnnd Heinrich Christoff von der Streithorst / Dann auß den Städten D. Heinrich Rahne Syndicus vnd Georg Brandes Rahtssreundt zu Helmstadt / Johannes Barnstorff Stadtschreiber zu Alfeldt / Herman Gerleff Burgermeister vnd Valentinus Selich Stadtschreiber zu Gandersheimb verordnet vnd niedergesetzt / auch von vns beide theile nach notturfft gehöret vnd darauff communicato consilio die fürbrachte Puncten mit Hochgedachts Fürsten Hertzogen Heinrichen Julij vnsers gnedigen Fürsten vnd Herrn vnd vorgemelter Landtschafft. jtzo darauff alhie auff gehaltenem Land- köñen / auch seithero todts verfahren / Johan Jageman zu Hardegsen vnd Göttingen der Rechten Doctor vnd Cantzler / Arent von Knistedt Großvoigt / vnd Heinrich Hartwig Secretarius: Von gemeiner Landtschafft wegen aber aus den Praelaten, Wir Heinricus Abt zu Ringelheimb / Johan Brandenstein vnd D. Valentinus Müller Canonici S. Blasij zu Braunschweig / vnnd Ehr Jobst Brackman Probst zu S. Georgenberg: Auß der Ritterschafft Hans von Gittelde vnnd Heinrich Christoff von der Streithorst / Dann auß den Städten D. Heinrich Rahne Syndicus vnd Georg Brandes Rahtssreundt zu Helmstadt / Johannes Barnstorff Stadtschreiber zu Alfeldt / Herman Gerleff Burgermeister vnd Valentinus Selich Stadtschreiber zu Gandersheimb verordnet vnd niedergesetzt / auch von vns beide theile nach notturfft gehöret vnd darauff communicato consilio die fürbrachte Puncten mit Hochgedachts Fürsten Hertzogen Heinrichen Julij vnsers gnedigen Fürsten vnd Herrn vnd vorgemelter Landtschafft. jtzo darauff alhie auff gehaltenem Land- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0004"/> köñen / auch seithero todts verfahren / Johan Jageman zu Hardegsen vnd Göttingen der Rechten Doctor vnd Cantzler / Arent von Knistedt Großvoigt / vnd Heinrich Hartwig Secretarius: Von gemeiner Landtschafft wegen aber aus den Praelaten, Wir Heinricus Abt zu Ringelheimb / Johan Brandenstein vnd D. Valentinus Müller Canonici S. Blasij zu Braunschweig / vnnd Ehr Jobst Brackman Probst zu S. Georgenberg: Auß der Ritterschafft Hans von Gittelde vnnd Heinrich Christoff von der Streithorst / Dann auß den Städten D. Heinrich Rahne Syndicus vnd Georg Brandes Rahtssreundt zu Helmstadt / Johannes Barnstorff Stadtschreiber zu Alfeldt / Herman Gerleff Burgermeister vnd Valentinus Selich Stadtschreiber zu Gandersheimb verordnet vnd niedergesetzt / auch von vns beide theile nach notturfft gehöret vnd darauff communicato consilio die fürbrachte Puncten mit Hochgedachts Fürsten Hertzogen Heinrichen Julij vnsers gnedigen Fürsten vnd Herrn vnd vorgemelter Landtschafft. jtzo darauff alhie auff gehaltenem Land- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0004]
köñen / auch seithero todts verfahren / Johan Jageman zu Hardegsen vnd Göttingen der Rechten Doctor vnd Cantzler / Arent von Knistedt Großvoigt / vnd Heinrich Hartwig Secretarius: Von gemeiner Landtschafft wegen aber aus den Praelaten, Wir Heinricus Abt zu Ringelheimb / Johan Brandenstein vnd D. Valentinus Müller Canonici S. Blasij zu Braunschweig / vnnd Ehr Jobst Brackman Probst zu S. Georgenberg: Auß der Ritterschafft Hans von Gittelde vnnd Heinrich Christoff von der Streithorst / Dann auß den Städten D. Heinrich Rahne Syndicus vnd Georg Brandes Rahtssreundt zu Helmstadt / Johannes Barnstorff Stadtschreiber zu Alfeldt / Herman Gerleff Burgermeister vnd Valentinus Selich Stadtschreiber zu Gandersheimb verordnet vnd niedergesetzt / auch von vns beide theile nach notturfft gehöret vnd darauff communicato consilio die fürbrachte Puncten mit Hochgedachts Fürsten Hertzogen Heinrichen Julij vnsers gnedigen Fürsten vnd Herrn vnd vorgemelter Landtschafft. jtzo darauff alhie auff gehaltenem Land-
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