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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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im Werck sehen vnd befinden lassen / Inmassen dann wir noch Wöchentlich vnserm Fürstlichem Regiment daselbst / vnsern geliebten Vnderthanen / allen Stenden / einen wie dem andern / zum besten beywohnen / vnd in eigener Fürstlichen Person jeglichen klagenden vnd beklagten teil hören / vnd die rechtmessige billigkeit beschaffen / Wie wir dann auch hoffen / das nichts weinigers von Weilandt dem Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnserm freundtlichen lieben Vettern / Brudern vnd Gefattern / Christmilter gedechtniß / Oder S. L. vnterschiedlichen Regierungen Calenbergischen theils / wie dann auch den Wolgebornen vnsern lieben getrewen den Grafen zur Hoya vnd Bruchhausen / wollöblicher gedechtnis / vnnd derselbigen geordenten Räthen verhoffentlich geschehen sein mag / Das dennoch solche gnedige Landtväterliche / getrewe vnd wilfertige zuneigung vnd geleiste gunst / von vielen vnsern Vnderthanen vnd angehörigen obberürter beider Fürstenthumb vnd Graffschafft gemißbrauchet wirdet / Sintemal wir ein zeithero nicht mit geringem vnmuth befunden / das etliche derselben / der vnruhiger friedhessiger Geist dermassen wecket vnd führet / Das sie auch die für etlichen vielen Jahren / nicht allein von beider Fürstenthumb vnnd Graffschafft obgedacht verordenten Fürstlichen vnd Gräfflichen Räthen Respectiue transigirte vnd verglichene Hendel / Sondern auch vnserm Wolffenbütlischen wolbestalten vnnd hochbefreyetem / wie auch den andern Fürstlichen Hoffgerichten geschlichtete / vnnd vor vnser Rahtstuben / imgleichen der Regierung Calenbergischen theils / vnnd in der Graffschafft Hoya / zu Abschiede vnd Vrtheil verfassete / vnd

im Werck sehen vnd befinden lassen / Inmassen dann wir noch Wöchentlich vnserm Fürstlichem Regiment daselbst / vnsern geliebten Vnderthanen / allen Stenden / einẽ wie dem andern / zum besten beywohnen / vnd in eigener Fürstlichen Person jeglichen klagenden vnd beklagten teil hören / vnd die rechtmessige billigkeit beschaffen / Wie wir dann auch hoffen / das nichts weinigers von Weilandt dem Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnserm freundtlichen lieben Vettern / Brudern vnd Gefattern / Christmilter gedechtniß / Oder S. L. vnterschiedlichen Regierungen Calenbergischen theils / wie dañ auch den Wolgebornen vnsern lieben getrewen den Grafen zur Hoya vnd Bruchhausen / wollöblicher gedechtnis / vnnd derselbigen geordenten Räthen verhoffentlich geschehen sein mag / Das dennoch solche gnedige Landtväterliche / getrewe vnd wilfertige zuneigũg vnd geleiste gunst / von vielen vnsern Vnderthanen vnd angehörigen obberürter beider Fürstenthumb vnd Graffschafft gemißbrauchet wirdet / Sintemal wir ein zeithero nicht mit geringem vnmuth befunden / das etliche derselben / der vnruhiger friedhessiger Geist dermassen wecket vnd führet / Das sie auch die für etlichen vielen Jahren / nicht allein von beider Fürstenthumb vnnd Graffschafft obgedacht verordenten Fürstlichen vnd Gräfflichen Räthen Respectiuè transigirte vnd verglichene Hendel / Sondern auch vnserm Wolffenbütlischen wolbestalten vnnd hochbefreyetem / wie auch den andern Fürstlichen Hoffgerichten geschlichtete / vnnd vor vnser Rahtstuben / imgleichen der Regierung Calenbergischen theils / vnnd in der Graffschafft Hoya / zu Abschiede vnd Vrtheil verfassete / vnd

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[0066] im Werck sehen vnd befinden lassen / Inmassen dann wir noch Wöchentlich vnserm Fürstlichem Regiment daselbst / vnsern geliebten Vnderthanen / allen Stenden / einẽ wie dem andern / zum besten beywohnen / vnd in eigener Fürstlichen Person jeglichen klagenden vnd beklagten teil hören / vnd die rechtmessige billigkeit beschaffen / Wie wir dann auch hoffen / das nichts weinigers von Weilandt dem Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnserm freundtlichen lieben Vettern / Brudern vnd Gefattern / Christmilter gedechtniß / Oder S. L. vnterschiedlichen Regierungen Calenbergischen theils / wie dañ auch den Wolgebornen vnsern lieben getrewen den Grafen zur Hoya vnd Bruchhausen / wollöblicher gedechtnis / vnnd derselbigen geordenten Räthen verhoffentlich geschehen sein mag / Das dennoch solche gnedige Landtväterliche / getrewe vnd wilfertige zuneigũg vnd geleiste gunst / von vielen vnsern Vnderthanen vnd angehörigen obberürter beider Fürstenthumb vnd Graffschafft gemißbrauchet wirdet / Sintemal wir ein zeithero nicht mit geringem vnmuth befunden / das etliche derselben / der vnruhiger friedhessiger Geist dermassen wecket vnd führet / Das sie auch die für etlichen vielen Jahren / nicht allein von beider Fürstenthumb vnnd Graffschafft obgedacht verordenten Fürstlichen vnd Gräfflichen Räthen Respectiuè transigirte vnd verglichene Hendel / Sondern auch vnserm Wolffenbütlischen wolbestalten vnnd hochbefreyetem / wie auch den andern Fürstlichen Hoffgerichten geschlichtete / vnnd vor vnser Rahtstuben / imgleichen der Regierung Calenbergischen theils / vnnd in der Graffschafft Hoya / zu Abschiede vnd Vrtheil verfassete / vnd

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/66>, abgerufen am 21.11.2024.