Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.im Werck sehen vnd befinden lassen / Inmassen dann wir noch Wöchentlich vnserm Fürstlichem Regiment daselbst / vnsern geliebten Vnderthanen / allen Stenden / einen wie dem andern / zum besten beywohnen / vnd in eigener Fürstlichen Person jeglichen klagenden vnd beklagten teil hören / vnd die rechtmessige billigkeit beschaffen / Wie wir dann auch hoffen / das nichts weinigers von Weilandt dem Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnserm freundtlichen lieben Vettern / Brudern vnd Gefattern / Christmilter gedechtniß / Oder S. L. vnterschiedlichen Regierungen Calenbergischen theils / wie dann auch den Wolgebornen vnsern lieben getrewen den Grafen zur Hoya vnd Bruchhausen / wollöblicher gedechtnis / vnnd derselbigen geordenten Räthen verhoffentlich geschehen sein mag / Das dennoch solche gnedige Landtväterliche / getrewe vnd wilfertige zuneigung vnd geleiste gunst / von vielen vnsern Vnderthanen vnd angehörigen obberürter beider Fürstenthumb vnd Graffschafft gemißbrauchet wirdet / Sintemal wir ein zeithero nicht mit geringem vnmuth befunden / das etliche derselben / der vnruhiger friedhessiger Geist dermassen wecket vnd führet / Das sie auch die für etlichen vielen Jahren / nicht allein von beider Fürstenthumb vnnd Graffschafft obgedacht verordenten Fürstlichen vnd Gräfflichen Räthen Respectiue transigirte vnd verglichene Hendel / Sondern auch vnserm Wolffenbütlischen wolbestalten vnnd hochbefreyetem / wie auch den andern Fürstlichen Hoffgerichten geschlichtete / vnnd vor vnser Rahtstuben / imgleichen der Regierung Calenbergischen theils / vnnd in der Graffschafft Hoya / zu Abschiede vnd Vrtheil verfassete / vnd im Werck sehen vnd befinden lassen / Inmassen dann wir noch Wöchentlich vnserm Fürstlichem Regiment daselbst / vnsern geliebten Vnderthanen / allen Stenden / einẽ wie dem andern / zum besten beywohnen / vnd in eigener Fürstlichen Person jeglichen klagenden vnd beklagten teil hören / vnd die rechtmessige billigkeit beschaffen / Wie wir dann auch hoffen / das nichts weinigers von Weilandt dem Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnserm freundtlichen lieben Vettern / Brudern vnd Gefattern / Christmilter gedechtniß / Oder S. L. vnterschiedlichen Regierungen Calenbergischen theils / wie dañ auch den Wolgebornen vnsern lieben getrewen den Grafen zur Hoya vnd Bruchhausen / wollöblicher gedechtnis / vnnd derselbigen geordenten Räthen verhoffentlich geschehen sein mag / Das dennoch solche gnedige Landtväterliche / getrewe vnd wilfertige zuneigũg vnd geleiste gunst / von vielen vnsern Vnderthanen vnd angehörigen obberürter beider Fürstenthumb vnd Graffschafft gemißbrauchet wirdet / Sintemal wir ein zeithero nicht mit geringem vnmuth befunden / das etliche derselben / der vnruhiger friedhessiger Geist dermassen wecket vnd führet / Das sie auch die für etlichen vielen Jahren / nicht allein von beider Fürstenthumb vnnd Graffschafft obgedacht verordenten Fürstlichen vnd Gräfflichen Räthen Respectiuè transigirte vnd verglichene Hendel / Sondern auch vnserm Wolffenbütlischen wolbestalten vnnd hochbefreyetem / wie auch den andern Fürstlichen Hoffgerichten geschlichtete / vnnd vor vnser Rahtstuben / imgleichen der Regierung Calenbergischen theils / vnnd in der Graffschafft Hoya / zu Abschiede vnd Vrtheil verfassete / vnd <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0066"/> im Werck sehen vnd befinden lassen / Inmassen dann wir noch Wöchentlich vnserm Fürstlichem Regiment daselbst / vnsern geliebten Vnderthanen / allen Stenden / einẽ wie dem andern / zum besten beywohnen / vnd in eigener Fürstlichen Person jeglichen klagenden vnd beklagten teil hören / vnd die rechtmessige billigkeit beschaffen / Wie wir dann auch hoffen / das nichts weinigers von Weilandt dem Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnserm freundtlichen lieben Vettern / Brudern vnd Gefattern / Christmilter gedechtniß / Oder S. L. vnterschiedlichen Regierungen Calenbergischen theils / wie dañ auch den Wolgebornen vnsern lieben getrewen den Grafen zur Hoya vnd Bruchhausen / wollöblicher gedechtnis / vnnd derselbigen geordenten Räthen verhoffentlich geschehen sein mag / Das dennoch solche gnedige Landtväterliche / getrewe vnd wilfertige zuneigũg vnd geleiste gunst / von vielen vnsern Vnderthanen vnd angehörigen obberürter beider Fürstenthumb vnd Graffschafft gemißbrauchet wirdet / Sintemal wir ein zeithero nicht mit geringem vnmuth befunden / das etliche derselben / der vnruhiger friedhessiger Geist dermassen wecket vnd führet / Das sie auch die für etlichen vielen Jahren / nicht allein von beider Fürstenthumb vnnd Graffschafft obgedacht verordenten Fürstlichen vnd Gräfflichen Räthen Respectiuè transigirte vnd verglichene Hendel / Sondern auch vnserm Wolffenbütlischen wolbestalten vnnd hochbefreyetem / wie auch den andern Fürstlichen Hoffgerichten geschlichtete / vnnd vor vnser Rahtstuben / imgleichen der Regierung Calenbergischen theils / vnnd in der Graffschafft Hoya / zu Abschiede vnd Vrtheil verfassete / vnd </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0066]
im Werck sehen vnd befinden lassen / Inmassen dann wir noch Wöchentlich vnserm Fürstlichem Regiment daselbst / vnsern geliebten Vnderthanen / allen Stenden / einẽ wie dem andern / zum besten beywohnen / vnd in eigener Fürstlichen Person jeglichen klagenden vnd beklagten teil hören / vnd die rechtmessige billigkeit beschaffen / Wie wir dann auch hoffen / das nichts weinigers von Weilandt dem Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnserm freundtlichen lieben Vettern / Brudern vnd Gefattern / Christmilter gedechtniß / Oder S. L. vnterschiedlichen Regierungen Calenbergischen theils / wie dañ auch den Wolgebornen vnsern lieben getrewen den Grafen zur Hoya vnd Bruchhausen / wollöblicher gedechtnis / vnnd derselbigen geordenten Räthen verhoffentlich geschehen sein mag / Das dennoch solche gnedige Landtväterliche / getrewe vnd wilfertige zuneigũg vnd geleiste gunst / von vielen vnsern Vnderthanen vnd angehörigen obberürter beider Fürstenthumb vnd Graffschafft gemißbrauchet wirdet / Sintemal wir ein zeithero nicht mit geringem vnmuth befunden / das etliche derselben / der vnruhiger friedhessiger Geist dermassen wecket vnd führet / Das sie auch die für etlichen vielen Jahren / nicht allein von beider Fürstenthumb vnnd Graffschafft obgedacht verordenten Fürstlichen vnd Gräfflichen Räthen Respectiuè transigirte vnd verglichene Hendel / Sondern auch vnserm Wolffenbütlischen wolbestalten vnnd hochbefreyetem / wie auch den andern Fürstlichen Hoffgerichten geschlichtete / vnnd vor vnser Rahtstuben / imgleichen der Regierung Calenbergischen theils / vnnd in der Graffschafft Hoya / zu Abschiede vnd Vrtheil verfassete / vnd
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