Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.VOn Gottes gnaden Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnserer Fürstenthümbe / Wolffenbütlischen vnd Calenbergischen teils / so wol zwischen Diester vnd Leyne / als im Lande zu Göttingen / Desgleichen vnserer Obern Höyschen vnnd andern vnsern Graff: vnnd Herrschafften / Graffen / Herrn / auch Stathaltern / Marschälcken / Kriegs Obersten / Großvögten / Ritmeistern / Ober: vnnd Hauptleuten / Beschlosten / vnnd in gemein denen von der Ritterschafft / vnsern Lehnleuten / wie auch Ober: vnd Amptleuten / auch Hoffdienern vnd andern / welche vns / vermöge jhrer von vns tragenden Lehen / vnd sonsten mit Eydt vnd pflichten / Roß / vnd andern Diensten verwandt / auch vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sollen / vnsern gnedigen / geneigten willen / gnad vnd gunst zuuor / vnd fügen euch hiemit sampt vnd sonders zuwissen: Als wir aus den alten Historien / vnnd verlauffenen gar Ritter: Ehr: vnd rühmlichen Geschichten vns zuerinnern / auch selbst in erfarung haben / Wie hiebeuor die lieben / bestendigen / kecken / freidigen Deudschen / wegen jhrer Manlichen Tugent / Redlich: Tapffer: Erbar: vnd Standthafftigkeit / bey allen Nationen dermassen berühmet gewesen / das dieselb nicht allein in Kriegsleufften herfür gezogen / Sondern auch mit jhrer zuthat in dem heiligen Römischen Reich Deudscher Nation dem geliebten Vaterlandt / tapffere vnnd sehr küne Thaten verrichtet / vnnd insonderheit dieses Landes Leute / jhrer Rüstung vnd Manheit halber / nicht allein bey lebzeiten weilandt der Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen des Eltern vnd Herrn Heinrichs des Jüngern / beiderseits Hertzogen zu Braunschweig VOn Gottes gnaden Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnserer Fürstenthümbe / Wolffenbütlischen vnd Calenbergischen teils / so wol zwischen Diester vnd Leyne / als im Lande zu Göttingen / Desgleichen vnserer Obern Höyschen vnnd andern vnsern Graff: vnnd Herrschafften / Graffen / Herrn / auch Stathaltern / Marschälcken / Kriegs Obersten / Großvögten / Ritmeistern / Ober: vnnd Hauptleuten / Beschlosten / vnnd in gemein denen von der Ritterschafft / vnsern Lehnleuten / wie auch Ober: vnd Amptleuten / auch Hoffdienern vnd andern / welche vns / vermöge jhrer von vns tragenden Lehen / vnd sonsten mit Eydt vnd pflichten / Roß / vnd andern Diensten verwandt / auch vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sollen / vnsern gnedigen / geneigten willen / gnad vnd gunst zuuor / vnd fügen euch hiemit sampt vnd sonders zuwissen: Als wir aus den alten Historien / vnnd verlauffenen gar Ritter: Ehr: vnd rühmlichen Geschichten vns zueriñern / auch selbst in erfarung haben / Wie hiebeuor die lieben / bestendigen / kecken / freidigen Deudschen / wegen jhrer Manlichen Tugent / Redlich: Tapffer: Erbar: vnd Standthafftigkeit / bey allen Nationen dermassen berühmet gewesen / das dieselb nicht allein in Kriegsleufften herfür gezogen / Sondern auch mit jhrer zuthat in dem heiligen Römischen Reich Deudscher Nation dem geliebten Vaterlandt / tapffere vnnd sehr küne Thaten verrichtet / vnnd insonderheit dieses Landes Leute / jhrer Rüstung vnd Manheit halber / nicht allein bey lebzeiten weilandt der Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen des Eltern vñ Herrn Heinrichs des Jüngern / beiderseits Hertzogen zu Braunschweig <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0072"/> <p>VOn Gottes gnaden Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnserer Fürstenthümbe / Wolffenbütlischen vnd Calenbergischen teils / so wol zwischen Diester vnd Leyne / als im Lande zu Göttingen / Desgleichen vnserer Obern Höyschen vnnd andern vnsern Graff: vnnd Herrschafften / Graffen / Herrn / auch Stathaltern / Marschälcken / Kriegs Obersten / Großvögten / Ritmeistern / Ober: vnnd Hauptleuten / Beschlosten / vnnd in gemein denen von der Ritterschafft / vnsern Lehnleuten / wie auch Ober: vnd Amptleuten / auch Hoffdienern vnd andern / welche vns / vermöge jhrer von vns tragenden Lehen / vnd sonsten mit Eydt vnd pflichten / Roß / vnd andern Diensten verwandt / auch vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sollen / vnsern gnedigen / geneigten willen / gnad vnd gunst zuuor / vnd fügen euch hiemit sampt vnd sonders zuwissen: Als wir aus den alten Historien / vnnd verlauffenen gar Ritter: Ehr: vnd rühmlichen Geschichten vns zueriñern / auch selbst in erfarung haben / Wie hiebeuor die lieben / bestendigen / kecken / freidigen Deudschen / wegen jhrer Manlichen Tugent / Redlich: Tapffer: Erbar: vnd Standthafftigkeit / bey allen Nationen dermassen berühmet gewesen / das dieselb nicht allein in Kriegsleufften herfür gezogen / Sondern auch mit jhrer zuthat in dem heiligen Römischen Reich Deudscher Nation dem geliebten Vaterlandt / tapffere vnnd sehr küne Thaten verrichtet / vnnd insonderheit dieses Landes Leute / jhrer Rüstung vnd Manheit halber / nicht allein bey lebzeiten weilandt der Hochgebornen Fürsten / Herrn 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VOn Gottes gnaden Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnserer Fürstenthümbe / Wolffenbütlischen vnd Calenbergischen teils / so wol zwischen Diester vnd Leyne / als im Lande zu Göttingen / Desgleichen vnserer Obern Höyschen vnnd andern vnsern Graff: vnnd Herrschafften / Graffen / Herrn / auch Stathaltern / Marschälcken / Kriegs Obersten / Großvögten / Ritmeistern / Ober: vnnd Hauptleuten / Beschlosten / vnnd in gemein denen von der Ritterschafft / vnsern Lehnleuten / wie auch Ober: vnd Amptleuten / auch Hoffdienern vnd andern / welche vns / vermöge jhrer von vns tragenden Lehen / vnd sonsten mit Eydt vnd pflichten / Roß / vnd andern Diensten verwandt / auch vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sollen / vnsern gnedigen / geneigten willen / gnad vnd gunst zuuor / vnd fügen euch hiemit sampt vnd sonders zuwissen: Als wir aus den alten Historien / vnnd verlauffenen gar Ritter: Ehr: vnd rühmlichen Geschichten vns zueriñern / auch selbst in erfarung haben / Wie hiebeuor die lieben / bestendigen / kecken / freidigen Deudschen / wegen jhrer Manlichen Tugent / Redlich: Tapffer: Erbar: vnd Standthafftigkeit / bey allen Nationen dermassen berühmet gewesen / das dieselb nicht allein in Kriegsleufften herfür gezogen / Sondern auch mit jhrer zuthat in dem heiligen Römischen Reich Deudscher Nation dem geliebten Vaterlandt / tapffere vnnd sehr küne Thaten verrichtet / vnnd insonderheit dieses Landes Leute / jhrer Rüstung vnd Manheit halber / nicht allein bey lebzeiten weilandt der Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen des Eltern vñ Herrn Heinrichs des Jüngern / beiderseits Hertzogen zu Braunschweig
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