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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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VOn Gottes gnaden Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnserer Fürstenthümbe / Wolffenbütlischen vnd Calenbergischen teils / so wol zwischen Diester vnd Leyne / als im Lande zu Göttingen / Desgleichen vnserer Obern Höyschen vnnd andern vnsern Graff: vnnd Herrschafften / Graffen / Herrn / auch Stathaltern / Marschälcken / Kriegs Obersten / Großvögten / Ritmeistern / Ober: vnnd Hauptleuten / Beschlosten / vnnd in gemein denen von der Ritterschafft / vnsern Lehnleuten / wie auch Ober: vnd Amptleuten / auch Hoffdienern vnd andern / welche vns / vermöge jhrer von vns tragenden Lehen / vnd sonsten mit Eydt vnd pflichten / Roß / vnd andern Diensten verwandt / auch vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sollen / vnsern gnedigen / geneigten willen / gnad vnd gunst zuuor / vnd fügen euch hiemit sampt vnd sonders zuwissen: Als wir aus den alten Historien / vnnd verlauffenen gar Ritter: Ehr: vnd rühmlichen Geschichten vns zuerinnern / auch selbst in erfarung haben / Wie hiebeuor die lieben / bestendigen / kecken / freidigen Deudschen / wegen jhrer Manlichen Tugent / Redlich: Tapffer: Erbar: vnd Standthafftigkeit / bey allen Nationen dermassen berühmet gewesen / das dieselb nicht allein in Kriegsleufften herfür gezogen / Sondern auch mit jhrer zuthat in dem heiligen Römischen Reich Deudscher Nation dem geliebten Vaterlandt / tapffere vnnd sehr küne Thaten verrichtet / vnnd insonderheit dieses Landes Leute / jhrer Rüstung vnd Manheit halber / nicht allein bey lebzeiten weilandt der Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen des Eltern vnd Herrn Heinrichs des Jüngern / beiderseits Hertzogen zu Braunschweig

VOn Gottes gnaden Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnserer Fürstenthümbe / Wolffenbütlischen vnd Calenbergischen teils / so wol zwischen Diester vnd Leyne / als im Lande zu Göttingen / Desgleichen vnserer Obern Höyschen vnnd andern vnsern Graff: vnnd Herrschafften / Graffen / Herrn / auch Stathaltern / Marschälcken / Kriegs Obersten / Großvögten / Ritmeistern / Ober: vnnd Hauptleuten / Beschlosten / vnnd in gemein denen von der Ritterschafft / vnsern Lehnleuten / wie auch Ober: vnd Amptleuten / auch Hoffdienern vnd andern / welche vns / vermöge jhrer von vns tragenden Lehen / vnd sonsten mit Eydt vnd pflichten / Roß / vnd andern Diensten verwandt / auch vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sollen / vnsern gnedigen / geneigten willen / gnad vnd gunst zuuor / vnd fügen euch hiemit sampt vnd sonders zuwissen: Als wir aus den alten Historien / vnnd verlauffenen gar Ritter: Ehr: vnd rühmlichen Geschichten vns zueriñern / auch selbst in erfarung haben / Wie hiebeuor die lieben / bestendigen / kecken / freidigen Deudschen / wegen jhrer Manlichen Tugent / Redlich: Tapffer: Erbar: vnd Standthafftigkeit / bey allen Nationen dermassen berühmet gewesen / das dieselb nicht allein in Kriegsleufften herfür gezogen / Sondern auch mit jhrer zuthat in dem heiligen Römischen Reich Deudscher Nation dem geliebten Vaterlandt / tapffere vnnd sehr küne Thaten verrichtet / vnnd insonderheit dieses Landes Leute / jhrer Rüstung vnd Manheit halber / nicht allein bey lebzeiten weilandt der Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen des Eltern vñ Herrn Heinrichs des Jüngern / beiderseits Hertzogen zu Braunschweig

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[0072] VOn Gottes gnaden Wir Julius / Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburgk / etc. Entbieten allen vnd jeden vnserer Fürstenthümbe / Wolffenbütlischen vnd Calenbergischen teils / so wol zwischen Diester vnd Leyne / als im Lande zu Göttingen / Desgleichen vnserer Obern Höyschen vnnd andern vnsern Graff: vnnd Herrschafften / Graffen / Herrn / auch Stathaltern / Marschälcken / Kriegs Obersten / Großvögten / Ritmeistern / Ober: vnnd Hauptleuten / Beschlosten / vnnd in gemein denen von der Ritterschafft / vnsern Lehnleuten / wie auch Ober: vnd Amptleuten / auch Hoffdienern vnd andern / welche vns / vermöge jhrer von vns tragenden Lehen / vnd sonsten mit Eydt vnd pflichten / Roß / vnd andern Diensten verwandt / auch vmb vnsernt willen billig thun vnd lassen sollen / vnsern gnedigen / geneigten willen / gnad vnd gunst zuuor / vnd fügen euch hiemit sampt vnd sonders zuwissen: Als wir aus den alten Historien / vnnd verlauffenen gar Ritter: Ehr: vnd rühmlichen Geschichten vns zueriñern / auch selbst in erfarung haben / Wie hiebeuor die lieben / bestendigen / kecken / freidigen Deudschen / wegen jhrer Manlichen Tugent / Redlich: Tapffer: Erbar: vnd Standthafftigkeit / bey allen Nationen dermassen berühmet gewesen / das dieselb nicht allein in Kriegsleufften herfür gezogen / Sondern auch mit jhrer zuthat in dem heiligen Römischen Reich Deudscher Nation dem geliebten Vaterlandt / tapffere vnnd sehr küne Thaten verrichtet / vnnd insonderheit dieses Landes Leute / jhrer Rüstung vnd Manheit halber / nicht allein bey lebzeiten weilandt der Hochgebornen Fürsten / Herrn Erichen des Eltern vñ Herrn Heinrichs des Jüngern / beiderseits Hertzogen zu Braunschweig

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/72>, abgerufen am 21.11.2024.