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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

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Decret / so an seinen Hoffgerichten aussgesprochen vnd eröffnet werden / In Sachen da die Klag / vnd Haupt vrsach nicht vber Drey Hundert Gülden Rheinisch an Goldt / oder darunter werdt were / von jemandt / wer der auch were / weder an vnser oder vnserer Nachkommen / am Reich Key. oder Kön. Cammergericht nicht appelliert / Suppliciert / noch Reduciert werden soll noch mag / in keine weise / Sonder dieselben Vrtheilen / Erkantnissen / vnd Decret / gantz krefftig vnd mechtig sein / stett bleiben / vollstreckt / vnd an genanten vnsers Fürsten Hoff / vnd andern Gerichten volnfahrn / vnd procediert werden soll / wie sich gebürt / von allermenniglich vnuerhindert / Vnd ob darüber von einem oder mehr / von einicher Vrtheil / die nicht vber Drey Hundert Gülden an Golt / wie obstehet / betreffe / Appelliert / Suppliciert / oder Reduciert / welcher gestaldt / oder von wem das beschehe / vnd dieselben Appellation / Reduction / oder Supplication / eine oder mehr von vnsern oder vnserer Nachkommen / am Reich / Key. oder Kön. Cammergericht auss vnwissenheit oder vergessenheit / angenommen würden / So setzen vnd wöllen wir / das solchs der obbemelten Begnadung / vnd Frey-

Decret / so an seinen Hoffgerichten aussgesprochen vnd eröffnet werden / In Sachen da die Klag / vnd Haupt vrsach nicht vber Drey Hundert Gülden Rheinisch an Goldt / oder darunter werdt were / von jemandt / wer der auch were / weder an vnser oder vnserer Nachkommen / am Reich Key. oder Kön. Cammergericht nicht appelliert / Suppliciert / noch Reduciert werden soll noch mag / in keine weise / Sonder dieselben Vrtheilen / Erkantnissen / vnd Decret / gantz krefftig vnd mechtig sein / stett bleiben / vollstreckt / vnd an genanten vnsers Fürsten Hoff / vnd andern Gerichten volnfahrn / vnd procediert werden soll / wie sich gebürt / von allermenniglich vnuerhindert / Vnd ob darüber von einem oder mehr / von einicher Vrtheil / die nicht vber Drey Hundert Gülden an Golt / wie obstehet / betreffe / Appelliert / Suppliciert / oder Reduciert / welcher gestaldt / oder von wem das beschehe / vnd dieselben Appellation / Reduction / oder Supplication / eine oder mehr von vnsern oder vnserer Nachkommen / am Reich / Key. oder Kön. Cammergericht auss vnwissenheit oder vergessenheit / angenommen würden / So setzen vnd wöllen wir / das solchs der obbemelten Begnadung / vnd Frey-

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Decret / so an seinen Hoffgerichten
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                     nicht vber Drey Hundert Gülden Rheinisch an Goldt / oder darunter werdt were /
                     von jemandt / wer der auch were / weder an vnser oder vnserer Nachkommen / am
                     Reich Key. oder Kön. Cammergericht nicht appelliert / Suppliciert / noch
                     Reduciert werden soll noch mag / in keine weise / Sonder dieselben Vrtheilen /
                     Erkantnissen / vnd Decret / gantz krefftig vnd mechtig sein / stett bleiben /
                     vollstreckt / vnd an genanten vnsers Fürsten Hoff / vnd andern Gerichten
                     volnfahrn / vnd procediert werden soll / wie sich gebürt / von allermenniglich
                     vnuerhindert / Vnd ob darüber von einem oder mehr / von einicher Vrtheil / die
                     nicht vber Drey Hundert Gülden an Golt / wie obstehet / betreffe / Appelliert /
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                     vnd dieselben Appellation / Reduction / oder Supplication / eine oder mehr von
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                     vnwissenheit oder vergessenheit / angenommen würden / So setzen vnd wöllen wir /
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[0170] Decret / so an seinen Hoffgerichten aussgesprochen vnd eröffnet werden / In Sachen da die Klag / vnd Haupt vrsach nicht vber Drey Hundert Gülden Rheinisch an Goldt / oder darunter werdt were / von jemandt / wer der auch were / weder an vnser oder vnserer Nachkommen / am Reich Key. oder Kön. Cammergericht nicht appelliert / Suppliciert / noch Reduciert werden soll noch mag / in keine weise / Sonder dieselben Vrtheilen / Erkantnissen / vnd Decret / gantz krefftig vnd mechtig sein / stett bleiben / vollstreckt / vnd an genanten vnsers Fürsten Hoff / vnd andern Gerichten volnfahrn / vnd procediert werden soll / wie sich gebürt / von allermenniglich vnuerhindert / Vnd ob darüber von einem oder mehr / von einicher Vrtheil / die nicht vber Drey Hundert Gülden an Golt / wie obstehet / betreffe / Appelliert / Suppliciert / oder Reduciert / welcher gestaldt / oder von wem das beschehe / vnd dieselben Appellation / Reduction / oder Supplication / eine oder mehr von vnsern oder vnserer Nachkommen / am Reich / Key. oder Kön. Cammergericht auss vnwissenheit oder vergessenheit / angenommen würden / So setzen vnd wöllen wir / das solchs der obbemelten Begnadung / vnd Frey-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/170>, abgerufen am 24.11.2024.