Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.Folget das Register / vber alle Titul / oder Rubricen / der vorgehenden
Hoffgerichts-Ordnung.
WO / vnd an welchem orth / vnser Hoffgericht gehalten werden soll. Tit. 1. fol. 1.
Wie vnser Hoffgericht mit Richtern / vnd Vrtheilern besetzt werden soll. Tit. 2. fol. 1.
Von des Hoffrichters vnd der Beysitzer Ampt. Tit. 3. f. 2.
Wie offt / vnd zu was zeiten im Ihar / vnser Ordinari Hoffgericht gehalten werden
soll. Tit. 4. fol. eod.
Von den Extraordinari Hoffgerichten / vnd wie dasselbig gehalten werden soll. Tit. 5. fol. 3.
Wie vnser Hoffgericht mit Secretarien / vnd Schreibern besetzt werden soll. Tit. 6. fol. 4.
Von den Aduocaten vnd jhrem Ampt. Tit. 7. fol. 5.
Von Procuratorn / vnd jhrem Ampt. Tit. 8. fol. 6.
Folget das Register / vber alle Titul / oder Rubricen / der vorgehenden
Hoffgerichts-Ordnung.
WO / vnd an welchem orth / vnser Hoffgericht gehalten werden soll. Tit. 1. fol. 1.
Wie vnser Hoffgericht mit Richtern / vnd Vrtheilern besetzt werden soll. Tit. 2. fol. 1.
Von des Hoffrichters vnd der Beysitzer Ampt. Tit. 3. f. 2.
Wie offt / vnd zu was zeiten im Ihar / vnser Ordinari Hoffgericht gehalten werden
soll. Tit. 4. fol. eod.
Von den Extraordinari Hoffgerichten / vnd wie dasselbig gehalten werden soll. Tit. 5. fol. 3.
Wie vnser Hoffgericht mit Secretarien / vnd Schreibern besetzt werden soll. Tit. 6. fol. 4.
Von den Aduocaten vnd jhrem Ampt. Tit. 7. fol. 5.
Von Procuratorn / vnd jhrem Ampt. Tit. 8. fol. 6.
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Folget das Register / vber alle Titul / oder Rubricen / der vorgehenden Hoffgerichts-Ordnung.
WO / vnd an welchem orth / vnser Hoffgericht gehalten werden soll. Tit. 1. fol. 1. Wie vnser Hoffgericht mit Richtern / vnd Vrtheilern besetzt werden soll. Tit. 2. fol. 1. Von des Hoffrichters vnd der Beysitzer Ampt. Tit. 3. f. 2. Wie offt / vnd zu was zeiten im Ihar / vnser Ordinari Hoffgericht gehalten werden soll. Tit. 4. fol. eod. Von den Extraordinari Hoffgerichten / vnd wie dasselbig gehalten werden soll. Tit. 5. fol. 3. Wie vnser Hoffgericht mit Secretarien / vnd Schreibern besetzt werden soll. Tit. 6. fol. 4. Von den Aduocaten vnd jhrem Ampt. Tit. 7. fol. 5. Von Procuratorn / vnd jhrem Ampt. Tit. 8. fol. 6.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/177>, abgerufen am 18.06.2024. |