Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.Diese vnd dergleichen entliche / außleschliche / oder zerstörliche Exceptiones, sollen erst nach befestigung des kriegs fürgewendet werden / Doch mag nicht desto weniger von denselben auch vor befestigung des kriegs protestation / vnd bedingung geschehen. Vnd werden vnter diesen Peremptorischen Exceptionen etliche gefunden / die man Litis finitae nennet / die haben diese art vnnd freyheit / das sie vor der kriegs befestigung / in uim dilatoriarum, Das ist / alß andere verzugliche außzüg / oder nach verfahung des Rechten / in uim Peremptoriarum, das ist / wie andere außleschliche Einreden ad merita causae, die Hauptsach damit gentzlich abzuschneiden / fürgewendet werden mögen / Alß da einer vber geurtheilte / vertragene / vnd vorhin geendte Sachen von newem beklagt würde / etc. Vnd sollen solche peremptorische oder zerstörliche Exceptiones, damit die Sachen nicht zulang auffgeschürtzt vnd verzogen / auch zumal / vnd in einer Schrifft / wie hieuor von den dilatorijs vermeldet / eingebracht werden. Von Caution / Vorstandt / vnd Sicherheit.
Diese vnd dergleichen entliche / außleschliche / oder zerstörliche Exceptiones, sollen erst nach befestigung des kriegs fürgewendet werden / Doch mag nicht desto weniger von denselben auch vor befestigung des kriegs protestation / vnd bedingung geschehen. Vnd werden vnter diesen Peremptorischen Exceptionen etliche gefunden / die man Litis finitae nennet / die haben diese art vnnd freyheit / das sie vor der kriegs befestigung / in uim dilatoriarum, Das ist / alß andere verzugliche außzüg / oder nach verfahung des Rechten / in uim Peremptoriarum, das ist / wie andere außleschliche Einreden ad merita causae, die Hauptsach damit gentzlich abzuschneiden / fürgewendet werden mögen / Alß da einer vber geurtheilte / vertragene / vnd vorhin geendte Sachen von newem beklagt würde / etc. Vnd sollen solche peremptorische oder zerstörliche Exceptiones, damit die Sachen nicht zulang auffgeschürtzt vnd verzogen / auch zumal / vnd in einer Schrifft / wie hieuor von den dilatorijs vermeldet / eingebracht werden. Von Caution / Vorstandt / vnd Sicherheit.
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Diese vnd dergleichen entliche / außleschliche / oder zerstörliche Exceptiones, sollen erst nach befestigung des kriegs fürgewendet werden / Doch mag nicht desto weniger von denselben auch vor befestigung des kriegs protestation / vnd bedingung geschehen.
Vnd werden vnter diesen Peremptorischen Exceptionen etliche gefunden / die man Litis finitae nennet / die haben diese art vnnd freyheit / das sie vor der kriegs befestigung / in uim dilatoriarum, Das ist / alß andere verzugliche außzüg / oder nach verfahung des Rechten / in uim Peremptoriarum, das ist / wie andere außleschliche Einreden ad merita causae, die Hauptsach damit gentzlich abzuschneiden / fürgewendet werden mögen / Alß da einer vber geurtheilte / vertragene / vnd vorhin geendte Sachen von newem beklagt würde / etc.
Vnd sollen solche peremptorische oder zerstörliche Exceptiones, damit die Sachen nicht zulang auffgeschürtzt vnd verzogen / auch zumal / vnd in einer Schrifft / wie hieuor von den dilatorijs vermeldet / eingebracht werden.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/66>, abgerufen am 16.02.2025. |