Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg / etc. Für Uns / Unser Erben und Successoren an der Landes-Fürstl. Regierung fügen hiemit zu wissen / als Wir Uns jederzeit sorgfältig zu Gemühte führen / welcher gestalt die durch GOttes Gnade Uns angestammete Landes-Fürstliche Regierung mit dem hohen Jure Sacrorum und davon dependirenden Episcopal-Rechten ohn zertrennlich verknüpffet / und Uns als einem Evangelischen in so weit von aller frembden geistlichen Botmäßigkeit eximirten Fürsten die Cura Ecclesiae und Krafft derselben die Kirche zu beschützen / deren Rechte zu bewahren / und so wol darüber als des euserlichen Gottesdienste halber heilsame den Göttlichen Willen gemässe Gesetze und Verordnung zu machen allerdings zustehet / oblieget und gebühret; Wir auch Unsere Landes-Fürstliche Regierungs-Sorgen vornemlich dahin zu richten haben / wie Wir VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg / etc. Für Uns / Unser Erben und Successoren an der Landes-Fürstl. Regierung fügen hiemit zu wissen / als Wir Uns jederzeit sorgfältig zu Gemühte führen / welcher gestalt die durch GOttes Gnade Uns angestammete Landes-Fürstliche Regierung mit dem hohen Jure Sacrorum und davon dependirenden Episcopal-Rechten ohn zertrennlich verknüpffet / und Uns als einem Evangelischen in so weit von aller frembden geistlichen Botmäßigkeit eximirten Fürsten die Cura Ecclesiae und Krafft derselben die Kirche zu beschützen / deren Rechte zu bewahren / und so wol darüber als des euserlichen Gottesdienste halber heilsame den Göttlichen Willen gemässe Gesetze und Verordnung zu machen allerdings zustehet / oblieget und gebühret; Wir auch Unsere Landes-Fürstliche Regierungs-Sorgen vornemlich dahin zu richten haben / wie Wir <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0003"/> <p>VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg / etc. Für Uns / Unser Erben und Successoren an der Landes-Fürstl. Regierung fügen hiemit zu wissen / als Wir Uns jederzeit sorgfältig zu Gemühte führen / welcher gestalt die durch GOttes Gnade Uns angestammete Landes-Fürstliche Regierung mit dem hohen Jure Sacrorum und davon dependirenden Episcopal-Rechten ohn zertrennlich verknüpffet / und Uns als einem Evangelischen in so weit von aller frembden geistlichen Botmäßigkeit eximirten Fürsten die Cura Ecclesiae und Krafft derselben die Kirche zu beschützen / deren Rechte zu bewahren / und so wol darüber als des euserlichen Gottesdienste halber heilsame den Göttlichen Willen gemässe Gesetze und Verordnung zu machen allerdings zustehet / oblieget und gebühret; Wir auch Unsere Landes-Fürstliche Regierungs-Sorgen vornemlich dahin zu richten haben / wie Wir </p> </div> </body> </text> </TEI> [0003]
VOn GOttes Gnaden Anthon Ulrich / Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg / etc. Für Uns / Unser Erben und Successoren an der Landes-Fürstl. Regierung fügen hiemit zu wissen / als Wir Uns jederzeit sorgfältig zu Gemühte führen / welcher gestalt die durch GOttes Gnade Uns angestammete Landes-Fürstliche Regierung mit dem hohen Jure Sacrorum und davon dependirenden Episcopal-Rechten ohn zertrennlich verknüpffet / und Uns als einem Evangelischen in so weit von aller frembden geistlichen Botmäßigkeit eximirten Fürsten die Cura Ecclesiae und Krafft derselben die Kirche zu beschützen / deren Rechte zu bewahren / und so wol darüber als des euserlichen Gottesdienste halber heilsame den Göttlichen Willen gemässe Gesetze und Verordnung zu machen allerdings zustehet / oblieget und gebühret; Wir auch Unsere Landes-Fürstliche Regierungs-Sorgen vornemlich dahin zu richten haben / wie Wir
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