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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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Beicht-Geldes unter die Prediger vorhin geordnet / soll es dabey gelassen werden.

XVI. Damit auch Nachricht bey denen Kirchen seyn möge / was für Confitenten und zu welcher Zeit dieselbe das Jahr über zur Beicht sich angefunden / so haben die Prediger darüber ein Jahr-Buch zu halten und die Confitenten darinn zu verzeichnen.

CAP. XI. Von dem Sacrament des Heil. Abendmahls.
I.

GLeich wie das von unsern Erlöser JEsu Christo selbst eingesetzte und seiner Kirchen hinterlassene Sacrament des Heil. Abendmahls ein höchstes alle Menschliche Vernunfft übergehendes Geheimniß ist; Also wird um so mehr erfodert daß solche allerheiligste Bewandniß in der Christlichen Kirchen mit tieffster devotion und wahrem Glauben betrachtet und das Amt der administration von denen Prediger in der Furcht des HErrn mit desto grösserer Andacht verrichtet werde. Dannenhero Wir Unsere Prediger gnädigst ermahnen / daß Sie zu solcher heiligen Handlung sich zuforderst durch andächtiges Gebet bereiten / und darauf ihr Amt nach denen im anderen Theil dieser Unsern Kirchen-Ordnung vorgeschriebenen Agendis mit sitsahmen Geberden und gebührender Behut-

Beicht-Geldes unter die Prediger vorhin geordnet / soll es dabey gelassen werden.

XVI. Damit auch Nachricht bey denen Kirchen seyn möge / was für Confitenten und zu welcher Zeit dieselbe das Jahr über zur Beicht sich angefunden / so haben die Prediger darüber ein Jahr-Buch zu halten und die Confitenten darinn zu verzeichnen.

CAP. XI. Von dem Sacrament des Heil. Abendmahls.
I.

GLeich wie das von unsern Erlöser JEsu Christo selbst eingesetzte und seiner Kirchen hinterlassene Sacrament des Heil. Abendmahls ein höchstes alle Menschliche Vernunfft übergehendes Geheimniß ist; Also wird um so mehr erfodert daß solche allerheiligste Bewandniß in der Christlichen Kirchen mit tieffster devotion und wahrem Glauben betrachtet und das Amt der administration von denen Prediger in der Furcht des HErrn mit desto grösserer Andacht verrichtet werde. Dannenhero Wir Unsere Prediger gnädigst ermahnen / daß Sie zu solcher heiligen Handlung sich zuforderst durch andächtiges Gebet bereiten / und darauf ihr Amt nach denen im anderen Theil dieser Unsern Kirchen-Ordnung vorgeschriebenen Agendis mit sitsahmen Geberden und gebührender Behut-

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[42/0042] Beicht-Geldes unter die Prediger vorhin geordnet / soll es dabey gelassen werden. XVI. Damit auch Nachricht bey denen Kirchen seyn möge / was für Confitenten und zu welcher Zeit dieselbe das Jahr über zur Beicht sich angefunden / so haben die Prediger darüber ein Jahr-Buch zu halten und die Confitenten darinn zu verzeichnen. CAP. XI. Von dem Sacrament des Heil. Abendmahls. I. GLeich wie das von unsern Erlöser JEsu Christo selbst eingesetzte und seiner Kirchen hinterlassene Sacrament des Heil. Abendmahls ein höchstes alle Menschliche Vernunfft übergehendes Geheimniß ist; Also wird um so mehr erfodert daß solche allerheiligste Bewandniß in der Christlichen Kirchen mit tieffster devotion und wahrem Glauben betrachtet und das Amt der administration von denen Prediger in der Furcht des HErrn mit desto grösserer Andacht verrichtet werde. Dannenhero Wir Unsere Prediger gnädigst ermahnen / daß Sie zu solcher heiligen Handlung sich zuforderst durch andächtiges Gebet bereiten / und darauf ihr Amt nach denen im anderen Theil dieser Unsern Kirchen-Ordnung vorgeschriebenen Agendis mit sitsahmen Geberden und gebührender Behut-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/42>, abgerufen am 21.11.2024.