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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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schwerer Kranckheit befallen und es mit demselben zum sterben sich ansehen lässet / imbetracht bey der Todes-Stunde des Menschen ewiges Wol und Weh in der höchsten Crisi stehet / und der Sterbende so dann am allermeisten nöhtig hat daß er des wahren seligmachenden Glaubens / der Bereuung aller seiner Sünden / und der Versöhnung mit GOTT durch das Mittler-Ambt JEsu CHristi wol erinnert und ihm aus GOTTes Wort wie der zeitliche Todt nichts anders / als der Hingang zum Leben sey tröstlich vorgestellet / Und daß er darauf zeitig mit der absolution und dem Heil. Abendmahl versehen werde; Also soll auch ein jeder Seelen-Sorger / so baldt ihm der gefährliche Zustandt des Krancken kund wird / nicht warten bis er gefodert werde / sondern von selbsten und ohn angemeldet zu denen gemeinen Leuten gehen / die vornehmere aber auf vorbeschehene Anmeldung besuchen / und hiebey in keinem Stück sein Ambt versäumen. Vornemlich aber soll der Prediger dem Krancken in der Stunde des Todes mit beweglichem Zusprechen / tröstlichen Sprüchen und andächtigen Gebetern treulich beystehen und in der letzten Todes-Noht mit Zuruffen so lang anhalten bis der Kampff geendiget und die Seele von dem Leibe sich geschieden; Immassen in andern Theil dieser Ordnung von denen agendis die particularia zu finden seyn.

schwerer Kranckheit befallen und es mit demselben zum sterben sich ansehen lässet / imbetracht bey der Todes-Stunde des Menschen ewiges Wol und Weh in der höchsten Crisi stehet / und der Sterbende so dann am allermeisten nöhtig hat daß er des wahren seligmachenden Glaubens / der Bereuung aller seiner Sünden / und der Versöhnung mit GOTT durch das Mittler-Ambt JEsu CHristi wol erinnert und ihm aus GOTTes Wort wie der zeitliche Todt nichts anders / als der Hingang zum Leben sey tröstlich vorgestellet / Und daß er darauf zeitig mit der absolution und dem Heil. Abendmahl versehen werde; Also soll auch ein jeder Seelen-Sorger / so baldt ihm der gefährliche Zustandt des Krancken kund wird / nicht warten bis er gefodert werde / sondern von selbsten und ohn angemeldet zu denen gemeinen Leuten gehen / die vornehmere aber auf vorbeschehene Anmeldung besuchen / und hiebey in keinem Stück sein Ambt versäumen. Vornemlich aber soll der Prediger dem Krancken in der Stunde des Todes mit beweglichem Zusprechen / tröstlichen Sprüchen und andächtigen Gebetern treulich beystehen und in der letzten Todes-Noht mit Zuruffen so lang anhalten bis der Kampff geendiget und die Seele von dem Leibe sich geschieden; Immassen in andern Theil dieser Ordnung von denen agendis die particularia zu finden seyn.

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[47/0047] schwerer Kranckheit befallen und es mit demselben zum sterben sich ansehen lässet / imbetracht bey der Todes-Stunde des Menschen ewiges Wol und Weh in der höchsten Crisi stehet / und der Sterbende so dann am allermeisten nöhtig hat daß er des wahren seligmachenden Glaubens / der Bereuung aller seiner Sünden / und der Versöhnung mit GOTT durch das Mittler-Ambt JEsu CHristi wol erinnert und ihm aus GOTTes Wort wie der zeitliche Todt nichts anders / als der Hingang zum Leben sey tröstlich vorgestellet / Und daß er darauf zeitig mit der absolution und dem Heil. Abendmahl versehen werde; Also soll auch ein jeder Seelen-Sorger / so baldt ihm der gefährliche Zustandt des Krancken kund wird / nicht warten bis er gefodert werde / sondern von selbsten und ohn angemeldet zu denen gemeinen Leuten gehen / die vornehmere aber auf vorbeschehene Anmeldung besuchen / und hiebey in keinem Stück sein Ambt versäumen. Vornemlich aber soll der Prediger dem Krancken in der Stunde des Todes mit beweglichem Zusprechen / tröstlichen Sprüchen und andächtigen Gebetern treulich beystehen und in der letzten Todes-Noht mit Zuruffen so lang anhalten bis der Kampff geendiget und die Seele von dem Leibe sich geschieden; Immassen in andern Theil dieser Ordnung von denen agendis die particularia zu finden seyn.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/47>, abgerufen am 21.11.2024.