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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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I. EDICT und Verordnung / Wie Bey denen hin und wieder sich ereugenden Neuerungen und Sectareyen alle und jede Prediger und Lehrer in dero Landen sich vorsichtiglich halten und sowol sich selbsten als ihre Gemeinen und Zuhörer dafür bewahren sollen.
Publiciret in Gegenwart der gnädigsten Herrschafft / denen citirten hiesigen Predigern und Schuel-Bedienten in dem Fürstlichen Consistorio Wolffenbüttel den 9. Mart. 1692.

VOn GOttes Gnaden Wir Rudolph August und Anthon Ulrich / Gebrüdere / Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg / etc. Fügen männiglich / bevorab Unsern Consistorial- und Kirchen-Rähten / Ober-Hof-Prediger / auch General- und Special-Superintendenten und insgemein allen und jeden Predigern auch Schuel-Rectoren und andern Schuel-Bedienten in Unserm Hertzogthum / Grafschafft und Landen hiemit zuwissen / was gestalt wir nicht ohne sonderbahre Betrübniß vernehmen

I. EDICT und Verordnung / Wie Bey denen hin und wieder sich ereugenden Neuerungen und Sectareyen alle und jede Prediger und Lehrer in dero Landen sich vorsichtiglich halten und sowol sich selbsten als ihre Gemeinen und Zuhörer dafür bewahren sollen.
Publiciret in Gegenwart der gnädigsten Herrschafft / denen citirten hiesigen Predigern und Schuel-Bedienten in dem Fürstlichen Consistorio Wolffenbüttel den 9. Mart. 1692.

VOn GOttes Gnaden Wir Rudolph August und Anthon Ulrich / Gebrüdere / Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg / etc. Fügen männiglich / bevorab Unsern Consistorial- und Kirchen-Rähten / Ober-Hof-Prediger / auch General- und Special-Superintendenten und insgemein allen und jeden Predigern auch Schuel-Rectoren und andern Schuel-Bedienten in Unserm Hertzogthum / Grafschafft und Landen hiemit zuwissen / was gestalt wir nicht ohne sonderbahre Betrübniß vernehmen

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[91/0091] I. EDICT und Verordnung / Wie Bey denen hin und wieder sich ereugenden Neuerungen und Sectareyen alle und jede Prediger und Lehrer in dero Landen sich vorsichtiglich halten und sowol sich selbsten als ihre Gemeinen und Zuhörer dafür bewahren sollen. Publiciret in Gegenwart der gnädigsten Herrschafft / denen citirten hiesigen Predigern und Schuel-Bedienten in dem Fürstlichen Consistorio Wolffenbüttel den 9. Mart. 1692. VOn GOttes Gnaden Wir Rudolph August und Anthon Ulrich / Gebrüdere / Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg / etc. Fügen männiglich / bevorab Unsern Consistorial- und Kirchen-Rähten / Ober-Hof-Prediger / auch General- und Special-Superintendenten und insgemein allen und jeden Predigern auch Schuel-Rectoren und andern Schuel-Bedienten in Unserm Hertzogthum / Grafschafft und Landen hiemit zuwissen / was gestalt wir nicht ohne sonderbahre Betrübniß vernehmen

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/91>, abgerufen am 21.11.2024.