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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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chen Obrigkeit / unsers Käysers / aller Christlichen Könige / Churfürsten und Herren Hertzen / weil du sie in deinen Händen hast und lencken kanst wie die Wasserbäche / neigen zur Liebe und Fortpflantzung reiner Lehre und beständigen Friedens: Wie auch das gantze Durchleuchtigste Hauß Braunschweig und Lüneburg bey der erkandten und bekandten Warheit des heiligen Evangelii in Gnaden erhalten und beschirmen. Insonderheit aber unsern lieben Landes-Fürsten und Herrn / Hertzog Anthon Ulrichen / dir lassen befohlen seyn / Ihm deine Weißheit von deinem heiligen Himmel herab senden / daß sie bey Ihm sey / und mit Ihm arbeite zu glücklicher und dir wolgefälliger Regierung: auch Erkäntniß und Stärcke verleihen / auf daß alles wol / fried und schiedlich in deiner Furcht zu deines allerheiligsten Nahmens Ehre fürgenommen / die Gerechtigkeit allenthalben befordert / und die Boßheit gehindert und gestraffet werde. Du wollest auch Ihm / dem Erb-Printzen und dessen Frau Gemahlinn / auch übrigen Printzen und Princeßinnen / Schwieger-Söhnen und Schwieger-Tochter / wie auch allen Käyserlichen / Königlichen / Chur- und Fürstlichen hohen Angehörigen und Verwandten dieses Durchleuchtigsten Hauses alles hochgedeyliches Wolergehen / langes Leben / beständige Gesundheit / und nechst der zeitlichen / zu einer dir wolgefälligen Zeit die ewige Wolfahrt verleihen. Imgleichen dem verordneten Cantzler / Geheimen und andern Rähten / Geist- und Weltlichen / Hof-Krieg-Amts-Bedienten und Befehlshabern / guten Verstand / Erfahrung und Ei-

chen Obrigkeit / unsers Käysers / aller Christlichen Könige / Churfürsten und Herren Hertzen / weil du sie in deinen Händen hast und lencken kanst wie die Wasserbäche / neigen zur Liebe und Fortpflantzung reiner Lehre und beständigen Friedens: Wie auch das gantze Durchleuchtigste Hauß Braunschweig und Lüneburg bey der erkandten und bekandten Warheit des heiligen Evangelii in Gnaden erhalten und beschirmen. Insonderheit aber unsern lieben Landes-Fürsten und Herrn / Hertzog Anthon Ulrichen / dir lassen befohlen seyn / Ihm deine Weißheit von deinem heiligen Himmel herab senden / daß sie bey Ihm sey / und mit Ihm arbeite zu glücklicher und dir wolgefälliger Regierung: auch Erkäntniß und Stärcke verleihen / auf daß alles wol / fried und schiedlich in deiner Furcht zu deines allerheiligsten Nahmens Ehre fürgenommen / die Gerechtigkeit allenthalben befordert / und die Boßheit gehindert und gestraffet werde. Du wollest auch Ihm / dem Erb-Printzen und dessen Frau Gemahlinn / auch übrigen Printzen und Princeßinnen / Schwieger-Söhnen und Schwieger-Tochter / wie auch allen Käyserlichen / Königlichen / Chur- und Fürstlichen hohen Angehörigen und Verwandten dieses Durchleuchtigsten Hauses alles hochgedeyliches Wolergehen / langes Leben / beständige Gesundheit / und nechst der zeitlichen / zu einer dir wolgefälligen Zeit die ewige Wolfahrt verleihen. Imgleichen dem verordneten Cantzler / Geheimen und andern Rähten / Geist- und Weltlichen / Hof-Krieg-Amts-Bedienten und Befehlshabern / guten Verstand / Erfahrung und Ei-

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[109/0113] chen Obrigkeit / unsers Käysers / aller Christlichen Könige / Churfürsten und Herren Hertzen / weil du sie in deinen Händen hast und lencken kanst wie die Wasserbäche / neigen zur Liebe und Fortpflantzung reiner Lehre und beständigen Friedens: Wie auch das gantze Durchleuchtigste Hauß Braunschweig und Lüneburg bey der erkandten und bekandten Warheit des heiligen Evangelii in Gnaden erhalten und beschirmen. Insonderheit aber unsern lieben Landes-Fürsten und Herrn / Hertzog Anthon Ulrichen / dir lassen befohlen seyn / Ihm deine Weißheit von deinem heiligen Himmel herab senden / daß sie bey Ihm sey / und mit Ihm arbeite zu glücklicher und dir wolgefälliger Regierung: auch Erkäntniß und Stärcke verleihen / auf daß alles wol / fried und schiedlich in deiner Furcht zu deines allerheiligsten Nahmens Ehre fürgenommen / die Gerechtigkeit allenthalben befordert / und die Boßheit gehindert und gestraffet werde. Du wollest auch Ihm / dem Erb-Printzen und dessen Frau Gemahlinn / auch übrigen Printzen und Princeßinnen / Schwieger-Söhnen und Schwieger-Tochter / wie auch allen Käyserlichen / Königlichen / Chur- und Fürstlichen hohen Angehörigen und Verwandten dieses Durchleuchtigsten Hauses alles hochgedeyliches Wolergehen / langes Leben / beständige Gesundheit / und nechst der zeitlichen / zu einer dir wolgefälligen Zeit die ewige Wolfahrt verleihen. Imgleichen dem verordneten Cantzler / Geheimen und andern Rähten / Geist- und Weltlichen / Hof-Krieg-Amts-Bedienten und Befehlshabern / guten Verstand / Erfahrung und Ei-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/113>, abgerufen am 23.11.2024.