Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

Bild:
<< vorherige Seite
CAP. VII. Von den Gottesdieusten und Predigten an den gemeinen Wercktagen.

IN den Städten sollen alle Wochen aufs wenigste zwo Predigten / etwa am Dienstag und Donnerstag geschehen. Und soll dazu im Sommer um 7. des Winters um 8. Uhr geleutet / und darnach zween Teutsche Psalmen gesungen werden / darauf die Predigt / den Sommer bis um 8. Uhren / und nicht darüber / den Winter aber bis 9. Uhr und gleicher Gestalt nicht darüber gehalten werden.

Nach der Predigt soll die Litaney gelesen / und darauf das Vater Unser mit der gantzen Gemeinde kniend gebetet / der Seegen auf der Cantzel gesprochen / und nach der Predigt ein Gesang gesungen / darauf mit der Collecte, und der Nahme des HErrn der Gottesdienst geschlossen werden.

Auf den Dörffern soll von Michaelis bis Ostern alle Freytage ebenfals geprediget werden.

Die Texte worüber die Predigten zu halten / mögen die Pastores ihnen selbst erwählen / nachdem sie dieselbe ihren Zuhörern am erbaulichsten zu seyn finden werden.

Die wöchentliche Bett-Stunden sollen hinführo in den Städten Unserer Fürstenthum und Landen alle und jede Montage des Sommers um 7. Uhr / zur Winters-Zeit aber mit anbrechenden Tage gehalten werden.

Auf dem Lande haben sich die Prediger / was die Zeit betrifft / dergestalt anzuschicken / daß die Gemeinde nicht gar zu lange von ihrer Hauß- und Feld-Arbeit abgehalten werde / wozu denn etwa der frühe Morgen oder die Zeit gegen den Mittag / da die Leute pflegen zu Hause zu kommen / am beqvemsten seyn dürffte.

Wo es hergebracht soll zweymahl geleutet / darauf an die Bett-Glocke geschlagen / und der Pastor vor den Alter die gantze Gemeinde aber / jeder an seinen Orte kniend und andächtig beten.

CAP. VII. Von den Gottesdieusten und Predigten an den gemeinen Wercktagen.

IN den Städten sollen alle Wochen aufs wenigste zwo Predigten / etwa am Dienstag und Donnerstag geschehen. Und soll dazu im Sommer um 7. des Winters um 8. Uhr geleutet / und darnach zween Teutsche Psalmen gesungen werden / darauf die Predigt / den Sommer bis um 8. Uhren / und nicht darüber / den Winter aber bis 9. Uhr und gleicher Gestalt nicht darüber gehalten werden.

Nach der Predigt soll die Litaney gelesen / und darauf das Vater Unser mit der gantzen Gemeinde kniend gebetet / der Seegen auf der Cantzel gesprochen / und nach der Predigt ein Gesang gesungen / darauf mit der Collecte, und der Nahme des HErrn der Gottesdienst geschlossen werden.

Auf den Dörffern soll von Michaelis bis Ostern alle Freytage ebenfals geprediget werden.

Die Texte worüber die Predigten zu halten / mögen die Pastores ihnen selbst erwählen / nachdem sie dieselbe ihren Zuhörern am erbaulichsten zu seyn finden werden.

Die wöchentliche Bett-Stunden sollen hinführo in den Städten Unserer Fürstenthum und Landen alle und jede Montage des Sommers um 7. Uhr / zur Winters-Zeit aber mit anbrechenden Tage gehalten werden.

Auf dem Lande haben sich die Prediger / was die Zeit betrifft / dergestalt anzuschicken / daß die Gemeinde nicht gar zu lange von ihrer Hauß- und Feld-Arbeit abgehalten werde / wozu denn etwa der frühe Morgen oder die Zeit gegen den Mittag / da die Leute pflegen zu Hause zu kommen / am beqvemsten seyn dürffte.

Wo es hergebracht soll zweymahl geleutet / darauf an die Bett-Glocke geschlagen / und der Pastor vor den Alter die gantze Gemeinde aber / jeder an seinen Orte kniend und andächtig beten.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0035" n="31"/>
      </div>
      <div>
        <head>CAP. VII. Von den Gottesdieusten und Predigten an den gemeinen Wercktagen.<lb/></head>
        <p>IN den Städten sollen alle Wochen aufs wenigste zwo Predigten / etwa am Dienstag und       Donnerstag geschehen. Und soll dazu im Sommer um 7. des Winters um 8. Uhr geleutet / und       darnach zween Teutsche Psalmen gesungen werden / darauf die Predigt / den Sommer bis um 8.       Uhren / und nicht darüber / den Winter aber bis 9. Uhr und gleicher Gestalt nicht darüber       gehalten werden.</p>
        <p>Nach der Predigt soll die Litaney gelesen / und darauf das Vater Unser mit der gantzen       Gemeinde kniend gebetet / der Seegen auf der Cantzel gesprochen / und nach der Predigt ein       Gesang gesungen / darauf mit der Collecte, und der Nahme des HErrn der Gottesdienst geschlossen       werden.</p>
        <p>Auf den Dörffern soll von Michaelis bis Ostern alle Freytage ebenfals geprediget werden.</p>
        <p>Die Texte worüber die Predigten zu halten / mögen die Pastores ihnen selbst erwählen /       nachdem sie dieselbe ihren Zuhörern am erbaulichsten zu seyn finden werden.</p>
        <p>Die wöchentliche Bett-Stunden sollen hinführo in den Städten Unserer Fürstenthum und Landen       alle und jede Montage des Sommers um 7. Uhr / zur Winters-Zeit aber mit anbrechenden Tage       gehalten werden.</p>
        <p>Auf dem Lande haben sich die Prediger / was die Zeit betrifft / dergestalt anzuschicken / daß       die Gemeinde nicht gar zu lange von ihrer Hauß- und Feld-Arbeit abgehalten werde / wozu denn       etwa der frühe Morgen oder die Zeit gegen den Mittag / da die Leute pflegen zu Hause zu kommen       / am beqvemsten seyn dürffte.</p>
        <p>Wo es hergebracht soll zweymahl geleutet / darauf an die Bett-Glocke geschlagen / und der       Pastor vor den Alter die gantze Gemeinde aber / jeder an seinen Orte kniend und andächtig       beten.
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[31/0035] CAP. VII. Von den Gottesdieusten und Predigten an den gemeinen Wercktagen. IN den Städten sollen alle Wochen aufs wenigste zwo Predigten / etwa am Dienstag und Donnerstag geschehen. Und soll dazu im Sommer um 7. des Winters um 8. Uhr geleutet / und darnach zween Teutsche Psalmen gesungen werden / darauf die Predigt / den Sommer bis um 8. Uhren / und nicht darüber / den Winter aber bis 9. Uhr und gleicher Gestalt nicht darüber gehalten werden. Nach der Predigt soll die Litaney gelesen / und darauf das Vater Unser mit der gantzen Gemeinde kniend gebetet / der Seegen auf der Cantzel gesprochen / und nach der Predigt ein Gesang gesungen / darauf mit der Collecte, und der Nahme des HErrn der Gottesdienst geschlossen werden. Auf den Dörffern soll von Michaelis bis Ostern alle Freytage ebenfals geprediget werden. Die Texte worüber die Predigten zu halten / mögen die Pastores ihnen selbst erwählen / nachdem sie dieselbe ihren Zuhörern am erbaulichsten zu seyn finden werden. Die wöchentliche Bett-Stunden sollen hinführo in den Städten Unserer Fürstenthum und Landen alle und jede Montage des Sommers um 7. Uhr / zur Winters-Zeit aber mit anbrechenden Tage gehalten werden. Auf dem Lande haben sich die Prediger / was die Zeit betrifft / dergestalt anzuschicken / daß die Gemeinde nicht gar zu lange von ihrer Hauß- und Feld-Arbeit abgehalten werde / wozu denn etwa der frühe Morgen oder die Zeit gegen den Mittag / da die Leute pflegen zu Hause zu kommen / am beqvemsten seyn dürffte. Wo es hergebracht soll zweymahl geleutet / darauf an die Bett-Glocke geschlagen / und der Pastor vor den Alter die gantze Gemeinde aber / jeder an seinen Orte kniend und andächtig beten.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/35
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/35>, abgerufen am 03.12.2024.