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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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strorum Ecclesiae. In Confirmatione vnd in der letzten Olung feilen beide stück / so zur arth vnd eigenschafft eines Sacraments gehören / Denn wir haben keinen ausdrucklichen befehl im Newen Testament von solchen Salben vnnd schmieren / mit Oly vnd Cresam / Auch haben wir keine verheissung / das Gott durch solch salben vnd schmieren / wölle den heiligen Geist / vnd vergebung der Sünden geben. Vnd ist gar ein grosser freuel / ohne Göttlichen befehl vnd verheissung / an Ritus von Menschen erdacht / den heiligen Geist / Gottes gnade / vnnd vergebung der Sünden / binden / wie auch die execrationes Olei & Chrismatis, voller schrecklicher grewel sein / Derhalben können vnd sollen die viererley nicht für solch Sacrament gehalten werden / wie die Tauffe / vnd das Abentmal des HErrn ist. Wenn aber diese stücke aus der zahl der Sacrament ausgesetzt werden / sollen die Leute fein mit bescheide berichtet werden / das wir darumb vnd damit den Ehestand / vnd die Ordinationem Ministrorum Ecclesiae nicht verwerfen /

strorum Ecclesiae. In Confirmatione vnd in der letzten Olung feilen beide stück / so zur arth vnd eigenschafft eines Sacraments gehören / Denn wir haben keinen ausdrucklichen befehl im Newen Testament von solchen Salben vnnd schmieren / mit Oly vnd Cresam / Auch haben wir keine verheissung / das Gott durch solch salben vnd schmieren / wölle den heiligen Geist / vnd vergebung der Sünden geben. Vnd ist gar ein grosser freuel / ohne Göttlichen befehl vnd verheissung / an Ritus von Menschen erdacht / den heiligen Geist / Gottes gnade / vnnd vergebung der Sünden / binden / wie auch die execrationes Olei & Chrismatis, voller schrecklicher grewel sein / Derhalben können vnd sollen die viererley nicht für solch Sacrament gehalten werden / wie die Tauffe / vnd das Abentmal des HErrn ist. Wenn aber diese stücke aus der zahl der Sacrament ausgesetzt werden / sollen die Leute fein mit bescheide berichtet werden / das wir darumb vnd damit den Ehestand / vnd die Ordinationem Ministrorum Ecclesiae nicht verwerfen /

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[0122] strorum Ecclesiae. In Confirmatione vnd in der letzten Olung feilen beide stück / so zur arth vnd eigenschafft eines Sacraments gehören / Denn wir haben keinen ausdrucklichen befehl im Newen Testament von solchen Salben vnnd schmieren / mit Oly vnd Cresam / Auch haben wir keine verheissung / das Gott durch solch salben vnd schmieren / wölle den heiligen Geist / vnd vergebung der Sünden geben. Vnd ist gar ein grosser freuel / ohne Göttlichen befehl vnd verheissung / an Ritus von Menschen erdacht / den heiligen Geist / Gottes gnade / vnnd vergebung der Sünden / binden / wie auch die execrationes Olei & Chrismatis, voller schrecklicher grewel sein / Derhalben können vnd sollen die viererley nicht für solch Sacrament gehalten werden / wie die Tauffe / vnd das Abentmal des HErrn ist. Wenn aber diese stücke aus der zahl der Sacrament ausgesetzt werden / sollen die Leute fein mit bescheide berichtet werden / das wir darumb vnd damit den Ehestand / vnd die Ordinationem Ministrorum Ecclesiae nicht verwerfen /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/122>, abgerufen am 27.11.2024.