Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Gen. 17. Acto. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vnd darumb sagt Augustana Confessio, artilo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / Nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit ap pliciret werde. Dis aber verstehn wir / von den gebornen Kindern / die vns Gott inn vnsere Hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die elterntrösten sollen / werden sie wissen zunehmen aus Lutheri vnd Pomerani dauon ausgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man mus die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / Sondern sie sollen offt vermahnet werden / das sie die Tauffe ansehen / wie die Schrifft dauon redet / Nemlich / das es sey ein werck der heiligen Dreyfaltigkeit / welche der rechte Teuffer ist / durch den Mundt vnd Handt des Dieners / vnd ein solche verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Gen. 17. Acto. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vñ darumb sagt Augustana Confessio, artilo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / Nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit ap pliciret werde. Dis aber verstehn wir / von den gebornen Kindern / die vns Gott inn vnsere Hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die elterntrösten sollen / werden sie wissen zunehmen aus Lutheri vnd Pomerani dauon ausgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man mus die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / Sondern sie sollen offt vermahnet werden / das sie die Tauffe ansehen / wie die Schrifft dauon redet / Nemlich / das es sey ein werck der heiligen Dreyfaltigkeit / welche der rechte Teuffer ist / durch den Mundt vnd Handt des Dieners / vnd ein solche <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0149"/> verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Gen. 17. Acto. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vñ darumb sagt Augustana Confessio, artilo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / Nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit ap pliciret werde. Dis aber verstehn wir / von den gebornen Kindern / die vns Gott inn vnsere Hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die elterntrösten sollen / werden sie wissen zunehmen aus Lutheri vnd Pomerani dauon ausgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man mus die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / Sondern sie sollen offt vermahnet werden / das sie die Tauffe ansehen / wie die Schrifft dauon redet / Nemlich / das es sey ein werck der heiligen Dreyfaltigkeit / welche der rechte Teuffer ist / durch den Mundt vnd Handt des Dieners / vnd ein solche </p> </div> </body> </text> </TEI> [0149]
verheissung der gnaden vnd seligkeit gehöret ja auch den Kindern / Gen. 17. Acto. 2. wie auch aller Welt / Aber wo die verheissung nicht appliciret wirdt / da macht sie ohn zweiffel nicht selig / vñ darumb sagt Augustana Confessio, artilo 9. recht / das die Tauffe zur seligkeit nötig sey / Nemlich / als ein solch mittel / dadurch die verheissung der seligkeit ap pliciret werde. Dis aber verstehn wir / von den gebornen Kindern / die vns Gott inn vnsere Hende gibt / Denn wie die Pastores vber die vngeborne Kinderlein / oder so todt geboren werden / die elterntrösten sollen / werden sie wissen zunehmen aus Lutheri vnd Pomerani dauon ausgegangenen Büchlein. Vnd Summa / man mus die leute nicht gewehnen / das sie die Tauffe ansehen schlechts / wie ein eusserlich zeichen / das nur allein etwas anzeige / Sondern sie sollen offt vermahnet werden / das sie die Tauffe ansehen / wie die Schrifft dauon redet / Nemlich / das es sey ein werck der heiligen Dreyfaltigkeit / welche der rechte Teuffer ist / durch den Mundt vnd Handt des Dieners / vnd ein solche
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/149>, abgerufen am 20.07.2024. |