Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen. Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantum quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen. Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0026"/> halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen.</p> <p>Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön </p> </div> </body> </text> </TEI> [0026]
halten werden. Vnd dis ist nichts newes / oder besonders / sonder der einhelliger / warer Catholischer Consens der Propheten vnd Aposteln / auch aller reinen Reformierten Kirchen.
Sol derhalben hinfüro in Kirchen vnd Schulen dieses Fürstenthumbs / nichts anders zulehren gestattet werden / denn was gemeltem Corpori Doctrinae, gleichförmig / vnd gemes / vnd in demselbigen guten klaren bestendigen grundt habe / non tantùm quod ad res ipsas attinet: verumetiam quod attinet ad formam sanorum verborum. Was aber demselbigen vngemes / zuwieder / vnd entjegen ist / soll nicht gedüldet / sondern verhütet / vnd abgeschaffet werden. Vnd sollen fürnemlich die Pfarherrn vnd Prediger / darnach auch die gantze Kirche wissen / das dis Corpus Doctrinae also sol angenomen werden / als ein gute / köstliche / herrlichestadtliche vertrawte beylage / wie es Paulus nennet / 1. Tim. 6. vnd 2. Tim. 1. Bonum depositum custodi, Es weiset aber Paulus / vnd demnach auch die Augspürgische Confession / gar schön
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/26>, abgerufen am 16.07.2024. |