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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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ein rüwigs stils leben / in aller Gottseligkeit füren mögen.

Bittend also.

Allmechtiger ewiger Gott / in wölches hand besteht aller Menschen gewalt vnd Oberkeit / von dir zür straff der bösen / vnd wolfart der Frommen eingesetzet / in wölches hand auch stehnd alle Recht vnd Gesetz aller Reich auff erden / Wir biten dich / sihe gnediglich auff deine Diener / den Römischen Keiser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auff vnsern gnädigen Landsfürsten vnd Herrn / auch alle seine Räth vnd Amptleüt / damit sie das weltlich Schwerdt / jnen von dir beuolhen / nach deinem beuelch in deiner forcht füren mögen: Erleücht vnd erhalte sie bei deinem göttlichen Namen / gib jn lieber Herr weißheit vnnd verstand / vnnd ein fridlich Regi-

ein rüwigs stils leben / in aller Gottseligkeit füren mögen.

Bittend also.

Allmechtiger ewiger Gott / in wölches hand besteht aller Menschen gewalt vnd Oberkeit / von dir zür straff der bösen / vnd wolfart der Frommen eingesetzet / in wölches hand auch stehnd alle Recht vnd Gesetz aller Reich auff erden / Wir biten dich / sihe gnediglich auff deine Diener / den Römischẽ Keiser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auff vnsern gnädigen Landsfürsten vnd Herrn / auch alle seine Räth vnd Amptleüt / damit sie das weltlich Schwerdt / jnen von dir beuolhen / nach deinem beuelch in deiner forcht füren mögen: Erleücht vnd erhalte sie bei deinem göttlichen Namen / gib jn lieber Herr weißheit vnnd verstand / vnnd ein fridlich Regi-

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[0122] ein rüwigs stils leben / in aller Gottseligkeit füren mögen. Bittend also. Allmechtiger ewiger Gott / in wölches hand besteht aller Menschen gewalt vnd Oberkeit / von dir zür straff der bösen / vnd wolfart der Frommen eingesetzet / in wölches hand auch stehnd alle Recht vnd Gesetz aller Reich auff erden / Wir biten dich / sihe gnediglich auff deine Diener / den Römischẽ Keiser / alle König / Fürsten vnd ordenlich Oberkeit / vnd sonderlich auff vnsern gnädigen Landsfürsten vnd Herrn / auch alle seine Räth vnd Amptleüt / damit sie das weltlich Schwerdt / jnen von dir beuolhen / nach deinem beuelch in deiner forcht füren mögen: Erleücht vnd erhalte sie bei deinem göttlichen Namen / gib jn lieber Herr weißheit vnnd verstand / vnnd ein fridlich Regi-

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/122>, abgerufen am 21.11.2024.