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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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wenden / vnd vns fürohin zübessern dein gnad vnnd barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb Jesu Christi vnsers Herrn willen / Amen.

Darauff lasse er die Kirch ein Vatter vnser betten / vnd beschliesse mit dem gewonlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüts dich / etc.

Von dem Kirchen gsang.

Ehe wir ordnen die andern gemeinen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser Bedencken von dem Kirchengsang vnd Kleidung anzeigen / Dann freilich niemandts Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd geistliche Lieder in

wenden / vnd vns fürohin zübessern dein gnad vnnd barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb Jesu Christi vnsers Herrn willen / Amen.

Darauff lasse er die Kirch ein Vatter vnser betten / vnd beschliesse mit dem gewonlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüts dich / etc.

Von dem Kirchen gsang.

Ehe wir ordnen die andern gemeinen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser Bedencken von dem Kirchengsang vnd Kleidung anzeigen / Dann freilich niemandts Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd geistliche Lieder in

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[LXXIIII/0151] wenden / vnd vns fürohin zübessern dein gnad vnnd barmhertzigkeit miltiglich verleihen / vmb Jesu Christi vnsers Herrn willen / Amen. Darauff lasse er die Kirch ein Vatter vnser betten / vnd beschliesse mit dem gewonlichen Segen. Der Herr segne dich vnd behüts dich / etc. Von dem Kirchen gsang. Ehe wir ordnen die andern gemeinen Kirchendienst vnd ämpter / so auff die Feyertag vnnd Wercktag verricht werden sollen / wöllen wir züuor vnser Bedencken von dem Kirchengsang vnd Kleidung anzeigen / Dann freilich niemandts Christlichs verstands daran zweiffelt / das Psalmen vnd geistliche Lieder in

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXXIIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/151>, abgerufen am 21.11.2024.