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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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Auff den tag Ioannis Baptistae / gehöret neben der Historien von Johanne / auch die stifftung des Tauffs / des Johannes erster Minister gewesen.

Die Fest der Aposteln / sollen vns fürnemlich erinnern der war heit des heiligen Euangelions Christi / das durch die Apostel / so den heiligen Geist auff den Pfing stag empfangen / in allen Landen geprediget / vnd mit grossen wunderzeichen bestätiget worden ist.

Vnd in summa die Kirchendiener sollen das Volck mit allem ernst vnd fleiß berichten / das die Feyertag nicht züm vnnutzen müssiggang / zür füllerei vnnd mütwilligen spilen oder täntzen / sonder zü vnderweisung in der rechten warhafftigen / Christlichen lehr verordnet seien / darumb wölcher sie mißbrauche /

Auff den tag Ioannis Baptistae / gehöret neben der Historien von Johanne / auch die stifftung des Tauffs / des Johannes erster Minister gewesen.

Die Fest der Aposteln / sollen vns fürnemlich erinnern der war heit des heiligen Euangelions Christi / das durch die Apostel / so den heiligen Geist auff den Pfing stag empfangen / in allen Landen geprediget / vnd mit grossen wunderzeichen bestätiget worden ist.

Vnd in summa die Kirchendiener sollen das Volck mit allem ernst vnd fleiß berichten / das die Feyertag nicht züm vnnutzen müssiggang / zür füllerei vnnd mütwilligen spilen oder täntzen / sonder zü vnderweisung in der rechten warhafftigen / Christlichen lehr verordnet seien / darumb wölcher sie mißbrauche /

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[LXXX/0163] Auff den tag Ioannis Baptistae / gehöret neben der Historien von Johanne / auch die stifftung des Tauffs / des Johannes erster Minister gewesen. Die Fest der Aposteln / sollen vns fürnemlich erinnern der war heit des heiligen Euangelions Christi / das durch die Apostel / so den heiligen Geist auff den Pfing stag empfangen / in allen Landen geprediget / vnd mit grossen wunderzeichen bestätiget worden ist. Vnd in summa die Kirchendiener sollen das Volck mit allem ernst vnd fleiß berichten / das die Feyertag nicht züm vnnutzen müssiggang / zür füllerei vnnd mütwilligen spilen oder täntzen / sonder zü vnderweisung in der rechten warhafftigen / Christlichen lehr verordnet seien / darumb wölcher sie mißbrauche /

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXXX. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/163>, abgerufen am 18.12.2024.