Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.net vnd geheiliget / Darumb sagt der Psalm von dem Mann / WolPsal. 128. dem der den Herren fürchtet / vnd auff seinem weg gehet / du würst dich neeren mit deiner hand arbeit / wol dir du hasts güt. So schreibt auch Paulus vom Weib also / das Weib würdt seelig von Kinder zeügen / so sie bleibt im Glauben / vnd in der Lieb / vnd in der heiligung sampt der zucht. Nach disem verlesen sprech der Kirchendiener also. Jr newen Eeleüt / wöllend jr auff solche fürgeleßne stuck / ewer Ehelich pflicht bestätigen lassen / so kumpt herzü. So dann beid Eheleüt für den Pfarher kommen / sprech er zü dem Mann. net vnd geheiliget / Darumb sagt der Psalm von dem Mann / WolPsal. 128. dem der den Herren fürchtet / vnd auff seinem weg gehet / du würst dich neeren mit deiner hand arbeit / wol dir du hasts güt. So schreibt auch Paulus vom Weib also / das Weib würdt seelig von Kinder zeügen / so sie bleibt im Glauben / vnd in der Lieb / vnd in der heiligung sampt der zucht. Nach disem verlesen sprech der Kirchendiener also. Jr newen Eeleüt / wöllend jr auff solche fürgeleßne stuck / ewer Ehelich pflicht bestätigen lassen / so kumpt herzü. So dann beid Eheleüt für den Pfarher kommen / sprech er zü dem Mann. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0179" n="LXXXVIII"/> net vnd geheiliget / Darumb sagt der Psalm von dem Mann / Wol<note place="right">Psal. 128.</note> dem der den Herren fürchtet / vnd auff seinem weg gehet / du würst dich neeren mit deiner hand arbeit / wol dir du hasts güt. So schreibt auch Paulus vom Weib also / das Weib würdt seelig von Kinder zeügen / so sie bleibt im Glauben / vnd in der Lieb / vnd in der heiligung sampt der zucht.</p> </div> <div> <head>Nach disem verlesen sprech der Kirchendiener also.</head><lb/> <p> Jr newen Eeleüt / wöllend jr auff solche fürgeleßne stuck / ewer Ehelich pflicht bestätigen lassen / so kumpt herzü.</p> <p>So dann beid Eheleüt für den Pfarher kommen / sprech er zü dem Mann.</p> </div> </body> </text> </TEI> [LXXXVIII/0179]
net vnd geheiliget / Darumb sagt der Psalm von dem Mann / Wol dem der den Herren fürchtet / vnd auff seinem weg gehet / du würst dich neeren mit deiner hand arbeit / wol dir du hasts güt. So schreibt auch Paulus vom Weib also / das Weib würdt seelig von Kinder zeügen / so sie bleibt im Glauben / vnd in der Lieb / vnd in der heiligung sampt der zucht.
Psal. 128. Nach disem verlesen sprech der Kirchendiener also.
Jr newen Eeleüt / wöllend jr auff solche fürgeleßne stuck / ewer Ehelich pflicht bestätigen lassen / so kumpt herzü.
So dann beid Eheleüt für den Pfarher kommen / sprech er zü dem Mann.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXXXVIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/179>, abgerufen am 16.02.2025. |