Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Von der Büß vnd Absolution. xxxviij.b Die offenlich Beicht. xliiij.a vnd.b. Absolutio. xlv.b Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi. xlvij.a Ordnung des gmeinen Gebets vnd Letanei / erste form.lvj. a Ein kürtzere form des gmeinen Gebets. lxvij.a Die ander form des gemeinen Gebets. lxvij.b Ordnung wie die Letanei gehalten soll werden. lxix.a Von dem Kirchen Gsang. lxxiiij.a Von der Kirchen Kleidung. lxxv.b Ordnung der Feyertäg. lxxvj.b Ordnung der gemeinen Kirchenämpter / beid / Feyrtag vnd Wercktags / von der Vesper am Sampstag. lxxx.b
Von der Büß vnd Absolution. xxxviij.b Die offenlich Beicht. xliiij.a vnd.b. Absolutio. xlv.b Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi. xlvij.a Ordnung des gmeinen Gebets vnd Letanei / erste form.lvj. a Ein kürtzere form des gmeinen Gebets. lxvij.a Die ander form des gemeinen Gebets. lxvij.b Ordnung wie die Letanei gehalten soll werden. lxix.a Von dem Kirchen Gsang. lxxiiij.a Von der Kirchen Kleidung. lxxv.b Ordnung der Feyertäg. lxxvj.b Ordnung der gemeinen Kirchenämpter / beid / Feyrtag vnd Wercktags / von der Vesper am Sampstag. lxxx.b
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Von der Büß vnd Absolution. xxxviij.b Die offenlich Beicht. xliiij.a vnd.b. Absolutio. xlv.b Ordnung des Nachtmals vnsers Herrn Ihesu Christi. xlvij.a Ordnung des gmeinen Gebets vnd Letanei / erste form.lvj. a Ein kürtzere form des gmeinen Gebets. lxvij.a Die ander form des gemeinen Gebets. lxvij.b Ordnung wie die Letanei gehalten soll werden. lxix.a Von dem Kirchen Gsang. lxxiiij.a Von der Kirchen Kleidung. lxxv.b Ordnung der Feyertäg. lxxvj.b Ordnung der gemeinen Kirchenämpter / beid / Feyrtag vnd Wercktags / von der Vesper am Sampstag. lxxx.b
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/196>, abgerufen am 16.02.2025. |