Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

Bild:
<< vorherige Seite

gwißlich züerhören verheissen hat.

Sprecht ein vatter vnser / etc.

Nach dem gebett spreche der Kirchendiener gegen dem Kind.

Der Herr beware dein eingang vnd außgang / von nun an biß in ewigkeit.

Darauff spreche der Kirchendiener weitter gegen den Geuattern also.

Ermanung zün Geuattern bei dem Tauff.

Lieben freünd in Christo / Nach dem jr von wegen dises N. begert haben / das er (vel sie) in dem namen Ihesu Christi getaufft / vnnd durch den Tauff in die heilige gemein Gottes volcks / angenommen vnnd eingeleibt werde / So ist euch als Christen vnuerborgen / das wölcher sich

gwißlich züerhören verheissen hat.

Sprecht ein vatter vnser / etc.

Nach dem gebett spreche der Kirchendiener gegen dem Kind.

Der Herr beware dein eingang vnd außgang / von nun an biß in ewigkeit.

Darauff spreche der Kirchendiener weitter gegen den Geuattern also.

Ermanung zün Geuattern bei dem Tauff.

Lieben freünd in Christo / Nach dem jr von wegen dises N. begert haben / das er (vel sie) in dem namen Ihesu Christi getaufft / vnnd durch den Tauff in die heilige gemein Gottes volcks / angenommen vnnd eingeleibt werde / So ist euch als Christen vnuerborgen / das wölcher sich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0031" n="XIIII"/>
gwißlich züerhören       verheissen hat.</p>
        <p>Sprecht ein vatter vnser / etc.</p>
        <p>Nach dem gebett spreche der Kirchendiener gegen dem Kind.</p>
        <p>Der Herr beware dein eingang vnd außgang / von nun an biß in ewigkeit.</p>
        <p>Darauff spreche der Kirchendiener weitter gegen den Geuattern also.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Ermanung zün Geuattern bei dem Tauff.</head><lb/>
        <p>Lieben freünd in Christo / Nach dem jr von wegen dises N. begert haben / das er (vel sie) in       dem namen Ihesu Christi getaufft / vnnd durch den Tauff in die heilige gemein Gottes volcks /       angenommen vnnd eingeleibt werde / So ist euch als Christen vnuerborgen / das wölcher sich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[XIIII/0031] gwißlich züerhören verheissen hat. Sprecht ein vatter vnser / etc. Nach dem gebett spreche der Kirchendiener gegen dem Kind. Der Herr beware dein eingang vnd außgang / von nun an biß in ewigkeit. Darauff spreche der Kirchendiener weitter gegen den Geuattern also. Ermanung zün Geuattern bei dem Tauff. Lieben freünd in Christo / Nach dem jr von wegen dises N. begert haben / das er (vel sie) in dem namen Ihesu Christi getaufft / vnnd durch den Tauff in die heilige gemein Gottes volcks / angenommen vnnd eingeleibt werde / So ist euch als Christen vnuerborgen / das wölcher sich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/31
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XIIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/31>, abgerufen am 21.11.2024.