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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen.

Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd gebett ermanen / also sprechend.

Vermanung zür danckbarkeit nach dem Tauff.

Jr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädiglich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnnd bitten / das er jm wölle das Kind in allen gnaden beuolhen sein lassen.

Sprechend also.

Allmechtiger Barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd merest /

mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen.

Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd gebett ermanen / also sprechend.

Vermanung zür danckbarkeit nach dem Tauff.

Jr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädiglich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnnd bitten / das er jm wölle das Kind in allen gnadẽ beuolhen sein lassen.

Sprechend also.

Allmechtiger Barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd merest /

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[XVI/0035] mit seiner gnad im heiligen Geist / züm ewigen leben / Amen. Darauff soll der Kirchendiener das Volck zür danckbarkeit vnd gebett ermanen / also sprechend. Vermanung zür danckbarkeit nach dem Tauff. Jr lieben in Christo Ihesu / dieweil der Allmechtig Gott diß Kindlin zü dem Tauff vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / hat gnädiglich kommen lassen / sollen wir jm lob vnd danck sagen / vnnd bitten / das er jm wölle das Kind in allen gnadẽ beuolhen sein lassen. Sprechend also. Allmechtiger Barmhertziger Gott vnd Vatter / wir sagen dir lob vnd danck / das du dein Kirch gnädigklich erhaltest vnd merest /

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XVI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/35>, abgerufen am 03.12.2024.