Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

Bild:
<< vorherige Seite

Erstlich soll ein jetlicher Pfarher oder Prediger / allwegen auff ein jeden Sontag / insonderheit nach der Predig / auff der Cantzel die Zehen gebott / Das Symbolon Apostolicum / vnd das Vatter vnser fürsprechen / vnnd darmit es fruchrbarlich vnd nutzlich geschehen mög / soll er nicht heüt dise form / morgen ein andere gebrauchen / sonder die bemelte stuck auffschreiben / vnd sie dem volck / auß dem geschriben büchlin oder täfelin ordenlich / verstendtlich vnd deütlich fürlesen / das beide alt vnnd jung / bei jhnen selbs die wort nachsprechen / vnnd einerlei wort gewonen mögen / dann es tregt sich bei dem gemeinen volck diser stuck halben allerlei vnrichtigkeit zü / von wölchs wegen die notturfft erheischet / das diser Catechismus offt vnd gleichförmig gehalten werde. Wiewol nun dise verordnung bei manchem ein gerings ansehen haben möcht / als die vil schlechter vnnd kindi-

Erstlich soll ein jetlicher Pfarher oder Prediger / allwegen auff ein jeden Sontag / insonderheit nach der Predig / auff der Cantzel die Zehen gebott / Das Symbolon Apostolicum / vnd das Vatter vnser fürsprechen / vnnd darmit es fruchrbarlich vnd nutzlich geschehen mög / soll er nicht heüt dise form / morgen ein andere gebrauchen / sonder die bemelte stuck auffschreiben / vñ sie dem volck / auß dem geschribẽ büchlin oder täfelin ordenlich / verstendtlich vnd deütlich fürlesen / das beide alt vnnd jung / bei jhnen selbs die wort nachsprechen / vnnd einerlei wort gewonen mögen / dann es tregt sich bei dem gemeinen volck diser stuck halben allerlei vnrichtigkeit zü / von wölchs wegen die notturfft erheischet / das diser Catechismus offt vnd gleichförmig gehalten werde. Wiewol nun dise verordnung bei manchem ein gerings ansehen haben möcht / als die vil schlechter vnnd kindi-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0049" n="XXIII"/>
        <p>Erstlich soll ein jetlicher Pfarher oder Prediger / allwegen auff ein jeden Sontag /       insonderheit nach der Predig / auff der Cantzel die Zehen gebott / Das Symbolon Apostolicum /       vnd das Vatter vnser fürsprechen / vnnd darmit es fruchrbarlich vnd nutzlich geschehen mög /       soll er nicht heüt dise form / morgen ein andere gebrauchen / sonder die bemelte stuck       auffschreiben / vn&#x0303; sie dem volck / auß dem geschribe&#x0303; büchlin oder       täfelin ordenlich / verstendtlich vnd deütlich fürlesen / das beide alt vnnd jung / bei jhnen       selbs die wort nachsprechen / vnnd einerlei wort gewonen mögen / dann es tregt sich bei dem       gemeinen volck diser stuck halben allerlei vnrichtigkeit zü / von wölchs wegen die notturfft       erheischet / das diser Catechismus offt vnd gleichförmig gehalten werde. Wiewol nun dise       verordnung bei manchem ein gerings ansehen haben möcht / als die vil schlechter vnnd kindi-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[XXIII/0049] Erstlich soll ein jetlicher Pfarher oder Prediger / allwegen auff ein jeden Sontag / insonderheit nach der Predig / auff der Cantzel die Zehen gebott / Das Symbolon Apostolicum / vnd das Vatter vnser fürsprechen / vnnd darmit es fruchrbarlich vnd nutzlich geschehen mög / soll er nicht heüt dise form / morgen ein andere gebrauchen / sonder die bemelte stuck auffschreiben / vñ sie dem volck / auß dem geschribẽ büchlin oder täfelin ordenlich / verstendtlich vnd deütlich fürlesen / das beide alt vnnd jung / bei jhnen selbs die wort nachsprechen / vnnd einerlei wort gewonen mögen / dann es tregt sich bei dem gemeinen volck diser stuck halben allerlei vnrichtigkeit zü / von wölchs wegen die notturfft erheischet / das diser Catechismus offt vnd gleichförmig gehalten werde. Wiewol nun dise verordnung bei manchem ein gerings ansehen haben möcht / als die vil schlechter vnnd kindi-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/49
Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/49>, abgerufen am 21.11.2024.