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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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zweiffeln / nach dem die recht / war Christlich lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit menschengedicht verdunckelt gewesen / vnnd doch darbei der gebrauch / die obbemelte stuck nach der Predig fürzüspreche / gehalten / das vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rechten glauben erleüchtet vnnd erhalten worden seind. Darumb soll sich keiner dises Christlichen nutzlichen wercks züvnderfahen beschwären / sonder dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten.

Darnach soll ein jetlicher Pfarher etlich mal im Jar / auff die bemelte stuck nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jetlicher seines berüffs erinnert würdt / fürlesen / Nämlich also.

Nach dem wir jetzt die haupt vnd nöttige stuck / vnsers heiligen

zweiffeln / nach dem die recht / war Christlich lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit menschengedicht verdunckelt gewesen / vnnd doch darbei der gebrauch / die obbemelte stuck nach der Predig fürzüspreche / gehalten / das vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rechten glauben erleüchtet vnnd erhalten worden seind. Darumb soll sich keiner dises Christlichen nutzlichen wercks züvnderfahen beschwären / sonder dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten.

Darnach soll ein jetlicher Pfarher etlich mal im Jar / auff die bemelte stuck nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jetlicher seines berüffs erinnert würdt / fürlesen / Nämlich also.

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[XXIIII/0051] zweiffeln / nach dem die recht / war Christlich lehr des heiligen Euangelions / in der Kirchen vil Jar mit menschengedicht verdunckelt gewesen / vnnd doch darbei der gebrauch / die obbemelte stuck nach der Predig fürzüspreche / gehalten / das vil menschen durch dieselben auß gnaden des heiligen Geists / im rechten glauben erleüchtet vnnd erhalten worden seind. Darumb soll sich keiner dises Christlichen nutzlichen wercks züvnderfahen beschwären / sonder dasselb mit allem fleiß vnd ernst verrichten. Darnach soll ein jetlicher Pfarher etlich mal im Jar / auff die bemelte stuck nach der Predig die volgende sprüch Pauli / darinn ein jetlicher seines berüffs erinnert würdt / fürlesen / Nämlich also. Nach dem wir jetzt die haupt vnd nöttige stuck / vnsers heiligen

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXIIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/51>, abgerufen am 21.11.2024.