Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.SIhe dich vmb vnter allem Volck / nach redlichen Leuthen / die Gott förchten / warhafftig / vnnd dem Geitz feindt seind / die setze vber sie das sie das Volck allezeit richten / Exod. 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nicht den menschen / sondern dem Herrn / vnd er ist mit euch im Gericht / darumb last die forcht des Herrn bey euch sein / vnd hütend euch vnnd thüts / dann bey dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der Person / noch annemmen des Geschencks / 2. Chronicorum 19.2. Cro. 19. Der Weltlichen Oberkeit / vnd Vnterthanen. JEderman sey vnterthan der Oberkeit / die gewalt vber jhn hat / dann es ist kein Oberkeit /Rom. 13. 1. Pet. 2. ohn von Gott / wo aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nün wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes Ordnung / die aber widerstreben / die werden vber sich ein vrtheil empfahen / dann die gewaltigen seind nicht den güten Wercken / sondern den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nicht förchten für der Oberkeit / so thüe güts / so wirstu lob von der selbigen haben / dann sie ist Gottes Dienerin / dir zü güt / thüst du aber böß / so förchte dich / dann sie tregt das Schwerdt nicht vmb sonst / sie ist Gottes Dienerin / ein Rächerinn zür straff vber den der böses thüt. So seind nün auß not vnterthan / nicht allein vmb der straffwillen / sondern auch vmb des gewissens willen / derhalben SIhe dich vmb vnter allem Volck / nach redlichen Leuthen / die Gott förchten / warhafftig / vnnd dem Geitz feindt seind / die setze vber sie das sie das Volck allezeit richten / Exod. 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nicht den menschen / sondern dem Herrn / vnd er ist mit euch im Gericht / darumb last die forcht des Herrn bey euch sein / vnd hütend euch vnnd thüts / dann bey dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der Person / noch annemmen des Geschencks / 2. Chronicorum 19.2. Cro. 19. Der Weltlichen Oberkeit / vnd Vnterthanen. JEderman sey vnterthan der Oberkeit / die gewalt vber jhn hat / dann es ist kein Oberkeit /Rom. 13. 1. Pet. 2. ohn von Gott / wo aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nün wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes Ordnung / die aber widerstreben / die werden vber sich ein vrtheil empfahen / dañ die gewaltigen seind nicht den güten Wercken / sondern den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nicht förchten für der Oberkeit / so thüe güts / so wirstu lob von der selbigen haben / dañ sie ist Gottes Dienerin / dir zü güt / thüst du aber böß / so förchte dich / dann sie tregt das Schwerdt nicht vmb sonst / sie ist Gottes Dienerin / ein Rächeriñ zür straff vber den der böses thüt. So seind nün auß not vnterthan / nicht allein vmb der straffwillen / sondern auch vmb des gewissens willen / derhalben <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0029" n="13"/> <p>SIhe dich vmb vnter allem Volck / nach redlichen Leuthen / die Gott förchten / warhafftig / vnnd dem Geitz feindt seind / die setze vber sie das sie das Volck allezeit richten / Exod. 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nicht den menschen / sondern dem Herrn / vnd er ist mit euch im Gericht / darumb last die forcht des Herrn bey euch sein / vnd hütend euch vnnd thüts / dann bey dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der Person / noch annemmen des Geschencks / 2. Chronicorum 19.<note place="right">2. Cro. 19.</note></p> </div> <div> <head>Der Weltlichen Oberkeit / vnd Vnterthanen.<lb/></head> <p>JEderman sey vnterthan der Oberkeit / die gewalt vber jhn hat / dann es ist kein Oberkeit /<note place="right">Rom. 13. 1. Pet. 2.</note> ohn von Gott / wo aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nün wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes Ordnung / die aber widerstreben / die werden vber sich ein vrtheil empfahen / dañ die gewaltigen seind nicht den güten Wercken / sondern den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nicht förchten für der Oberkeit / so thüe güts / so wirstu lob von der selbigen haben / dañ sie ist Gottes Dienerin / dir zü güt / thüst du aber böß / so förchte dich / dann sie tregt das Schwerdt nicht vmb sonst / sie ist Gottes Dienerin / ein Rächeriñ zür straff vber den der böses thüt. So seind nün auß not vnterthan / nicht allein vmb der straffwillen / sondern auch vmb des gewissens willen / derhalben </p> </div> </body> </text> </TEI> [13/0029]
SIhe dich vmb vnter allem Volck / nach redlichen Leuthen / die Gott förchten / warhafftig / vnnd dem Geitz feindt seind / die setze vber sie das sie das Volck allezeit richten / Exod. 18. Sehend zü was jr thüt / dann jr halten das Gericht nicht den menschen / sondern dem Herrn / vnd er ist mit euch im Gericht / darumb last die forcht des Herrn bey euch sein / vnd hütend euch vnnd thüts / dann bey dem Herrn vnserm Gott / ist kein vnrecht noch ansehen der Person / noch annemmen des Geschencks / 2. Chronicorum 19.
2. Cro. 19. Der Weltlichen Oberkeit / vnd Vnterthanen.
JEderman sey vnterthan der Oberkeit / die gewalt vber jhn hat / dann es ist kein Oberkeit / ohn von Gott / wo aber Oberkeit ist / die ist von Gott verordnet / Wer sich nün wider die Oberkeit setzet / der widerstrebt Gottes Ordnung / die aber widerstreben / die werden vber sich ein vrtheil empfahen / dañ die gewaltigen seind nicht den güten Wercken / sondern den bösen zü förchten. Wilt du dich aber nicht förchten für der Oberkeit / so thüe güts / so wirstu lob von der selbigen haben / dañ sie ist Gottes Dienerin / dir zü güt / thüst du aber böß / so förchte dich / dann sie tregt das Schwerdt nicht vmb sonst / sie ist Gottes Dienerin / ein Rächeriñ zür straff vber den der böses thüt. So seind nün auß not vnterthan / nicht allein vmb der straffwillen / sondern auch vmb des gewissens willen / derhalben
Rom. 13. 1. Pet. 2.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/29>, abgerufen am 16.07.2024. |