Denn diese hadern unter mir, Jch aber richte unter Dir. Laß, wenn der Sachen Eigenschafft; Und ihre Fälle zweifelhafft, Mich mehr geneigt seyn, loßzuzählen, Als strenge Straffen zu erwählen. Es sey mein Ansehn nie durch schelten, schnarchen, pochen, Und närrschen Amts-Trutz unterbrochen! Gieb, daß mit aufgeklärt- und heiterem Gesichte, Jch nicht als ein Tyrann, nein, als ein Vater richte! Und daß ich voller Lieb' und Sanff tmuth jedem zeige Daß ich ihm Gutes gönn' und doch das Recht nicht beuge! Gieb, daß die Sanfftmuth auch so weit sich nicht er- strecke, Daß ein Gewaltiger mich schrecke, Und mich, auch in dem kleinsten Dinge, Den Niedrigen zu unterdrücken zwinge! Gieb, daß ich dergestalt gelassen, Bemüht sey, so das Urtheil abzufassen, Daß niemand Ursach haben möge, Wenn Leidenschafften mich verführen, Von mir an mich zu appelliren. Laß mich mit Niederträchtigkeit Mein wichtig Amt niemahls beflecken|, Doch aber auch zu keiner Zeit Mich höher, als mein Amt geht, strecken! Gieb, daß im Strudel-reichen Meer, Der offt nur gar zu sehr gedehneten Gesetze, Mit Vorbedacht nicht nur, auch nicht von ungefehr, Jch andre nicht, auch nicht mich selbst verletze! Ach laß mich nicht der mancherley Beschwerden, Noch der Gerichts-Zeit, müde werden!
Gieb,
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Denn dieſe hadern unter mir, Jch aber richte unter Dir. Laß, wenn der Sachen Eigenſchafft; Und ihre Faͤlle zweifelhafft, Mich mehr geneigt ſeyn, loßzuzaͤhlen, Als ſtrenge Straffen zu erwaͤhlen. Es ſey mein Anſehn nie durch ſchelten, ſchnarchen, pochen, Und naͤrrſchen Amts-Trutz unterbrochen! Gieb, daß mit aufgeklaͤrt- und heiterem Geſichte, Jch nicht als ein Tyrann, nein, als ein Vater richte! Und daß ich voller Lieb’ und Sanff tmuth jedem zeige Daß ich ihm Gutes goͤnn’ und doch das Recht nicht beuge! Gieb, daß die Sanfftmuth auch ſo weit ſich nicht er- ſtrecke, Daß ein Gewaltiger mich ſchrecke, Und mich, auch in dem kleinſten Dinge, Den Niedrigen zu unterdruͤcken zwinge! Gieb, daß ich dergeſtalt gelaſſen, Bemuͤht ſey, ſo das Urtheil abzufaſſen, Daß niemand Urſach haben moͤge, Wenn Leidenſchafften mich verfuͤhren, Von mir an mich zu appelliren. Laß mich mit Niedertraͤchtigkeit Mein wichtig Amt niemahls beflecken|, Doch aber auch zu keiner Zeit Mich hoͤher, als mein Amt geht, ſtrecken! Gieb, daß im Strudel-reichen Meer, Der offt nur gar zu ſehr gedehneten Geſetze, Mit Vorbedacht nicht nur, auch nicht von ungefehr, Jch andre nicht, auch nicht mich ſelbſt verletze! Ach laß mich nicht der mancherley Beſchwerden, Noch der Gerichts-Zeit, muͤde werden!
Gieb,
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Denn dieſe hadern unter mir,
Jch aber richte unter Dir.
Laß, wenn der Sachen Eigenſchafft;
Und ihre Faͤlle zweifelhafft,
Mich mehr geneigt ſeyn, loßzuzaͤhlen,
Als ſtrenge Straffen zu erwaͤhlen.
Es ſey mein Anſehn nie durch ſchelten, ſchnarchen, pochen,
Und naͤrrſchen Amts-Trutz unterbrochen!
Gieb, daß mit aufgeklaͤrt- und heiterem Geſichte,
Jch nicht als ein Tyrann, nein, als ein Vater richte!
Und daß ich voller Lieb’ und Sanff tmuth jedem zeige
Daß ich ihm Gutes goͤnn’ und doch das Recht nicht beuge!
Gieb, daß die Sanfftmuth auch ſo weit ſich nicht er-
ſtrecke,
Daß ein Gewaltiger mich ſchrecke,
Und mich, auch in dem kleinſten Dinge,
Den Niedrigen zu unterdruͤcken zwinge!
Gieb, daß ich dergeſtalt gelaſſen,
Bemuͤht ſey, ſo das Urtheil abzufaſſen,
Daß niemand Urſach haben moͤge,
Wenn Leidenſchafften mich verfuͤhren,
Von mir an mich zu appelliren.
Laß mich mit Niedertraͤchtigkeit
Mein wichtig Amt niemahls beflecken|,
Doch aber auch zu keiner Zeit
Mich hoͤher, als mein Amt geht, ſtrecken!
Gieb, daß im Strudel-reichen Meer,
Der offt nur gar zu ſehr gedehneten Geſetze,
Mit Vorbedacht nicht nur, auch nicht von ungefehr,
Jch andre nicht, auch nicht mich ſelbſt verletze!
Ach laß mich nicht der mancherley Beſchwerden,
Noch der Gerichts-Zeit, muͤde werden!
Gieb,
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Brockes, Barthold Heinrich: Herrn B. H. Brockes, [...] verdeutschte Grund-Sätze der Welt-Weisheit, des Herrn Abts Genest. Bd. 3. 2. Aufl. Hamburg, 1730, S. 691. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brockes_vergnuegen03_1730/721>, abgerufen am 16.02.2025.
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