Ach schärfe ferner meine Sinnen! vermehre meines Geistes Kraft, Daß ich die Schönheit dieser Erden, so mancher Körper Eigenschaft, Geniessen, ihrer mich erfreuen, in meiner Lust Dir danken möge, So lange, bis, nach Deinem Willen, ich mich dereinst zur Ruhe lege!
Laß meine Meynung mich nicht täuschen, die ich von unsern Pflichten hege, Daß nämlich sie hierinn bestehn: "Aus Deinen Werken Dich erkennen, des uns geschenk- ten Guts geniessen, "Erwegen, daß so Geist als Körper allein aus Deiner Liebe fliessen; "Uns Dein in Deinen Werken freuen, und Dich, in unsrer Lust, erhöhn.
Auf
Auf ſeinen Gebuhrts-Tag.
Ach ſchaͤrfe ferner meine Sinnen! vermehre meines Geiſtes Kraft, Daß ich die Schoͤnheit dieſer Erden, ſo mancher Koͤrper Eigenſchaft, Genieſſen, ihrer mich erfreuen, in meiner Luſt Dir danken moͤge, So lange, bis, nach Deinem Willen, ich mich dereinſt zur Ruhe lege!
Laß meine Meynung mich nicht taͤuſchen, die ich von unſern Pflichten hege, Daß naͤmlich ſie hierinn beſtehn: “Aus Deinen Werken Dich erkennen, des uns geſchenk- ten Guts genieſſen, “Erwegen, daß ſo Geiſt als Koͤrper allein aus Deiner Liebe flieſſen; “Uns Dein in Deinen Werken freuen, und Dich, in unſrer Luſt, erhoͤhn.
Auf
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Auf ſeinen Gebuhrts-Tag.
Ach ſchaͤrfe ferner meine Sinnen! vermehre meines
Geiſtes Kraft,
Daß ich die Schoͤnheit dieſer Erden, ſo mancher Koͤrper
Eigenſchaft,
Genieſſen, ihrer mich erfreuen, in meiner Luſt Dir danken
moͤge,
So lange, bis, nach Deinem Willen, ich mich dereinſt
zur Ruhe lege!
Laß meine Meynung mich nicht taͤuſchen, die ich von
unſern Pflichten hege,
Daß naͤmlich ſie hierinn beſtehn:
“Aus Deinen Werken Dich erkennen, des uns geſchenk-
ten Guts genieſſen,
“Erwegen, daß ſo Geiſt als Koͤrper allein aus Deiner
Liebe flieſſen;
“Uns Dein in Deinen Werken freuen, und Dich, in
unſrer Luſt, erhoͤhn.
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Brockes, Barthold Heinrich: Jrdisches Vergnügen in Gott, bestehend in Physicalisch- und Moralischen Gedichten. Bd. 8. Hamburg, 1746, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brockes_vergnuegen08_1746/280>, abgerufen am 22.11.2024.
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