dieses Mittel, seine Truppen aus ihrem Lande los zu werden. Der König von Schweden kam indessen bloß mit dem Obersten Düring und zwey Bedienten, nachdem er in 16 Tagen 300 deutsche Meilen gerei- set war, den 22sten November in Stralsund an, und fieng sogleich die Feindseligkeiten wider Preussen an, welches das ganze System des deutschen Reichs ver- eitelte, das sich, indem der König nichts von der Se- questration wissen wollte, einen neuen Feind zuzog, und dem Czar einen guten Vorwand gab, wieder mit seiner Armee in Pommern einzufallen.
Kriegsge- richt über den Admiral Kruys.
Es wurde nunmehr ein Kriegsgericht ernannt, welches das Verhalten des Vice-Admirals Kruys, welcher, wider seine Ordre, die Schwedische Flotte nicht angegriffen hatte, untersuchen sollte. Er ward von derselben schuldig befunden, und verurtheilet, für seine Zaghaftigkeit und Vernachläßigung seiner Schul- digkeit todtgeschossen zu werden. Kruys beschwerte sich über die Strenge dieses Urtheils, und sagte, daß keine Seemacht ein solches Urtheil über sein Verhal- ten bey dieser Gelegenheit gesprochen haben würde. Als dieses dem Czar hinterbracht wurde, schickte er an alle benachbarte Seemächte Abschriften von diesent Verhör, besonders aber nach Holland, welches des Admirals Vaterland war, daß sie ihren Ausspruch über dieses Urtheil thun sollten. Sie waren aber al- le einstimmig, daß es gerecht sey, und daß es an jedem Officier in ihren Diensten, der sich so verhalten hätte, würde seyn vollzogen worden. Als man dem Admi- ral diese Erklärung gezeiget hatte, bat er um Gnade, die ihm der Czar, was sein Leben betraf, gewährte, ihn aber auf die übrige Zeit seines Lebens nach Olontz
verwies.
dieſes Mittel, ſeine Truppen aus ihrem Lande los zu werden. Der Koͤnig von Schweden kam indeſſen bloß mit dem Oberſten Duͤring und zwey Bedienten, nachdem er in 16 Tagen 300 deutſche Meilen gerei- ſet war, den 22ſten November in Stralſund an, und fieng ſogleich die Feindſeligkeiten wider Preuſſen an, welches das ganze Syſtem des deutſchen Reichs ver- eitelte, das ſich, indem der Koͤnig nichts von der Se- queſtration wiſſen wollte, einen neuen Feind zuzog, und dem Czar einen guten Vorwand gab, wieder mit ſeiner Armee in Pommern einzufallen.
Kriegsge- richt uͤber den Admiral Kruys.
Es wurde nunmehr ein Kriegsgericht ernannt, welches das Verhalten des Vice-Admirals Kruys, welcher, wider ſeine Ordre, die Schwediſche Flotte nicht angegriffen hatte, unterſuchen ſollte. Er ward von derſelben ſchuldig befunden, und verurtheilet, fuͤr ſeine Zaghaftigkeit und Vernachlaͤßigung ſeiner Schul- digkeit todtgeſchoſſen zu werden. Kruys beſchwerte ſich uͤber die Strenge dieſes Urtheils, und ſagte, daß keine Seemacht ein ſolches Urtheil uͤber ſein Verhal- ten bey dieſer Gelegenheit geſprochen haben wuͤrde. Als dieſes dem Czar hinterbracht wurde, ſchickte er an alle benachbarte Seemaͤchte Abſchriften von dieſent Verhoͤr, beſonders aber nach Holland, welches des Admirals Vaterland war, daß ſie ihren Ausſpruch uͤber dieſes Urtheil thun ſollten. Sie waren aber al- le einſtimmig, daß es gerecht ſey, und daß es an jedem Officier in ihren Dienſten, der ſich ſo verhalten haͤtte, wuͤrde ſeyn vollzogen worden. Als man dem Admi- ral dieſe Erklaͤrung gezeiget hatte, bat er um Gnade, die ihm der Czar, was ſein Leben betraf, gewaͤhrte, ihn aber auf die uͤbrige Zeit ſeines Lebens nach Olontz
verwies.
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dieſes Mittel, ſeine Truppen aus ihrem Lande los zu
werden. Der Koͤnig von Schweden kam indeſſen
bloß mit dem Oberſten Duͤring und zwey Bedienten,
nachdem er in 16 Tagen 300 deutſche Meilen gerei-
ſet war, den 22ſten November in Stralſund an, und
fieng ſogleich die Feindſeligkeiten wider Preuſſen an,
welches das ganze Syſtem des deutſchen Reichs ver-
eitelte, das ſich, indem der Koͤnig nichts von der Se-
queſtration wiſſen wollte, einen neuen Feind zuzog,
und dem Czar einen guten Vorwand gab, wieder mit
ſeiner Armee in Pommern einzufallen.
Es wurde nunmehr ein Kriegsgericht ernannt,
welches das Verhalten des Vice-Admirals Kruys,
welcher, wider ſeine Ordre, die Schwediſche Flotte
nicht angegriffen hatte, unterſuchen ſollte. Er ward
von derſelben ſchuldig befunden, und verurtheilet, fuͤr
ſeine Zaghaftigkeit und Vernachlaͤßigung ſeiner Schul-
digkeit todtgeſchoſſen zu werden. Kruys beſchwerte
ſich uͤber die Strenge dieſes Urtheils, und ſagte, daß
keine Seemacht ein ſolches Urtheil uͤber ſein Verhal-
ten bey dieſer Gelegenheit geſprochen haben wuͤrde.
Als dieſes dem Czar hinterbracht wurde, ſchickte er
an alle benachbarte Seemaͤchte Abſchriften von dieſent
Verhoͤr, beſonders aber nach Holland, welches des
Admirals Vaterland war, daß ſie ihren Ausſpruch
uͤber dieſes Urtheil thun ſollten. Sie waren aber al-
le einſtimmig, daß es gerecht ſey, und daß es an jedem
Officier in ihren Dienſten, der ſich ſo verhalten haͤtte,
wuͤrde ſeyn vollzogen worden. Als man dem Admi-
ral dieſe Erklaͤrung gezeiget hatte, bat er um Gnade,
die ihm der Czar, was ſein Leben betraf, gewaͤhrte,
ihn aber auf die uͤbrige Zeit ſeines Lebens nach Olontz
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Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruce_reisen_1784/168>, abgerufen am 21.11.2024.
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