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Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784.

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ein Geistlicher, ein Feldscherer, zwey Tambours, ein
Zimmermann, fünf Denzigs, oder Unterofficier, und
funfzehn Fuhrknechte, zusammen 183 Mann. Je-
de Compagnie hat ihre eigene Fahne, daher deren
bey jedem Bataillon fünf sind. Die Generals haben
so wenig Regimenter, als die Feld-Officiers Compa-
gnien; auch haben die Capitäns mit dem Solde, den
Montierungs-Stücken, dem Gewehre und der Re-
crutierung ihrer Compagnien nichts zu thun, indem
dieses von einem Commissär oder Zahlmeister besorgt
wird. Die Recruten werden allemal von den Gou-
verneurs der Provinzen gefordert, und von ihnen ge-
stellet. Ein Regiment bekommt seinen Nahmen von
der Stadt oder Provinz, wo es zuerst ist errichtet
worden, und behält denselben zu allen Zeiten; ausge-
nommen die Grenadier-Regimenter, welche nach dem
commandirenden General der Division genannt werden.
Die Compagnien jedes Regimentes werden gemeinig-
lich mit Zahlen von 1 bis 8 unterschieden. Sie ste-
hen in einem Treffen jederzeit vier Mann hoch, daher
die beyden vordersten Glieder niederfallen. Des
Czars eigene Division bestand damals aus vier Regi-
mentern, deren jedes eine Compagnie Grenadiers hat-
te, welche sonst kein Regiment hat. Das erste die-
ser Regimenter, welches das Prebasinskische hieß,
bestand aus vier Bataillons; das zweyte oder das
Samenofskische bestand aus drey, das dritte oder das
Jngermanlandische aus drey, und das vierte oder das
Astrachansche aus zwey Bataillons; in allem dreyzehn
Bataillons, die vier Grenadier-Compagnien mit ein-
geschlossen. Jede Compagnie bey dieser Division
hatte überdieß noch einen Capitän-Lieutenant. Aus-

ser

ein Geiſtlicher, ein Feldſcherer, zwey Tambours, ein
Zimmermann, fuͤnf Denzigs, oder Unterofficier, und
funfzehn Fuhrknechte, zuſammen 183 Mann. Je-
de Compagnie hat ihre eigene Fahne, daher deren
bey jedem Bataillon fuͤnf ſind. Die Generals haben
ſo wenig Regimenter, als die Feld-Officiers Compa-
gnien; auch haben die Capitaͤns mit dem Solde, den
Montierungs-Stuͤcken, dem Gewehre und der Re-
crutierung ihrer Compagnien nichts zu thun, indem
dieſes von einem Commiſſaͤr oder Zahlmeiſter beſorgt
wird. Die Recruten werden allemal von den Gou-
verneurs der Provinzen gefordert, und von ihnen ge-
ſtellet. Ein Regiment bekommt ſeinen Nahmen von
der Stadt oder Provinz, wo es zuerſt iſt errichtet
worden, und behaͤlt denſelben zu allen Zeiten; ausge-
nommen die Grenadier-Regimenter, welche nach dem
commandirenden General der Diviſion genannt werden.
Die Compagnien jedes Regimentes werden gemeinig-
lich mit Zahlen von 1 bis 8 unterſchieden. Sie ſte-
hen in einem Treffen jederzeit vier Mann hoch, daher
die beyden vorderſten Glieder niederfallen. Des
Czars eigene Diviſion beſtand damals aus vier Regi-
mentern, deren jedes eine Compagnie Grenadiers hat-
te, welche ſonſt kein Regiment hat. Das erſte die-
ſer Regimenter, welches das Prebaſinskiſche hieß,
beſtand aus vier Bataillons; das zweyte oder das
Samenofskiſche beſtand aus drey, das dritte oder das
Jngermanlandiſche aus drey, und das vierte oder das
Aſtrachanſche aus zwey Bataillons; in allem dreyzehn
Bataillons, die vier Grenadier-Compagnien mit ein-
geſchloſſen. Jede Compagnie bey dieſer Diviſion
hatte uͤberdieß noch einen Capitaͤn-Lieutenant. Auſ-

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[43/0053] ein Geiſtlicher, ein Feldſcherer, zwey Tambours, ein Zimmermann, fuͤnf Denzigs, oder Unterofficier, und funfzehn Fuhrknechte, zuſammen 183 Mann. Je- de Compagnie hat ihre eigene Fahne, daher deren bey jedem Bataillon fuͤnf ſind. Die Generals haben ſo wenig Regimenter, als die Feld-Officiers Compa- gnien; auch haben die Capitaͤns mit dem Solde, den Montierungs-Stuͤcken, dem Gewehre und der Re- crutierung ihrer Compagnien nichts zu thun, indem dieſes von einem Commiſſaͤr oder Zahlmeiſter beſorgt wird. Die Recruten werden allemal von den Gou- verneurs der Provinzen gefordert, und von ihnen ge- ſtellet. Ein Regiment bekommt ſeinen Nahmen von der Stadt oder Provinz, wo es zuerſt iſt errichtet worden, und behaͤlt denſelben zu allen Zeiten; ausge- nommen die Grenadier-Regimenter, welche nach dem commandirenden General der Diviſion genannt werden. Die Compagnien jedes Regimentes werden gemeinig- lich mit Zahlen von 1 bis 8 unterſchieden. Sie ſte- hen in einem Treffen jederzeit vier Mann hoch, daher die beyden vorderſten Glieder niederfallen. Des Czars eigene Diviſion beſtand damals aus vier Regi- mentern, deren jedes eine Compagnie Grenadiers hat- te, welche ſonſt kein Regiment hat. Das erſte die- ſer Regimenter, welches das Prebaſinskiſche hieß, beſtand aus vier Bataillons; das zweyte oder das Samenofskiſche beſtand aus drey, das dritte oder das Jngermanlandiſche aus drey, und das vierte oder das Aſtrachanſche aus zwey Bataillons; in allem dreyzehn Bataillons, die vier Grenadier-Compagnien mit ein- geſchloſſen. Jede Compagnie bey dieſer Diviſion hatte uͤberdieß noch einen Capitaͤn-Lieutenant. Auſ- ſer

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Zitationshilfe: Bruce, Peter Henry: Des Herrn Peter Heinrich Bruce [...] Nachrichten von seinen Reisen in Deutschland, Rußland, die Tartarey, Türkey, Westindien u. s. f. Leipzig, 1784, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bruce_reisen_1784/53>, abgerufen am 21.11.2024.