übernehmen. Mag dieser Gebrauch im Laufe der Zeit zu- gleich auch ein Ehrenrecht geworden sein, immer lag es in der Natur der Sache begründet, dass solche Inschriften und Zeichen deutlich und bestimmt in die Augen fallen sollten. Wenn wir daher neben diesen, wenn auch nur in verhält- nissmässig sehr geringem Umfange, andere finden, bei wel- chen offenbar die Absicht waltet, dass sie erst bei aufmerk- samer Betrachtung erkennbar oder überhaupt gefunden wer- den sollen, so leuchtet ein, dass auch deren Bedeutung eine wesentlich verschiedene sein muss, dass sie namentlich keine öffentliche Auctorität haben können. Erinnern wir uns aber jetzt an die Analogie der Gemmenschneider, so wie an das, was noch heut zu Tage bei den Münzen gebräuch- lich ist, so werden wir mit Nothwendigkeit darauf hingeführt, in diesen Inschriften die Namen von Stempelschneidern zu finden, indem sich uns keine andere Klasse von Personen darbietet, auf welche wir sie mit Wahrscheinlichkeit zurück- zuführen vermöchten.
Die Kleinheit der Schrift und die Verborgenheit des Ortes bilden also für uns die Kriterien, nach denen wir uns die Inschriften der Künstler von denen anderer Personen zu unterscheiden berechtigt glauben. Solche Orte aber sind nach den bisher vorliegenden Erfahrungen etwa folgende: auf der Vorderseite an den Köpfen die Binden, durch welche das Haar zusammengehalten wird; die Fläche des Helmes über der Stirn oder die Scheide, in welcher der Helmbusch ruht; sodann der Abschnitt des Halses; auf der Rückseite der schmale Streifen, durch welchen der untere Abschnitt von der übrigen Fläche gesondert wird; an den verschiedenen Typen selbst namentlich die Sitze, seien dies etwa Felsstücke, Basen, oder Throne, auf denen die Figuren ruhen; ferner auf beiden Seiten allerlei Beiwerk, das vom Haupttypus unabhängig im Felde vertheilt ist, wie ein Blatt, ein Diptychon, ein Täfelchen, eine Rolle u. a. Natürlich lassen sich hier die Grenzen nicht überall mit voller Sicherheit bestimmen; so mag z. B. eine Inschrift, auch wenn sie sich nicht auf dem Abschnitte des Halses, sondern etwas darunter im Felde findet, sofern sie sich nur durch die Feinheit der Schrift auszeichnet, ohne Bedenken auf den Künstler bezogen werden, und eben so mag es umgekehrt vorkommen, dass
übernehmen. Mag dieser Gebrauch im Laufe der Zeit zu- gleich auch ein Ehrenrecht geworden sein, immer lag es in der Natur der Sache begründet, dass solche Inschriften und Zeichen deutlich und bestimmt in die Augen fallen sollten. Wenn wir daher neben diesen, wenn auch nur in verhält- nissmässig sehr geringem Umfange, andere finden, bei wel- chen offenbar die Absicht waltet, dass sie erst bei aufmerk- samer Betrachtung erkennbar oder überhaupt gefunden wer- den sollen, so leuchtet ein, dass auch deren Bedeutung eine wesentlich verschiedene sein muss, dass sie namentlich keine öffentliche Auctorität haben können. Erinnern wir uns aber jetzt an die Analogie der Gemmenschneider, so wie an das, was noch heut zu Tage bei den Münzen gebräuch- lich ist, so werden wir mit Nothwendigkeit darauf hingeführt, in diesen Inschriften die Namen von Stempelschneidern zu finden, indem sich uns keine andere Klasse von Personen darbietet, auf welche wir sie mit Wahrscheinlichkeit zurück- zuführen vermöchten.
Die Kleinheit der Schrift und die Verborgenheit des Ortes bilden also für uns die Kriterien, nach denen wir uns die Inschriften der Künstler von denen anderer Personen zu unterscheiden berechtigt glauben. Solche Orte aber sind nach den bisher vorliegenden Erfahrungen etwa folgende: auf der Vorderseite an den Köpfen die Binden, durch welche das Haar zusammengehalten wird; die Fläche des Helmes über der Stirn oder die Scheide, in welcher der Helmbusch ruht; sodann der Abschnitt des Halses; auf der Rückseite der schmale Streifen, durch welchen der untere Abschnitt von der übrigen Fläche gesondert wird; an den verschiedenen Typen selbst namentlich die Sitze, seien dies etwa Felsstücke, Basen, oder Throne, auf denen die Figuren ruhen; ferner auf beiden Seiten allerlei Beiwerk, das vom Haupttypus unabhängig im Felde vertheilt ist, wie ein Blatt, ein Diptychon, ein Täfelchen, eine Rolle u. a. Natürlich lassen sich hier die Grenzen nicht überall mit voller Sicherheit bestimmen; so mag z. B. eine Inschrift, auch wenn sie sich nicht auf dem Abschnitte des Halses, sondern etwas darunter im Felde findet, sofern sie sich nur durch die Feinheit der Schrift auszeichnet, ohne Bedenken auf den Künstler bezogen werden, und eben so mag es umgekehrt vorkommen, dass
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[418/0435]
übernehmen. Mag dieser Gebrauch im Laufe der Zeit zu-
gleich auch ein Ehrenrecht geworden sein, immer lag es in
der Natur der Sache begründet, dass solche Inschriften und
Zeichen deutlich und bestimmt in die Augen fallen sollten.
Wenn wir daher neben diesen, wenn auch nur in verhält-
nissmässig sehr geringem Umfange, andere finden, bei wel-
chen offenbar die Absicht waltet, dass sie erst bei aufmerk-
samer Betrachtung erkennbar oder überhaupt gefunden wer-
den sollen, so leuchtet ein, dass auch deren Bedeutung
eine wesentlich verschiedene sein muss, dass sie namentlich
keine öffentliche Auctorität haben können. Erinnern wir
uns aber jetzt an die Analogie der Gemmenschneider, so wie
an das, was noch heut zu Tage bei den Münzen gebräuch-
lich ist, so werden wir mit Nothwendigkeit darauf hingeführt,
in diesen Inschriften die Namen von Stempelschneidern zu
finden, indem sich uns keine andere Klasse von Personen
darbietet, auf welche wir sie mit Wahrscheinlichkeit zurück-
zuführen vermöchten.
Die Kleinheit der Schrift und die Verborgenheit des
Ortes bilden also für uns die Kriterien, nach denen wir uns
die Inschriften der Künstler von denen anderer Personen
zu unterscheiden berechtigt glauben. Solche Orte aber sind
nach den bisher vorliegenden Erfahrungen etwa folgende:
auf der Vorderseite an den Köpfen die Binden, durch welche
das Haar zusammengehalten wird; die Fläche des Helmes
über der Stirn oder die Scheide, in welcher der Helmbusch
ruht; sodann der Abschnitt des Halses; auf der Rückseite
der schmale Streifen, durch welchen der untere Abschnitt
von der übrigen Fläche gesondert wird; an den verschiedenen
Typen selbst namentlich die Sitze, seien dies etwa Felsstücke,
Basen, oder Throne, auf denen die Figuren ruhen; ferner
auf beiden Seiten allerlei Beiwerk, das vom Haupttypus
unabhängig im Felde vertheilt ist, wie ein Blatt, ein Diptychon,
ein Täfelchen, eine Rolle u. a. Natürlich lassen sich hier
die Grenzen nicht überall mit voller Sicherheit bestimmen;
so mag z. B. eine Inschrift, auch wenn sie sich nicht auf
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 418. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/435>, abgerufen am 24.11.2024.
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